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Entscheid

RRB Nr. 421/2014

Schweizerischer Städtetag 2014, Beitrag

2. April 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. April 2014

421. Schweizerischer Städtetag 2014, Beitrag

Erwägungen

Am 28./29. August 2014 findet der Schweizerische Städtetag nach 1989 (Zürich), 2003 (Kloten), 2005 (Winterthur), 2010 (Zürich) wiederum im Kanton Zürich, diesmal in der Region Glattal, der sogenannten Glattal- stadt (glow), statt. Der Schweizerische Städteverband vertritt die Inte- ressen der ihm angeschlossenen Städte und Gemeinden gegenüber der Öffentlichkeit sowie den Behörden auf nationaler und internationaler Ebene. Traditionellerweise beginnt der Städtetag mit der Generalversam- mlung des Schweizerischen Städteverbandes. Das Tagungsprogramm sieht neben dem statuarischen Teil auch die Behandlung verschiedener Themen vor. Am zweiten Tag finden Ausflüge und Besichtigungen in den glow-Gemeinden statt. Mit Schreiben vom 11. Februar 2014 ersucht Bernhard Krismer, Präsident glow, den Regierungsrat um einen Kosten- beitrag. Gemäss ständiger Praxis für die Gewährung von Kongressbei- trägen kann dem Gesuch entsprochen werden. Angesichts der erwarteten Gesamtkosten von Fr. 125 000 erscheint ein Beitrag des Kantons von Fr. 15 000 als angemessen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. An die Kosten des Schweizerischen Städtetages, der am 28./29. Au- gust 2014 in den glow-Gemeinden der Region Glattal (Bassersdorf, Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Opfikon, Rümlang, Wallisellen, Wangen- Brüttisellen) stattfindet, wird ein Beitrag von Fr. 15 000 bewilligt.

II. Der Beitrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungs- rat und Staatskanzlei, Konto Beiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.

III. Mitteilung an Bernhard Krismer, Präsident glow. das Glattal, Ober- hauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg, sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi