RRB Nr. 461/2013
Strassen, Zürich, Bahnhofstrasse, Projektgenehmigung
30. April 2013Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013
461. Strassen (Zürich, Bahnhofstrasse)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Bahnhofstrasse, Abschnitt Talstrasse bis Bahnhofplatz, Zürich (Bau Nr. 02 385), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die kommunale Bahnhofstrasse im Abschnitt Talstrasse bis zum Bahnhofplatz zu erneuern. Die Bahnhofstrasse ist mehrheitlich für den Autoverkehr gesperrt. Die Tramgleise sind stark abgenutzt und müssen aus Sicherheitsgründen dringend erneuert wer- den. Zudem werden die Tramhaltestellen Börsenstrasse, Rennweg, Bahn- hofstrasse/Hauptbahnhof sowie die Bushaltestelle Bürkliplatz behinder- tengerecht ausgebaut. Der Belag im Gehweg- und Fahrbahnbereich sowie Teile der Werkleitungen sind erneuerungsbedürftig. Stellenweise ent- spricht der Strassenoberbau nicht mehr den heutigen Normanforderun- gen. Das Elektrizitätswerk will im Zuge der Bauarbeiten das Glasfaser- netz ergänzen und gleichzeitig die bestehenden Kugelleuchten durch neue, energiesparende Modelle ersetzen. Von insgesamt 177 Bäumen in der Bahnhofstrasse sind 72 Bäume in einem schlechten Zustand oder müssen aufgrund der Anpassungen in den Haltestellenbereichen ersetzt werden. Die Aufwertung und Sanierung der Bahnhofstrasse wird in vier Teil- projekten bis 2014 umgesetzt. Am 25. März 2013 wurde mit Vorberei- tungsarbeiten im Abschnitt Paradeplatz bis Pelikanstrasse begonnen, damit Ende April 2013 die VBZ den Gleisschlag am Paradeplatz durch- führen können. Da keine überkommunalen Interessen im entsprechen- den Abschnitt betroffen sind, hat das AFV mit Schreiben vom 18. März 2013 dem Baubeginn am 25. März 2013 zugestimmt. Mit Schreiben vom 29. April 2009, 4. August 2009 sowie 14. Dezember 2011 hat das AFV den vier Teilprojekten zugestimmt. Überkommunale Interessen sind einzig in den Kreuzungsbereichen Urania-/Bahnhof- und Sihl-/Bahnhofstrasse sowie in den Einmündungsbereichen in den Bürkli- und Bahnhofplatz betroffen. Die geplanten Bauarbeiten ergeben keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit oder den Betrieb der über- kommunalen Strassen.
Das Mitwirkungsverfahren nach § 13 StrG sowie das Auflageverfah- ren nach §§ 16 und 17 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt. Inner- halb der Auflagefrist ging eine Einsprache gegen das Projekt ein, auf- grund derer das Projekt in einigen Abschnitten angepasst wurde. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 427 vom 4. April 2012 festge- setzt und ist inzwischen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Bahnhofstrasse, Abschnitt Talstrasse bis Bahnhofplatz, betragen Fr. 37 245 000 (einschliesslich Ver- waltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussicht- lich rund Fr. 763 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Bahnhofstrasse, Abschnitt Talstrasse bis Bahnhofplatz, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi