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Entscheid

RRB Nr. 445/2012

Strassen, Winterthur, Steigstrasse RVS 31031, Projektgenehmigung

2. Mai 2012Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Mai 2012

445. Strassen (Winterthur, Steigstrasse RVS 31031)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 1. März 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung der Brücke über den Steigbach an der Steigstrasse, auf dem Gebiet der Stadt Winterthur (Objekt Nr. 70 216), zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der An- rechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, die Brücke über den Steigbach an der Steig- strasse zu erneuern. Eine Untersuchung im Jahr 2009 hat ergeben, dass der Zustand schlecht ist und Massnahmen getroffen werden müssen. Dazu soll die Gehwegplatte freigelegt, deren Oberfläche mit Wasser- hochdruck um 30 mm abgetragen und wieder rekonstruiert werden. Die verwitterte Brückenkonsole wird oberwasserseitig um 10 cm abgetragen und um 15 cm neu aufbetoniert. Die bestehende Brückenplatte wird neu abgedichtet und mit einem neuen Belag versehen. Der Übergang von der Gehwegplatte zur Strasse erfolgt mit einem Belagstrennschnitt und anschliessendem Bitumenverguss. Das bestehende Geländer wird abgetrennt, gereinigt, mit neuen Fussplatten versehen und wieder montiert. Die Werkleitungen, die Entwässerung sowie die Fahrbahn- und Gehwegbreiten bleiben bestehen. Im Übergangsbereich zu der Gehwegplatte werden Leitpfosten versetzt, damit der Gehweg nicht durch LKW befahren wird. Der Baubeginn ist für den Sommer 2012 vorgesehen und die Bau- arbeiten dauern rund acht Wochen. Mit Begehrensäusserung vom 19. Dezember 2011 hat das Amt für Verkehr dem Vorhaben zugestimmt. Da der bestehende Querschnitt der Steigstrasse unverändert bleibt, hat das Projekt keine Veränderung der Leistungsfähigkeit auf der Steigstrasse zur Folge. Da mit dem Projekt die Oberfläche nicht verändert wird, hat die Stadt Winterthur auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Das Vorhaben wurde mit Verfügung des Stadtingenieurs Winterthur vom 20. Februar 2012 festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Brücke über den Steig- bach an der Steigstrasse betragen Fr. 120 000. Die Kosten können voll- umfänglich der Unterhaltspauschale belastet werden.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Winterthur der Abrech- nung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Erneuerung der Brücke über den Steigbach an der Steigstrasse, in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Postfach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi