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Entscheid

RRB Nr. 448/2020

Gemeindewesen, Zweckverband, Friedhofverband Rorbas-Freienstein-Teufen, Auflösung

6. Mai 2020Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband, Friedhofverband Rorbas-Freienstein-Teufen, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2020

448. Gemeindewesen (Zweckverband, Friedhofverband Rorbas-Freienstein-Teufen)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Freienstein-Teufen und Rorbas bildeten seit 1976 unter der Bezeichnung «Friedhofverband Rorbas-Freienstein-­ Teufen» einen Zweckverband, dessen Zweck in der Verwaltung des Fried- hofs und der Besorgung des Bestattungswesens der Verbandsgemeinden bestand (RRB Nr. 5724/1976). Im Hinblick darauf, dass das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015 (LS 131.1), das auf den 1. Januar 2018 in Kraft trat, zahlreiche Änderun- gen für Zweckverbände bringen sollte, beschlossen die Gemeinderäte der beiden Verbandsgemeinden, den Friedhofverband aufzulösen und ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Zusammenarbeitsvertrags fort- zusetzen. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Rorbas und Freienstein-Teufen stimmten in den Gemeindeversammlungen vom 22. und 27. November 2017 der Auf‌lösung des «Friedhofverbands Rorbas-Freien- stein-Teufen» zu und genehmigten gleichzeitig den «Zusammenarbeits- vertrag zwischen der Politischen Gemeinde Freienstein-Teufen und der Politischen Gemeinde Rorbas über die Durchführung des Friedhofs- und Bestattungswesens». Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die beiden Gemeindeversammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel erhoben wurden. Mit Mitteilung vom 3. April 2020 ersuchte die Politische Gemeinde Freienstein-Teufen den Regierungsrat um Kenntnisnahme von der Auf- ‌lösung des «Friedhofverbands Rorbas-Freienstein-Teufen» per 31. De- zember 2018.

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbands «Friedhofverband Rorbas-­ Freienstein-Teufen» gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehe- maligen Sitzgemeinde Freienstein-Teufen in das Gemeindearchiv über- zuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Freienstein-­ Teufen und Rorbas bestehenden Zweckverbands «Friedhofverband Ror- bas-Freienstein-Teufen» per 31. Dezember 2018 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehemaligen Sitzge- meinde Freienstein-Teufen in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Freien- stein-Teufen, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein, und Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, so- wie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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