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Entscheid

RRB Nr. 418/2022

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Seuzach, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

16. März 2022Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Seuzach, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. März 2022

418. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Seuzach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Seuzach haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Seuzach beschlossen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Änderungen umfassen die Verkleinerung der Schulpflege auf fünf Mitglieder sowie die ersatzlose Aufhebung der Kommission Gemeinde- betriebe. Weiter werden die unterstellten Kommissionen umbenannt und die Neubeurteilung von Anordnungen der Schulbehörden wurde an das Volksschulgesetz angepasst.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Seuzach am 28. November 2021 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Seuzach, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, so- wie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli