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Entscheid

RRB Nr. 453/2014

Steuergesetz, Änderung, Besteuerung von Lotteriegewinnen, Inkraftsetzung

9. April 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Steuergesetz, Änderung, Besteuerung von Lotteriegewinnen, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2014

453. Steuergesetz (Änderung vom 9. Dezember 2013;

Erwägungen

Besteuerung von Lotteriegewinnen) (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat hat am 9. Dezember 2013 eine Änderung des Steuerge- setzes vom 8. Juni 1997 beschlossen (Besteuerung von Lotteriegewinnen; ABl 2013-12-20). Mit Verfügung vom 24. Februar 2014 stellte die Direk- tion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2014-03-07). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Steuergesetzes kann auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 9. Dezember 2013 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Besteuerung von Lotteriegewinnen) wird auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi