RRB Nr. 452/2026
Personalamt, Personalrecht und HR-Management, Stellenplan
15. April 2026Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
452. Personalamt, Personalrecht und HR Management (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben des Personalamtes verändert. Gleichzeitig haben sich die Dienstleistungen für die Konso- lidierungskreise 1 bis 3 weiterentwickelt. Insbesondere in den Konsolidierungskreisen 1 und 2 fand in den letz- ten Jahren in mehreren Fachbereichen ein Ausbau statt, der zu einem Anstieg der Anzahl Stellen führte. Dadurch stieg auch der Bedarf an Leistungen des Personalamtes deutlich. Der Bedarf nahm sowohl in der Menge als auch in der Art der Leistungen zu. Eine Prüfung des Personal- bestandes im Verhältnis zu den heutigen Aufgaben zeigt eine Differenz zwischen den vorhandenen personellen Mitteln und dem tatsächlichen Bedarf. Die Gegenüberstellung von Aufgaben und den derzeit vorhan- denen Mitteln zeigt, dass im Personalamt ab 2027 eine deutliche Lücke entstehen wird. Diese Lücke betrifft Leistungen für die Konsolidierungs- kreise 1 bis 3, einschliesslich für die Finanzdirektion selbst. Die Differenz zwischen personellen Mitteln und Aufgaben hat gegenwärtig teilweise eine grosse Belastung der Mitarbeitenden zur Folge und führt bereits heute dazu, dass einzelne Leistungen nur noch eingeschränkt erbracht werden können. Der Mehrbedarf zeigt sich im Tagesbetrieb sowie in der Arbeit an Projekten. Besonders bei Vorhaben zur Digitalisierung im Bereich Human Resources (HR) ist das Arbeitsvolumen stark gestiegen. Dies zeigt sich vor allem im Projekt «Aurora». Bei der weiteren Umset- zung der HR-IT-Roadmap wird zusätzlicher Aufwand entstehen. Das Arbeitsvolumen in diesem Bereich wird daher weiter zunehmen. Damit das Personalamt seine Leistungen langfristig in der erforderlichen Zeit und Qualität erbringen kann, ist eine Anpassung des Personalbestandes an die heutigen und die sich in absehbarer Zukunft stellenden Aufgaben notwendig. Das Personalamt richtet sich dabei am Bedarf der Kundin- nen und Kunden aus.
2. Stellenbedarf Um den Aufgaben gerecht werden zu können, sind zusätzlich perso- nelle Mittel notwendig. Der Stellenplan des Personalamtes soll deshalb mit Wirkung ab 1. Januar 2027 um folgende unbefristete Stellen in den Abteilungen Personalrecht und HR Management ergänzt werden:
In der Abteilung Personalrecht sollen 1,0 Stellen Juristische/r Sekre- tär/in mbA in Lohnklasse 21 VVO geschaffen werden. Sie dienen dazu, weitere Rechtsetzungsvorhaben im Bereich öffentliches Personalrecht für die Konsolidierungskreise 1 bis 3 und den Gemeinden zu bearbeiten. Diese Projekte mussten bisher mangels Mitteln im Rahmen des Pro- jekts «Anstellungsbedingungen» zurückgestellt werden. Im Stellenplan des Personalamtes bestehen bereits vergleichbare Stellen in der Lohn- klasse 21 VVO. Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung, womit sich eine erneute Überprüfung der Einreihung erübrigt. Wie vorstehend ausgeführt, hat das Stellenwachstum in den vergan- genen Jahren auch zu einem Anstieg der bereits bisher durch das Per- sonalamt erbrachten Leistungen geführt. Mit Blick auf die verbleibenden und zunehmenden Aufgaben des Personalamtes sollen zudem die nach- folgenden 2,0 befristeten Stellen als unbefristete Stellen in den Stellen- plan überführt werden. Die 2,0 Stellen in der Abteilung HR Manage- ment wurden ausserhalb des Stellenplans mittels Direktionsverfügung befristet geschaffen. Aufgrund der heutigen Ausgangslage sind im Personalamt die nach- folgenden befristeten 1,0 Stellen in der Richtposition Personalbereichs- leiter/in in Lohnklasse 18 und 1,0 Stellen in der Richtposition Personal- bereichsleiter/in in Lohnklasse 19 ab 1. Januar 2027 als unbefristete Stellen in den Stellenplan zu überführen. Die Überführung der befristeten Stelle in Lohnklasse 18 in eine un- befristete Stelle in der Abteilung HR Management stellt sicher, dass die HR Beratung FD den Rekrutierungsprozess gemäss den aktuellen Vor- gaben durchführen kann. Die HR Beratung FD optimiert so die Rek- rutierungszeit und stellt sicher, dass das Kerngeschäft nicht beeinträch- tigt wird. Im Stellenplan des Personalamtes bestehen bereits vergleich- bare Stellen «Personalbereichsleiter/in» in der Lohnklasse 18 VVO (Recruiting Specialist). Es handelt sich um eine ordentliche Stellenauf- stockung, womit sich eine erneute Überprüfung der Einreihung erübrigt. Die Überführung der befristeten Stelle in Lohnklasse 19 in eine unbe- fristete Stelle in der Abteilung HR Management stellt sicher, dass die HR Beratung FD ihr Angebot im Rahmen des HR-Business-Partner- Modells weiter gewährleisten kann. Im Stellenplan des Personalamtes bestehen bereits vergleichbare Stellen «Personalbereichsleiter/in» in der Lohnklasse 19 (HR Business Partner). Es handelt sich um eine ordent- liche Stellenaufstockung, womit sich eine erneute Überprüfung der Einreihung erübrigt.
3. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Gesamtkosten der neu zu schaffenden 1,0 Stellen und die Umwandlung der 2,0 Stellen in unbefristete betragen Fr. 531 607. Der Personalaufwand ab 1. Januar 2027 ist im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten und ist in den KEF 2027–2030 aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in mbA 21
II. Im Stellenplan des Personalamtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Personalbereichsleiter/in 18 1,0 Personalbereichsleiter/in 19
III. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli