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Entscheid

RRB Nr. 43/2021

Bundesgesetz über die Erfindungspatente, Änderung, Schreiben an das EJPD

20. Januar 2021Deutsch2 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Januar 2021

43. Bundesgesetz über die Erfindungspatente, Änderung

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 eröffnete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente (SR 232.14). Am 12. Dezember 2019 überwiesen die eidgenössischen Räte die Mo- tion Hefti «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» (19.3228). Diese ver- langte vom Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen. Der nun vorliegende Entwurf soll insbesondere eine für Benutzerinnen und Benutzer attraktive, internationalen Stan- dards entsprechende Patentprüfung (Vollprüfung: Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit) vorsehen, ein effizientes und kosten- günstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gewährleisten sowie ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster einführen. Die Vorlage sieht keine Änderung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Die vorgeschlagenen Änderungen sind überwiegend von der beim Bund für das Immaterialgüterrecht zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum, zu vollziehen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an rechtsetzung@ipi.ch): Mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 haben Sie uns eingeladen, zum Bundesgesetz über die Erfindungspatente Stellung zu nehmen. Wir dan- ken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Die Schweiz belegt seit Jahren den ersten Platz im Global Innovation Index. Als hochentwickeltes und hochinnovatives Land, das seine Wett- bewerbsfähigkeit in erster Linie auf Wissen stützt, ist der Schutz von Er- findungen durch Patente besonders wichtig. Mit der Einführung des dua- len Systems, d. h. mit der vollumfänglichen Patentprüfung sowie dem so- genannten Gebrauchsmuster, wird das Patentgesetz modernisiert und an die internationalen Standards angepasst. Die vergrösserte Auswahl er-

öffnet der Schweizer Wirtschaft neue Handlungsmöglichkeiten und er- weitert die Optionen zur Schutzstrategie. Zudem verbessert es die Rechts- sicherheit über die Beständigkeit des Schweizer Patents und verringert die Abhängigkeit der Schweizer Unternehmen vom Europäischen Patent- amt. Entsprechend stimmen wir der Vorlage zu.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Mit- glieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli