RRB Nr. 426/2019
Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Übertragung der Aktiven und Passiven per 1. Januar 2019
24. April 2019Deutsch6 min
Source zh.ch
Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Übertragung der Aktiven und Passiven per 1. Januar 2019
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. April 2019
426. Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (Übertragung der Aktiven und Passiven per 1. Januar 2019)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipwG, LS 813.18) ist vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden (RRB Nr. 1151/2018). Es regelt in den Grundzü- gen die Organisation und die Finanzierung der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) als selbstständige öffentlich-recht- liche Anstalt. Das Erlangen der eigenen Rechtspersönlichkeit auf den 1. Januar 2019 bringt mit sich, dass die ipw ab diesem Zeitpunkt eine eigene Rechnung führt, wobei die Jahresrechnung weiterhin in der kan- tonalen Rechnung konsolidiert wird. Hingegen erfolgt die finanzielle Steuerung der ipw nicht mehr mittels jährlichen Budgetbeschlüssen des Kantonsrates, sondern durch strategische Festlegungen im Rahmen einer Eigentümerstrategie. Im Hinblick auf die Übertragung der Aktiven und Passiven beim Uni- versitätsspital Zürich wurden am 13. Dezember 2017 Grundsätze zur Übertragung festgelegt (RRB Nr. 1208/2017). Diese Grundsätze gelten analog auch für die ipw.
2. Kapitalisierung der ipw Übertragung von Aktiven und Passiven Gemäss § 26 Abs. 1 lit. b ipwG gehen mit dem Inkrafttreten des Ge- setzes die vom Kanton auf den Namen der bisherigen ipw begründeten Rechte und eingegangenen Pflichten sowie das Eigentum an den kanto- nalen Bauten, Anlagen und Betriebseinrichtungen auf die selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt über. Nicht übertragen werden die nicht lang- fristig benötigten Bauten. Auf den zur Erfüllung des gesetzlichen Zwe- ckes benötigten kantonalen Grundstücken räumt der Kanton der ipw gemäss § 21Abs. 1 ipwG Baurechte ein. Ein entsprechender Regierungs- ratsbeschluss ist in Vorbereitung, wobei allfällige Auswirkungen auf die Bilanz der ipw bzw. die Darlehenshöhe (vgl. nachfolgend) vorbehalten bleiben. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des ipwG, also per 1. Januar 2019, legt der Regierungsrat gemäss § 26 Abs. 2 lit. a ipwG die Eröffnungs- bilanz fest. Die bisher in der Staatsrechnung im Buchungskreis Nr. 6450, Integrierte Psychiatrie Winterthur, geführten Aktiven und Passiven sind daher mit Stand 1. Januar 2019 in die Eröffnungsbilanz des neuen Bu-
chungskreises Nr. 9540, Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Un terland, zu übertragen. Davon ausgenommen sind die buchungskreisüber- greifenden Kontokorrente sowie die damit verbundene Gegenposition auf der Passivseite (kumulierte Ergebnisse der Vorjahre). Die in der Er- öffnungsbilanz festgelegten Werte stehen unter dem Vorbehalt der Ge- nehmigung der Rechnungsabschlüsse 2018 der betroffenen Buchungs- kreise durch den Kantonsrat (im Rahmen des Geschäftsberichts 2018 des Regierungsrates, vgl. Vorlage 5532). Errichtung eines Darlehens Der Regierungsrat legt gemäss § 28 Abs. 1 und 2 ipwG in der Eröff- nungsbilanz eine Eigenkapitalquote von höchstens 60% fest, wobei die Werte zum Buchwert per 31. Dezember 2018 auf die ipw übergehen. Sie werden gemäss Festlegung in RRB Nr. 1208/2017 bis zum Erreichen der Eigenkapitalquote als Dotationskapital eingebracht. In dem Ausmass, in dem die Werte diese Quote übersteigen, werden sie gegen eine Darlehens- forderung des Kantons übertragen. Die Nettovermögensübertragung beträgt insgesamt Fr. 65 586 991.51. Ausgehend von einem Bilanzumfang von Fr. 77 000 592.11, werden da- von Fr. 43 292 290.97 als Dotationskapital (Eigenkapital) und – entspre- chend der Höhe der per 31. Dezember 2018 bestehenden Rücklagen – Fr. 2 908 064.30 als übriges Eigenkapital eingebracht. Die verbleibenden Fr. 19 386 636.24 werden dem Fremdkapital zugewiesen. In der Höhe des zugewiesenen Fremdkapitals wird ein Darlehen errichtet. Eröffnungsbilanz Damit ergeben sich folgende Werte der Bilanzpositionen per 1. Januar 2019, die in die Eröffnungsbilanz des Buchungskreises Nr. 9540, Integ- rierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, übertragen werden: Konto Bezeichnung in Franken Aktiven 1000 Kasse 26 644.35 1001 Post 40 114.78 1009 Übrige Flüssige Mittel 1 554.93 1010 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6 499 561.63 1015 Interne Kontokorrente 1 840 608.20 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 38 340 753.42 1061 Roh- und Hilfsmaterial 370 931.63 1404 Hochbauten 19 757 283.09 1406 Mobilien 1 354 259.63 1407 Anlagen im Bau 7 846 657.99 1420 Software 728 380.27 1427 Immaterielle Anlagen in Realisierung 193 842.19 Total Aktiven 77 000 592.11
Konto Bezeichnung in Franken Passiven 2000-2001 Verbindlichkeiten aus Lieferungen –880 147.78 und Leistungen von Dritten 2003-2009 Diverse kurzfristige Verbindlichkeiten –738 309.16 204 Passive Rechnungsabgrenzungen –604 952.88 205 Kurzfristige Rückstellungen –6 935 272.01 2064 Darlehen –19 386 636.24 208 Langfristige Rückstellungen –1 762 098.77 2093 Zweckgebundene Fremdmittel im FK –492 820.00 29895 Dotationskapital –43 292 290.97 298 Übriges Eigenkapital (Reserven) –2 908 064.30 Total Passiven –77 000 592.11 Unter den bisher der ipw zugeordneten Gebäuden und Grundstücken (Buchungskreis Nr. 6450) gibt es verschiedene Immobilien in der Hard (Gemeinde Embrach), die von der ipw nur mittelfristig benötigt werden. Diese Liegenschaften (mit einem Buchwert von Fr. 4 215 577.00) werden der ipw nicht im Baurecht bzw. als Vermögenswerte übertragen, hier aber der Vollständigkeit halber erwähnt. Sie werden rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in das Vermögen der Baudirektion übertragen und durch das Immobilienamt an die ipw vermietet. Ob die Immobilien in das Fi- nanz- oder Verwaltungsvermögen übertragen werden, muss im Rahmen der Übertragung festgelegt werden. Für den Buchungskreis Nr. 6450, Integrierte Psychiatrie Winterthur, ergibt sich in der Folge per 1. Januar 2019 folgende Bilanz (vor Übertra- gungen an Baudirektion): Konto Bezeichnung in Franken Aktiven 1400 Grundstücke Verwaltungsvermögen 4 247 345.02 1404 Hochbauten 4 215 577.00 Verrechnungskonto (Beteiligungen, Darlehen) 65 586 991.51 Total Aktiven 74 049 913.53
Konto Bezeichnung in Franken Passiven 10155 Buchungskreisübergreifende Kontokorrente –728 811 915.96 2920 Rücklagen von Leistungsgruppen –2 908 064.30 2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 657 670 066.73 Total Passiven –74 049 913.53
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Eröffnungsbilanz des Buchungskreises Nr. 9540, Integrierte Psy- chiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, wird per 1. Januar 2019 mit einer Bilanzsumme von Fr. 77 000 592.11 festgelegt, vorbehältlich der Genehmi- gung des Geschäftsberichts 2018 des Regierungsrates durch den Kantons- rat und allfälliger Auswirkungen eines späteren Regierungsratsbeschlus- ses zu den Baurechten. Die Übertragung der Bilanzwerte aus dem Bu- chungskreis Nr. 6450, Integrierte Psychiatrie Winterthur, erfolgt zu Buch- werten.
II. Die Nettovermögensübertragung im Umfang von Fr. 65 586 991.51 wird zu Fr. 43 292 290.97 als Dotationskapital (Eigenkapital) und zu Fr. 2 908 064.30 als übriges Eigenkapital eingebracht. Die Beteiligung von Fr. 46 200 355.27 geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung. Der verbleibende Betrag von Fr. 19 386 636.24 wird dem Fremdkapital zugewiesen. Die Aufteilung auf Eigen- und Fremdkapital erfolgt vorbehältlich allfälliger Auswirkungen eines späteren Regierungsratsbeschlusses zu den Baurechten. In der Höhe dieses zugewiesenen Fremdkapitals wird ein Darlehen errichtet. Es geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psych- iatrische Versorgung. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, einen entsprechenden Darlehensvertrag abzuschliessen.
III. Mitteilung an den Spitalrat der Integrierten Psychiatrie Winter- thur – Zürcher Unterland, die Finanzdirektion und die Gesundheits- direktion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli