RRB Nr. 456/2016
Kantonales Zeughaus, Fassadensanierung Gebäude B, gebundene Ausgabe
18. Mai 2016Deutsch5 min
Source zh.ch
Kantonales Zeughaus, Fassadensanierung Gebäude B, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2016
456. Kantonales Zeughaus, Fassadensanierung Gebäude B
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Gebäude B des kantonalen Zeughauses an der Uetlibergstrasse 113 in Zürich wurde 1967 bis 1969 nach den damaligen Standards als Gewer- beliegenschaft erstellt und bis Mitte der 1980er-Jahre als solche genutzt. Heute dient das Gebäude dem Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) als Betriebsliegenschaft des Zeughauses. Die im Gebäude eingebauten Werkstattflächen wurden laufend an die Erfordernisse angepasst und um- gebaut. Die Fassadenverkleidung und die Fenster wurden im 3. Oberge- schoss 2007 und 2008 sowie im Erdgeschoss 2013 saniert. Die Südost-/ Nordostfassade sowie die Fassade im 1. und 2. Obergeschoss sind noch im Originalzustand und nach fast 50 Jahren am Ende der Lebensdauer. Die Wärmedämmung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Holzfenster sind undicht und zum Teil verfault. Die Dachbeläge im
1. Obergeschoss sind teilweise leck und weisen eine ungenügende Wärme- dämmung auf. Die als Brüstungselemente dienenden Pflanzentröge ent- sprechen nicht den baulichen Vorschriften.
2. Projekt Das Projekt sieht folgende Sanierungsarbeiten vor: Die Fenster im
1. und 2. Obergeschoss werden durch Kunststoff-/Metallfenster ersetzt. Im 2. Obergeschoss (Büchsenmacherei) bestehen strengere Sicherheits- anforderungen gegen Einbruch. Die Fenster werden deshalb elektro- nisch gesichert. Alle neuen Fenster werden mit Rafflamellenstoren be- stückt. Auf der Fassadenflächen wird eine Wärmedämmung angebracht und verputzt. Es ist vorgesehen, die bestehenden Pflanzentröge auf dem Balkon im 1. Obergeschoss ersatzlos zu entfernen, die Dachflächen neu abzudichten und zu dämmen. Anstelle der Tröge wird ein Geländer ge- mäss den baulichen Vorschriften montiert. Weil die Brandschutzanforde- rungen seit 1. Januar 2015 gelockert wurden, kann die Fluchttreppe ins
2. Obergeschoss rückgebaut werden. Dafür müssen kleinere Anpassungs- arbeiten im Innern des Gebäudes durchgeführt werden. Das Hochbauamt Kanton Zürich hat gemäss Submissionsverordnung ein Planerwahlverfahren unter fünf Architekturbüros durchgeführt. Die Architekten Meier + Steinauer Partner AG, Neugasse 61, 8005 Zürich, wurde beauftragt, ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag auszuarbeiten.
3. Kosten und Finanzierung Die Ausgaben für die Fassadensanierung des Gebäudes B betragen ge- mäss Kostenvoranschlag der Architekten Meier + Steinauer Partner AG vom 17. März 2015 rund Fr. 2 750 000 (Kostenvoranschlag: ±10%). Für die Fassadensanierung am Gebäude B ergeben sich folgende Aus- gaben: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 75 000 2 Gebäude 1 990 000 4 Umgebung 6 000 5 Baunebenkosten und Übergangskosten 539 000 6 Reserve 140 000 Total Anlagekosten 2 750 000 Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Mit RRB Nr. 669/2009, Projektanträge der Sicher- heitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverord- nung, 1. Quartal 2009, wurde die Phase Vorstudie für die Fassadensanie- rung Gebäude B des kantonalen Zeughauses freigegeben. Für das Vorhaben ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Cont- rolling und Rechnungslegung eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 750 000 zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bau- substanz zu bewilligen. Die bisher entstandenen Kosten für die Planung des Vor- und Bauprojektes sowie für die Phase «Submissionen» von Fr. 245 000, die durch das AMZ am 21. April 2016 bewilligt wurden, sind Teil der Gesamtausgaben von Fr. 2 750 000. Diese Ausgabenbewilligung ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, Sachkontogruppe Nr. 5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Dieses Vorhaben ist Bestandteil der Realisierungsreihenfolge der Hochbauinvestitionen zum KEF 2016– 2019 (RRB Nr. 722/2015). Dafür sind im Budget 2016 Fr. 2 600 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2016–2019, Planjahr 2017, Fr. 150 000 eingestellt.
4. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen folgende Kapitalfolgekos- ten an: Tabelle 2: Baukosten, Nutzungsdauer und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Anteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.)/Jahr (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 322 704 11,7 80 2 420 4 034 6 454 Hochbauten Rohbau 2 1 697 423 61,7 40 12 731 42 436 55 167 Hochbauten Ausbau 247 220 9,0 30 1 854 8 241 10 095 Hochbauten Installationen 482 653 17,6 30 3 620 16 088 19 708 Mobile Ausstattung 0 0 20 0 0 0 Total 2 750 000 100 20 625 70 799 91 424 Daneben fallen keine weiteren Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Fassadensanierung des Gebäudes B beim kantonalen Zeug- haus an der Uetlibergstrasse 113 in Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 750 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Baukostenindex ZH, Basis 1939; Stand: 1. April 2015: 1053,2)
III. Die Ausgabenbewilligung des Amtes für Militär und Zivilschutz vom 21. April 2016 für die Planung des Vor- und Bauprojektes sowie für die Phase «Submissionen» über Fr. 245 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli