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Entscheid

RRB Nr. 42/2012

Petition "Asyldurchgangszentrum Eglisau Nein", Schreiben an das überparteiliche Komitee "Kein Asyldurchgangszentrum Eglisau"

18. Januar 2012Deutsch3 min

Source zh.ch

Petition "Asyldurchgangszentrum Eglisau Nein", Schreiben an das überparteiliche Komitee "Kein Asyldurchgangszentrum Eglisau"

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Januar 2012

42. Petition «Asyldurchgangszentrum Eglisau Nein»

Erwägungen

Das überparteiliche Komitee «Kein Asylzentrum Eglisau» hat dem Re- gierungsrat am 19. August 2011 folgende Petition eingereicht: «Ich lehne ein Asylzentrum in Eglisau ab. Einige der Argumente des Initiativ-Komitees, den Bau eines Asyl- Durchgangszentrums in Eglisau mit allen Mitteln zu bekämpfen: – Bau wurde bereits 2007 abgelehnt, wird jetzt neu aufgerollt, warum? – 2007 hat RR Hollenstein den Standort als ‹ungeeignet› beurteilt, heute nicht mehr? – Geplanter Standort mitten im Wohnquartier ist sehr fragwürdig. – Ein Ort mit rund 4000 Einwohnern verträgt kein Erst-Asyldurch- gangs-Zentrum für 120 oder mehr Plätze. – Warum werden oder wurden Asyl-Zentren geschlossen oder leer stehen gelassen, um andererseits ein Neues zu eröffnen? – Die Zeche bezahlen einmal mehr der Steuerzahlerinnen und Steuer- zahler. – Wer kann für die Sicherheit der Eglisauerinnen, Eglisauer und der Kinder garantieren, wenn die bekannte Drogenkriminalität auch in Eglisau Einzug halten wird?»

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Komitee «Kein Asylzentrum Eglisau» (c/o René Lee, Tubakstrasse 13, 8193 Eglisau): Entsprechend seiner Bevölkerungszahl werden dem Kanton Zürich vom Bund 17% der Asylsuchenden zugewiesen. Auf deren Zahl, die grossen Schwankungen unterliegt, hat der Kanton keinen Einfluss. In einer ersten Phase werden die dem Kanton Zürich zugewiesenen Asyl- suchenden in sogenannten kantonalen Durchgangszentren unterge- bracht, wo sie auf das spätere Wohnen und Leben in den Gemeinden vorbereitet werden. Seit Jahren erweist es sich als schwierig, für den Betrieb als Durch- gangszentren geeignete Liegenschaften zu finden. Die vorhandenen Durchgangszentren sind stark ausgelastet und vorübergehende Leer- stände kommen nur vor, um dringende Renovationsarbeiten vorzuneh-

men. Der Kanton Zürich ist daher ständig auf der Suche nach Unter- bringungsmöglichkeiten und kann dabei keine Rücksicht nehmen auf die Einwohnerzahl möglicher Standortgemeinden. Die in Durchgangs- zentren untergebrachten Asylsuchenden werden indessen an die Auf- nahmequote der betreffenden Gemeinde angerechnet. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass bei professioneller Führung des Zentrums und Schaffung einer Begleitgruppe aller Beteiligten ein Durchgangszentrum keine unzumutbaren Auswirkungen auf die unmittelbare Nachbarschaft hat. Mit dem Ziel, über einen Grundstock eigener Liegenschaften zu ver- fügen, wurde ins Auge gefasst, in Container-Bauweise ein Durchgangs- zentrum auf dem kantonseigenen Land an der Rheinfelderstrasse in Eglisau zu erstellen. Die Baubewilligung für dieses Projekt scheiterte jedoch am mangelnden Bezug zur baulichen und landschaftlichen Um- gebung. Angesichts der Finanzlage des Kantons ist es derzeit nicht angezeigt, jetzt das überarbeitete Projekt zu verwirklichen, das vor allem aus ästhe- tischen Gründen erheblich teurer ist als eine Container-Bauweise. Hinzu kommt, dass der Bund nach wiederholten Forderungen auch des Kantons Zürich die Asylverfahren beschleunigen will und anstrebt, Per- sonen, die rasch in den Herkunftsstaat oder einen anderen Dublin-Staat zurückgeführt werden können, nicht auf die Kantone zu verteilen. Dies schafft Unsicherheiten hinsichtlich der langfristig benötigten kantona- len Unterkunftskapazitäten. Aus diesem Grund drängt es sich auf, das für eine langfristige Nutzung konzipierte Projekt in Eglisau zurzeit nicht weiterzuverfolgen. Der Kanton behält sich ausdrücklich vor, auf das Projekt zurückzukommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi