RRB Nr. 457/2020
Regionalbibliothek Winterthur, Winterthur, Subventionszusicherung, wiederkehrende gebundene Ausgabe
6. Mai 2020Deutsch3 min
Source zh.ch
Regionalbibliothek Winterthur, Winterthur, Subventionszusicherung, wiederkehrende gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2020
457. Regionalbibliothek Winterthur, Winterthur (Erneuerung
Erwägungen
der Subventionszusicherung; Ausgabenbewilligung) Gestützt auf §14 Abs. 1 lit. b des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) kann der Kanton an Gemeinde- und Volksschulbibliotheken Subventionen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. a der Bibliotheksförderungsverordnung vom 24. August 2011 (BFV, LS 432.22) können Subventionen an Gemeinde- bibliotheken ausgerichtet werden, die überkommunale Aufgaben im Rah- men des Bibliotheksnetzes erfüllen (Regionalbibliotheken). Die Ausrich- tung von Subventionen an Regionalbibliotheken kann vom Abschluss einer Leistungsvereinbarung abhängig gemacht werden (§ 10 Abs. 2 BFV). Die Stadt Winterthur führt mit den Winterthurer Bibliotheken eine Regionalbibliothek im Sinne der BFV. Diese erbringt Leistungen für die Gemeindebibliotheken in den Bezirken Andelfingen und Winterthur, die Bevölkerung der Bezirke Winterthur und Andelfingen und dient der Be- völkerung der Region als bibliothekarisches Zentrum. In einer Leistungs- vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Regionalbiblio- thek werden die überkommunalen Aufgaben beschrieben, die erbracht werden müssen, um als Regionalbibliothek Subventionen als jährliche Be- triebsbeiträge erhalten zu können. Der Stadt Winterthur wurden zugunsten ihrer Regionalbibliothek 2016 Fr. 302 000 und in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich Fr. 320 000 ausgerich- tet. Mit Gesuch vom 10. März 2020 ersucht die Stadt Winterthur fristge- recht um die Zusicherung einer jährlichen Subvention im bisherigen Um- fang und um Erneuerung der Leistungsvereinbarung für die Dauer von 2020 bis 2023. Der Regionalbibliothek Winterthur kommt weiterhin eine wichtige Rolle im Rahmen des Bibliothekswesens im Kanton zu. Sie erfüllt die Vo- raussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen in der Form von Betriebsbeiträgen für die Dauer von vier Jahren. Die anrechenbaren Kos- ten der Stadt Winterthur mit Bezug auf die Regionalbibliothek betragen in der Regel jährlich rund 7 Mio. Franken. Die beantragte Subvention von jährlich Fr. 320 000 liegt damit unter den möglichen zwei Dritteln der an- rechenbaren Kosten gemäss § 14 Abs. 2 BiG. Bei den Subventionen gestützt auf § 14 BiG handelt es sich um ge- bundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2).
Der Stadt Winterthur ist von 2020 bis 2023 an die anrechenbaren Kos- ten eine Subvention von insgesamt höchstens Fr. 1 280 000 als gebundene Ausgabe zugunsten ihrer Regionalbibliothek zu bewilligen. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kin- der- und Jugendhilfe. Sie sind im Budget 2020 und im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stadt Winterthur wird zugunsten ihrer Regionalbibliothek für die Jahre 2020–2023 an die anrechenbaren Kosten eine Subvention von insgesamt höchstens Fr. 1 280 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, bewilligt.
II. Ein Gesuch um Erneuerung der Subventionszusicherung ist bis spä- testens 30. Juni 2023 einzureichen.
III. Die Ausgabenbewilligung wird auf Ende der Beitragsperiode 2020– 2023 abgerechnet.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winter- thur, die Winterthurer Bibliotheken, Obere Kirchgasse 6, 8400 Winter- thur, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli