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Entscheid

RRB Nr. 457/2025

Strassen, Zürich, Wieslergasse, Projektgenehmigung

7. Mai 2025Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025

457. Strassen (Zürich, Wieslergasse, Projektgenehmigung)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 das Projekt an der Wieslergasse (Bau Nr. 17 110) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Entlang der Wieslergasse verläuft eine regional klassierte Veloroute sowie ein regional klassierter Fuss- und Wanderweg. Diese Verbindun- gen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Pro- jekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist die Wiesler- gasse kommunal klassiert. Das Projekt sieht eine Umgestaltung der Strassenoberfläche vor. Die Randsteinführung auf der östlichen Strassenseite wird zugunsten eines breiteren Trottoirs und einer einseitigen Baumreihe begradigt. Inner- halb der bereits bestehenden Tempo-30-Zone wird neu Rechtsvortritt eingeführt, weshalb im Einmündungsbereich Wieslergasse/Imbisbühl- strasse die bestehende Trottoirüberfahrt aufgehoben wird. Das be- stehende Einbahnregime im südlichen Abschnitt der Wieslergasse wird beibehalten. Zur sicheren Veloführung im Gegenverkehr wird in diesem Bereich ein Velostreifen markiert. Der Baubeginn ist für den Herbst 2025 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum Projekt im Rahmen der Begehrens- äusserung gemäss § 45 Abs. 1 StrG am 15. April 2021 Stellung genommen und keine Begehren vorgebracht. Das Projekt hat keine Verminderung der Leistungsfähigkeit für den MIV auf überkommunalen Strassen zur Folge, da die Spurbilder und die Verkehrsführung des MIV mit dem Projekt nicht verändert werden. Das Projekt ist daher mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13 und 16 StrG wurden durchgeführt. Das Projekt wurde vom 23. Juni bis 24. Juli 2023 öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt ist eine Einsprache eingegangen. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 14/2024 vom 10. Januar 2024 über die Einsprache entschieden und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für das Projekt an der Wieslergasse betragen vo- raussichtlich Fr. 4 450 000. Die Ausgaben wurden mit Stadtratsbeschluss Nr. 2887/2024 vom 25. September 2024 bewilligt. Der kantonale Kosten- anteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klassierten Ver- bindungen. Daraus resultiert ein voraussichtlicher Betrag von Fr. 398 000, welcher der Baupauschale belastet werden kann. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- ten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Wieslergasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli