RRB Nr. 425/2020
Strassengesetz, Änderung, Projektierungsgrundsätze, Inkraftsetzung
29. April 2020Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. April 2020
425. Strassengesetz (Änderung vom 18. November 2019,
Erwägungen
Projektierungsgrundsätze; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 18. November 2019 die Änderung von § 3 und § 14 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (LS 722.1; ABl 2019- 11-22). Mit Verfügung vom 29. Januar 2020 stellte die Direktion der Jus- tiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2020-01-31). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Aus- führende Regelungen zur beschlossenen Gesetzesanpassung sind nicht notwendig. Die Gesetzesänderung ist somit auf den 1. August 2020 in Kraft zu setzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung des Strassengesetzes vom 18. November 2019 (Pro- jektierungsgrundsätze) wird auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung neu entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli