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Entscheid

RRB Nr. 423/2012

Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Regierungsrates, Amtsjahr 2012/2013

18. April 2012Deutsch1 min

Source zh.ch

Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Regierungsrates, Amtsjahr 2012/2013

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2012

423. Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten

Erwägungen

für das Amtsjahr 2012/2013 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Feb- ruar 2005 sind der Präsident und der Vizepräsident des Regierungsrates für das Amtsjahr 2012/2013 zu wählen. Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2012 beginnende Amtsjahr 2012/2013 werden gewählt: a) zum Präsidenten des Regierungsrates: Regierungsrat Markus Kägi b) zum Vizepräsidenten des Regierungsrates: Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an den Kantonsrat, die Mitglieder und die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi