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Entscheid

RRB Nr. 429/2015

Kantonsrat, konstituierende Sitzung, Einladung

29. April 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. April 2015

429. Kantonsrat (Einladung zur konstituierenden Sitzung)

Erwägungen

Gemäss § 2 Abs. 1 des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 (KRG, LS 171.1) beruft der Regierungsrat die Mitglieder des Kantonsrates auf den sechsten der Wahl folgenden Montag zur konstituierenden Sitzung ein. Die Gesamterneuerungswahlen haben am 12. April 2015 stattgefun- den, sodass am Montag, 18. Mai 2015, die konstituierende Sitzung durch- zuführen ist. Die Staatskanzlei soll beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten des Kantonsrates die Einladung im Namen des Regierungsrates abzufassen und mit dem Ratsversand am 13. Mai 2015 zu verschicken. Das älteste und das jüngste anwesende Mitglied des Kantonsrates er- öffnen gemeinsam die konstituierende Sitzung (§ 3 KRG). Die Parlaments- dienste werden die notwendigen Absprachen mit den betroffenen Rats- mitgliedern erledigen. Vonseiten des Regierungsrates sind daher keine weiteren Schritte notwendig.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Staatskanzlei wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Par- lamentsdiensten des Kantonsrates die Einladung für die konstituierende Sitzung des Kantonsrates am 18. Mai 2015 im Namen des Regierungs- rates zu erstellen und zu verschicken.

II. Mitteilung an die Parlamentsdienste des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi