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Entscheid

RRB Nr. 417/2024

Revision des Gefahrgutrechts, Stellungnahme

17. April 2024Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024

417. Revision des Gefahrgutrechts (Stellungnahme)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 20. März 2024 hat das Bundesamt für Strassen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom- munikation die Konsultation zur Revision des Gefahrgutrechts eröffnet. Das Gefahrgutrecht regelt national und international die sichere Be- förderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die im Rahmen der Kon- sultation vorgelegten umfangreichen Änderungen betreffen das Euro- päische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefähr- licher Güter auf der Strasse (SR 0.741.621) und die damit verbundenen Änderungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621).

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Bundesamt für Strassen, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an gefahrgut@astra.admin.ch): Mit Schreiben vom 20. März 2024 haben Sie uns im Rahmen einer Konsultation die Änderungen des Gefahrgutrechts zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns – nach aufgrund der kurzen Frist lediglich summarischer Durchsicht der Vorlage – wie folgt: Das Gefahrgutrecht regelt national und international die sichere Be- förderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Mit den im Rahmen der Konsultation vorgelegten Änderungen der Verordnung über die Beför- derung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) sollen die um- fangreichen Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 0.741. 621) nachvollzogen werden. Wir sind mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden und verzichten auf ergänzende Angaben im Fragebogen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli