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Entscheid

RRB Nr. 425/2019

Kantonsspital Winterthur, Übertragung der Immobilien per 1. Januar 2019

24. April 2019Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. April 2019

425. Kantonsspital Winterthur (Übertragung der Immobilien per 1. Januar 2019)

Erwägungen

1. Ausgangslage Das revidierte Gesetz über das Kantonsspital Winterthur (KSWG, LS 813.16) ist vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden (RRB Nr. 1152/2018). Mit der Teilrevision räumt der Kanton dem Kantonsspital Winterthur (KSW) an den zur Erfüllung des gesetzlichen Zweckes benötigten kantonalen Grundstücken Baurechte ein. Gleich- zeitig geht das Eigentum an den heute vom KSW genutzten Bauten auf die Anstalt über. Die Gesetzesrevision bringt zudem mit sich, dass die Jahresrechnung des KSW zwar weiterhin in der kantonalen Rechnung konsolidiert wird, die finanzielle Steuerung des KSW jedoch nicht mehr mittels jährlicher Budgetbeschlüsse des Kantonsrates erfolgt, sondern durch strategische Festlegungen im Rahmen einer Eigentümerstrategie. Im Hinblick auf die Übertragung der Aktiven und Passiven beim Uni- versitätsspital Zürich wurden am 13. Dezember 2017 Grundsätze zur Übertragung festgelegt (RRB Nr. 1208/2017). Diese Grundsätze gelten analog auch für das KSW.

2. Übertragung der Immobilien Übertragung von Aktiven und Passiven Gemäss auf § 21 Abs. 1 KSWG räumt der Kanton dem Kantonsspital Winterthur an den von ihm für die Erfüllung des gesetzlichen Zweckes benötigten kantonalen Grundstücken Baurechte ein. Ein entsprechen- der Regierungsratsbeschluss ist in Vorbereitung, wobei allfällige Auswir- kungen auf die Bilanz des KSW bzw. die Darlehenshöhe (vgl. nachfol- gend) vorbehalten bleiben. Gemäss Ziff. I der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 29. Oktober 2018 des KSWG (im Folgenden: Übest. KSWG) werden die auf den Baurechtsgrundstücken stehenden Bauten und Anlagen in das Eigentum des Kantonsspitals Winterthur übertragen. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten KSWG, also per 1. Januar 2019, legt der Regierungsrat gemäss Ziff. II Abs. 1 ÜBest. KSWG die Eröffnungsbilanz fest. Die bisher in der Staatsrechnung im Buchungs- kreis Nr. 6350, Liegenschaften / Beitrag KSW, geführten Positionen, die mit einer Übertragung der Immobilien verbunden sind, werden daher mit Stand 1. Januar 2019 in die Eröffnungsbilanz des Buchungskreises Nr. 9520,

Kantonsspital Winterthur, übertragen. Die in der Eröffnungsbilanz fest- gelegten Werte stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Rech- nungsabschlüsse 2018 der betroffenen Buchungskreise durch den Kan- tonsrat (im Rahmen des Geschäftsberichts 2018 des Regierungsrates, vgl. Vorlage 5532). Errichtung eines Darlehens Der Regierungsrat legt nach Ziff. II Abs. 1 ÜBest. KSWG in der Er- öffnungsbilanz eine Eigenkapitalquote von höchstens 60% fest, wobei die Werte gemäss Ziff. I ÜBest. zum Buchwert per 31. Dezember 2018 über- tragen werden. Sie werden gemäss den in RRB Nr. 1208/2017 festgelegten Grundsätzen bis zum Erreichen der Eigenkapitalquote als Dotations- kapital eingebracht. In dem Ausmass, in dem die Werte diese Quote über- steigen, werden sie gegen eine Darlehensforderung des Kantons über- tragen. Die Nettovermögensübertragung beträgt insgesamt Fr. 271 645 571.13. Ausgehend von einem Bilanzumfang von Fr. 319 460 365.74 und einem am 31. Dezember 2018 bestehenden Eigenkapital von Fr. 158 690 794.48 werden vom übertragenen Nettovermögen Fr. 196 363 707.70 als Dota- tionskapital (Eigenkapital) eingebracht und Fr. 75 281 863.43 dem Fremd- kapital zugewiesen. In der Höhe des zugewiesenen Fremdkapitals wird ein Darlehen errichtet. Eröffnungsbilanz Damit ergeben sich folgende Werte der Bilanzpositionen per 1. Januar 2019, die in die Eröffnungsbilanz des Buchungskreises Nr. 9520, Kan- tonsspital Winterthur, übertragen werden: Konto Bezeichnung in Franken Aktiven 1404 Hochbauten 172 034 888.95 1407 Anlagen im Bau, Anzahlungen, Hochbau 100 262 248.95 Total Aktiven 272 297 137.90

Konto Bezeichnung in Franken Passiven 2064 Passivierte Investitionsbeiträge –651 566.77 2068 Darlehen –75 281 863.43 29895 Dotationskapital vom Kanton (Aufstockung) –196 363 707.70 Total Passiven –272 297 137.90 Unter den bisher dem KSW zugeordneten Gebäuden und Grundstü- cken (Buchungskreis Nr. 6350) gibt es eine Liegenschaft an der Gottfried-­ Keller-Strasse 53 in Winterthur, die vom KSW nur mittelfristig benötigt wird. Diese Liegenschaft (mit einem Buchwert von Fr. 1 257 849.77) wird dem KSW nicht im Baurecht bzw. als Vermögenswert übertragen, hier

aber der Vollständigkeit halber erwähnt. Sie wird rückwirkend per 1. Ja- nuar 2019 in das Vermögen der Baudirektion übertragen und durch das Immobilienamt teilweise an das KSW vermietet. Ob die Immobilie in das Finanz- oder Verwaltungsvermögen übertragen wird, muss im Rahmen der Übertragung festgelegt werden. Für den Buchungskreis Nr. 6350, Liegenschaften / Beitrag KSW, ergibt sich per 1. Januar 2019 folgende Bilanz: Konto Bezeichnung in Franken Aktiven 1400 Grundstücke Verwaltungsvermögen 5 919 962.00 1404 Hochbauten 1 257 849.77 Verrechnungskonto (Beteiligungen, Darlehen) 271 645 571.13 Total Aktiven 278 823 382.90

Konto Bezeichnung in Franken Passiven 1015 Interne Kontokorrente –1 514 711 023.44 2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 1 235 887 640.54 Total Passiven –278 823 382.90

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die mit den Hochbauten im Zusammenhang stehenden Bilanzposi- tionen aus dem Buchungskreis Nr. 6350, Liegenschaften / Beitrag KSW, werden per 1. Januar 2019 auf den Buchungskreis Nr. 9520, Kantonsspital Winterthur, übertragen, vorbehältlich der Genehmigung des Geschäfts- berichts 2018 des Regierungsrates durch den Kantonsrat und allfälliger Auswirkungen eines späteren Regierungsratsbeschlusses zu den Baurech- ten. Der entsprechende Bilanzübertrag beläuft sich auf Fr. 272 297 137.90. Die Übertragung der Bilanzwerte erfolgt zu Buchwerten.

II. Die Nettovermögensübertragung im Umfang von Fr. 271 645 571.13 wird zu Fr. 196 363 707.70 als Dotationskapital (Eigenkapital) eingebracht. Die Beteiligung geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Der ver- bleibende Betrag von Fr. 75 281 863.43 wird dem Fremdkapital zugewie- sen. Die Aufteilung auf Eigen- und Fremdkapital erfolgt vorbehältlich allfälliger Auswirkungen eines späteren Regierungsratsbeschlusses zu den Baurechten. In der Höhe des zugewiesenen Fremdkapitals wird ein Darlehen errichtet. Es geht zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, einen entsprechenden Dar- lehensvertrag abzuschliessen.

III. Mitteilung an den Spitalrat des Kantonsspitals Winterthur, die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli