RRB Nr. 461/2016
Anfrage Ruth Frei-Baumann, Wald, und Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, betreffend See-Spital, Horgen, Beantwortung
18. Mai 2016Deutsch5 min
Source zh.ch
Anfrage Ruth Frei-Baumann, Wald, und Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, betreffend See-Spital, Horgen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 84/2016
Sitzung vom 18. Mai 2016
461. Anfrage (See-Spital, Horgen) Die Kantonsrätinnen Ruth Frei-Baumann, Wald, und Elisabeth Pflugs- haupt, Gossau, haben am 29. Februar 2016 folgende Anfrage eingereicht: In einem Artikel in der Weltwoche Nr. 06.16: «Ans Messer geliefert», wird eine Mitteilung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zitiert, welche besagt, dass ein Verfahren gegen das See-Spital abgeschlossen worden sei. Aus dem Artikel und einer Medien-Mitteilung der Gesund- heitsdirektion vom 1. Februar 2016 gingen folgende Mängel hervor: Man- gelhafte Dokumentation, fehlerhafte Verrechnungen, nicht wissenschaft- lich belegte Behandlungen (Ozon). Weiteren Berichten zufolge (z. B. Ta- ges-Anzeiger vom 2. Februar 2016) wird dem Leiter der Schmerzklinik vorgeworfen, in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben und von der Spitalleitung gedeckt worden zu sein. Wir stellen deshalb folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Der Regierungsrat leitete im Oktober 2015 ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen das See-Spital ein. Welches waren die genauen In- halte der Untersuchungen? Bitte detailliert auflisten.
2. Wie ging/geht die Gesundheitsdirektion mit Vorwürfen wie den folgen- den um: Mangelhafte Dokumentation, fehlerhafte Verrechnungen, nicht wissenschaftlich belegte Behandlungen (Ozon) etc.? Bitte Massnahmen auflisten und wenn keine nötig waren/sind, bitte begründen warum?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die erwähnten Vorwürfe betreffend Verdacht auf Betrug? Welche Instrumente standen und stehen dem Regierungsrat zur Überprüfung dieser Vorwürfe zur Verfügung? Wel- che Instrumente wurden angewendet?
4. Wurde Strafanzeige eingereicht? Wenn ja, durch wen? Wenn nein, warum nicht? Ist der Gesundheitsdirektion bekannt, dass Strafanzei- ge(n) in dieser Sache durch Dritte eingereicht wurden?
5. Welche Massnahmen und Konsequenzen sind bis dato von Seiten der Gesundheitsdirektion und welche von Seiten der Spitalleitung getrof- fen worden?
6. Hat die Gesundheitsdirektion die Namen der Informanten der Spital- leitung und dem Leiter der Schmerzklinik bekannt gegeben? Wenn ja, wann?
7. Werden Whistleblower durch die Gesundheitsdirektion geschützt und wenn nein, warum nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Ruth Frei-Baumann, Wald, und Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Im Frühling 2015 sind in der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen das See- Spital erhoben worden. Sie betrafen die Schmerzklinik und deren dama- ligen Leiter sowie die Spitalführung. Die Gesundheitsdirektion leitete deshalb im Frühsommer 2015 ein Verfahren zur Prüfung der gegen das See-Spital erhobenen Vorwürfe ein. Gegen den Leiter der Schmerzklinik wurde ein separates aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. Im Sep- tember 2015 reichte das See-Spital eine umfangreiche Stellungnahme zu den Vorwürfen ein. Im Oktober 2015 traf die Gesundheitsdirektion erste aufsichtsrechtliche Anordnungen. Darauf tätigte die Gesundheits- direktion weitere Abklärungen. Ende Januar 2016 wurde das Verfahren abgeschlossen und die Anordnungen vom Oktober 2015 weitgehend be- stätigt. Das See-Spital wurde verpflichtet, die im administrativen und organisatorischen Bereich festgestellten Mängel zu beheben und der Gesundheitsdirektion darüber periodisch zu berichten. Die Vorgaben be- treffen die An- und Einbindung der Schmerzklinik in die Spitalorgani- sation, die korrekte Erfassung medizinischer Leistungen, die lückenlose Führung der Patientendokumentationen, die Verbesserung des Verhält- nisses der Spitalleitung zu den Belegärztinnen und -ärzten sowie die Ein- haltung der mit Chefärztinnen und -ärzten oder leitenden Ärztinnen und Ärzten abgeschlossenen Verträge. Zu Frage 1: Die Untersuchung betraf die Eingliederung der Schmerzklinik in die Spitalorganisation, die Einbindung des früheren Leiters dieser Klinik in die Führungs- und Leitungsstrukturen des Spitals, die Einhaltung medi- zinischer Standards bei der Behandlung und bei der Führung der Patien- tendokumentationen und die Abrechnung medizinischer Leistungen ge- genüber den Krankenversicherern. Zu Frage 2: Die Gesundheitsdirektion untersuchte die gegen das See-Spital erho- benen Vorwürfe. Sie klärte die behaupteten Missstände durch interne und externe Nachforschungen, durch Einfordern von Unterlagen und Be- richten und durch mündliche Befragungen ab. Diese Schritte wurden bei allen gegen das See-Spital erhobenen Vorwürfen gemacht.
Zu Frage 3: Behörden und Angestellte des Kantons sind dazu verpflichtet, strafbare Handlungen, die sie bei Ausübung ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen, an- zuzeigen. Die strafrechtliche Beurteilung ist aber nicht deren Aufgabe. Dem Regierungsrat stehen keine Instrumente zur strafrechtlichen Unter- suchung der Vorwürfe zur Verfügung. Zu Frage 4: Im Zusammenhang mit den erwähnten Vorwürfen gegen das See- Spital haben weder der Regierungsrat noch die Gesundheitsdirektion Strafanzeige eingereicht. Die Untersuchung durch die Gesundheitsdirek- tion förderte keine Anhaltspunkte zutage, welche die Einreichung einer Strafanzeige erfordert hätten. Das Bundesamt für Gesundheit und ein ehemaliger Patient der Schmerzklinik haben gegen Verantwortliche des See-Spitals Strafanzeige eingereicht. Zu Frage 5: Das See-Spital hat die Schmerzklinik und deren heutige Leitung or- ganisatorisch und hierarchisch vollständig in die Spitalorganisation ein- gebunden. Die Einhaltung der mit den leitenden Ärztinnen und Ärzten sowie Chefärztinnen und -ärzten abgeschlossenen Verträge wurde über- prüft. Das See-Spital hat Massnahmen zur Verbesserung des Verhältnis- ses zwischen Spitalleitung und Belegärztinnen und -ärzten eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Es hat ein Programm zur Überwachung der Führung der Patientendokumentationen ausgelöst. Die Gesundheits- direktion lässt sich periodisch Bericht erstatten über den Stand der Um- setzung der Massnahmen. Zu Fragen 6 und 7: Den verfahrensrechtlichen Vorgaben entsprechend hat die Gesund- heitsdirektion die ihr zugetragenen schriftlichen Vorwürfe gegen das See- Spital zu den Akten genommen. Zu den mündlichen Befragungen hat sie Aktennotizen erstellt und ebenfalls in die Verfahrensakten aufgenom- men. Im Rahmen der Wahrung des rechtlichen Gehörs hat die Gesund- heitsdirektion dem See-Spital im Dezember 2015 Akteneinsicht gewährt. Die Abwägung der infrage stehenden Interessen rechtfertigte es nicht, die Namen von Personen, die Vorwürfe erhoben oder mündliche Angaben gemacht haben, zu anonymisieren. Da nicht für das See-Spital tätige In- formationsquellen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum See-Spital stehen, stellt sich im vorliegenden Zusammenhang die Frage des Whistle- blowing-Schutzes nicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli