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Entscheid

RRB Nr. 436/2010

Gemeindewesen, Zweckverband Spitex Stammertal, neue Statuten, Genehmigung

30. März 2010Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Spitex Stammertal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2010

436. Gemeindewesen (Zweckverband Spitex Stammertal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen bilden seit 1989 einen Zweckverband für die gemeinsame Führung einer Haus- und Krankenpflegeorganisation (RRB Nr. 2513/ 1989). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 1. Oktober 2009 haben die Stimmberechtigten der drei Verbandsge- meinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Spitex Stammertal werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an die Betriebskommission des Zweckverbands Spitex Stammertal, c/o Gemeindeverwaltung Waltalingen, Mülibachstrasse 26, 8468 Waltalingen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Ober- stammheim, Hauptstrasse 46, 8477 Oberstammheim, Unterstammheim,

Gemeindehausplatz, 8476 Unterstammheim, und Waltalingen, Müli- bachstrasse 26, 8468 Waltalingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schloss- gasse 14, 8450 Andelfingen, sowie die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi