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Entscheid

RRB Nr. 46/2017

Kulturförderung, Verleihung des Förderpreises des Kantons Zürich 2017

25. Januar 2017Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2017

46. Kulturförderung (Verleihung des Förderpreises

Erwägungen

des Kantons Zürich 2017) Mit Beschluss Nr. 854/2016 legte der Regierungsrat die Vergabe des För- derpreises des Kantons Zürich neu fest: Ab 2017 werden jährlich zwei För- derpreise mit einem Preisgeld von je Fr. 30 0000 vergeben. Ausgezeichnet werden Personen oder Gruppen aus allen Förderbereichen, deren künst- lerische oder kulturvermittelnde Arbeit qualitativ hochstehend ist und ein grosses Entwicklungspotenzial aufweist. Die Kulturförderungskommission schlägt vor, die Förderpreise des Kan- tons Zürich 2017 der Musikerin Evelinn Trouble und dem Bildenden Künstler Reto Boller zu verleihen. Evelinn Trouble, 1989 als Linéa Racine geboren, lebt und arbeitet heute in Zürich und London. Ihr erstes Album «Arbitrary Act», für das sie alle Instrumente selbst einspielte, veröffentlichte sie 2007 als Maturaarbeit. Seit 2007 ist die Sängerin und Musikerin in verschiedenen Formationen und Bands im In- und Ausland unterwegs. Daneben hat sie für Theater und Fernsehen komponiert, war eine Saison als Keyboarderin mit Rapper Stress auf Tour und stand im Sommer 2016 in einer Produktion des jun- gen Theaterregisseurs Thom Luz auf der Bühne. Evelinn Trouble bewegt sich gekonnt zwischen den Genres: Mal ist ihre Musik schroff und rockig, mal düster mit Synthesizern versetzt, mal sind es traumähnliche Balladen mit hymnischen Refrains. Die Sängerin ist experimentierfreudig und pflegt einen im höchsten Mass kreativen Umgang mit ihrer Stimme. Mit Eve- linn Trouble wird eine Künstlerin gefördert, die sich mehr und mehr auch auf dem internationalen Parkett bewegt, deren grosses künstlerisches Potenzial bei Weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Reto Boller, 1966 in Zürich geboren, lebt und arbeitet in Zürich und Stuttgart, wo er seit 2007 eine Professur für Malerei an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste innehat. Sein Werk widmet sich seit den frühen 1990er-Jahren ganz der Auseinandersetzung mit Malerei und Ob- jektkunst, erforscht deren Grenzen und Möglichkeiten und sprengt dabei die traditionellen Vorstellungen klassischer Malerei. Mit grosser Gestal- tungskraft untersucht der Künstler die Schnittstellen der verschiedenen Kunstgattungen, verarbeitet alltägliche Materialien und Fundgegenstände in seine Werke und schafft so «Objekt-Bilder», die mit subtilem Humor die Lebensrealität reflektieren. Aufgrund seiner eigenständigen künstle-

rischen Position hat sich Reto Boller in der überregionalen Kunstszene etabliert und ist auf dem besten Weg, sich auch über die Landesgrenzen hinaus einen Namen zu machen. Der Förderpreis 2017 soll dieses künstle- rische Potenzial auszeichnen und fördern. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kul- turförderungsverordnung [KFV, LS 440.11]). Die Ausgabenbewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag von Fr. 60 000 ist im Budget 2017 der Fachstelle Kultur ent- halten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Förderpreis des Kantons Zürich 2017 von je Fr. 30 000 wird ver- liehen an: Evelinn Trouble, Sängerin und Musikerin, und Reto Boller, Bildender Künstler

II. Der Beschluss ist bis zur persönlichen Kontaktaufnahme mit den Preisträgern nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Preisträgerin, den Preisträger und die Mitglieder der Kulturförderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Jus- tiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi