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Entscheid

RRB Nr. 447/2020

Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Birmensdorf-Aesch, Auflösung

6. Mai 2020Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2020

447. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Birmensdorf-Aesch)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Birmensdorf und Aesch bildeten unter der Bezeichnung «Zweckverband Friedhof Birmensdorf-Aesch» seit 1968 einen Zweckverband für die Besorgung des Friedhofs- und Bestattungs- wesens (RRB Nr. 4041/1968). Aufgrund des revidierten Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Friedhofkommission den Verbandsge- meinden die Auf‌lösung des Zweckverbands sowie dessen Ablösung durch einen Anschlussvertrag. Anlässlich der Urnenabstimmung vom 15. April 2018 haben die Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden beschlos- sen, den Zweckverband per 31. Dezember 2018 aufzulösen, und die Stimm- berechtigten der Politischen Gemeinde Aesch haben zudem dem An- schlussvertrag mit der Politischen Gemeinde Birmensdorf per 1. Januar 2019 zugestimmt. Der Bezirksrat Dietikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Mit Gesuch vom 6. April 2020 ersuchte die Politische Gemeinde Bir- mensdorf den Regierungsrat um Kenntnisnahme von der Auf‌lösung des Zweckverbands per 31. Dezember 2018.

2. Die Auf‌lösung des «Zweckverbands Friedhof Birmensdorf-Aesch» gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu neh- men. Die Akten des aufgelösten Zweckverbands sind von der vormaligen Verbandssitzgemeinde Birmensdorf in das Gemeindearchiv überzufüh- ren. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Birmensdorf und Aesch bestehenden «Zweckverbands Friedhof Birmensdorf-Aesch» per 31. Dezember 2018 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des aufgelösten «Zweckverbands Friedhof Birmensdorf-­ Aesch» sind von der vormaligen Verbandssitzgemeinde Birmensdorf in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Aesch, Dorfstrasse 3, 8904 Aesch ZH, und Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dieti- kon, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli