RRB Nr. 45/2024
Haushaltsvollzug 2024
10. Januar 2024Deutsch4 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Januar 2024
45. Haushaltsvollzug 2024
1. Pauschale Verbesserung von 175 Mio. Franken Der Kantonsrat hat in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eine pauschale Verbesserung von Fr. 175 000 000 beschlossen. In der Leis- tungsgruppe Nr. 4950 kann diese Verbesserung nicht umgesetzt werden. An den Beschlüssen des Kantonsrates zu den Saldi der einzelnen Leis- tungsgruppen kann der Regierungsrat aufgrund der Zuständigkeit des Kantonsrates gemäss § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) keine Änderung vornehmen.
1.1 Restriktiver Haushaltsvollzug 2024 Der Regierungsrat ist bestrebt, die pauschale Verbesserungsvorgabe des Kantonsrates durch einen restriktiven Haushaltsvollzug zu erreichen. Auf weitere Massnahmen wird verzichtet. Die Leistungsgruppen wer- den angehalten, ihre Budgets nur für zwingend notwendige Massnahmen zu beanspruchen.
1.2 Allfällige Kreditüberschreitung aufgrund Teuerungsausgleich Sollte es in einer Leistungsgruppe aufgrund des zentral und nicht de- zentral eingestellten Teuerungsausgleichs – trotz des restriktiven Haus- haltsvollzugs und der Rotationsgewinne – zu einer Überschreitung des Budgetkredits kommen, ist diese im Geschäftsbericht 2024 mit folgen- dem Satz zu begründen: «Mehraufwand aufgrund der Teuerungszulage gemäss RRB Nr. 1130/2023».
1.3 Geltungsbereich Die pauschale Verbesserung des Kantonsrates betrifft die konsoli- dierte Rechnung und umfasst somit alle Leistungsgruppen der Konso- lidierungskreise 1–3 einschliesslich der zu konsolidierenden Leistungs- gruppen ohne Beschlussgrössen. Die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei, der Zürcher Verkehrsverbund, das Forensische Institut Zürich, die Universität Zürich und die drei Hochschulen der Zürcher Fach- hochschule werden beauftragt sowie die Geschäftsleitung des Kantons- rates, die Finanzkontrolle, die Ombudsstelle, die Datenschutzbeauftragte, die obersten kantonalen Gerichte, die Zentralbibliothek und die vier kan- tonalen Spitäler eingeladen, den Auftrag des Kantonsrates sinngemäss zu vollziehen.
2. KEF-Erklärungen zur Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 folgende KEF-Erklärungen zur Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, an den Regierungsrat überwiesen.
2.1 Nr. 9 Saldoverbesserung KEF 2025–2028 Der Regierungsrat wird aufgefordert, den Saldo der Erfolgsrechnung im KEF 2025–2028 im Vergleich zum KEF 2024–2027 um mindestens 250 Mio. Franken zu verbessern. Der Regierungsrat hat die Überweisung dieser KEF-Erklärung abgelehnt. Er ergreift abgesehen von den in RRB Nr. 1410/2023 bereits dargelegten Massnahmen keine weiteren Schritte.
2.2 Nr. 10 Personalbremse Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Regierungsratsbeschluss zu den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget verbindliche Vorgaben zur Begrenzung des Personalwachs- tums einzustellen. Der Zuwachs ist im Budget 2025 und den nachfolgen- den Planperioden für die Direktionen und die Staatskanzlei auf den Durch- schnitt des Bevölkerungswachstums der letzten fünf Jahre im Kanton Zürich zu beschränken. Der Regierungsrat hat die Überweisung dieser KEF-Erklärung abgelehnt (vgl. RRB Nr. 1410/2023). Auf die Schaffung neuer Stellen ist gleichwohl eine erhöhte Aufmerk- samkeit zu legen. Als Grundlage für eine bessere Steuerung des Perso- nalbestands auf Ebene des Regierungsrates sollen die Stellenpläne der Direktionen und der Staatskanzlei deshalb zentral digital erfasst werden, um die Transparenz zu verbessern und einen umfassenden Vergleich zwischen Plan und Ist zu ermöglichen.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die pauschale Verbesserungsvorgabe des Kantonsrates in der Leis- tungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, von Fr. 175 000 000 ist durch einen restriktiven Haushaltsvollzug in den Leistungsgruppen zu erreichen.
II. Die Finanzdirektion wird im Sinne von Erwägung 2.2. beauftragt, die Stellenpläne der Direktionen und der Staatskanzlei in digitaler Form zentral zu erfassen.
III. Mitteilung an – die Geschäftsleitung des Kantonsrates, – die Finanzkontrolle, – die Ombudsstelle, – die Datenschutzbeauftragte,
– die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, – den Zürcher Verkehrsverbund, – das Forensische Institut, – die Universität Zürich, – die Zentralbibliothek Zürich, – die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, – die Zürcher Hochschule der Künste, – die Pädagogische Hochschule Zürich, – das Universitätsspital Zürich, – das Kantonsspital Winterthur, – die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, – die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, – die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli