RRB Nr. 463/2018
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Laufen, neue Statuten, Genehmigung
23. Mai 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Laufen, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2018
463. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Laufen)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 73 Abs. 1 des Ge- meindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Dachsen, Flurlingen und Laufen-Uh- wiesen bilden seit 1881 einen Zweckverband für die gemeinsame Besor- gung des Friedhof- und Bestattungswesens der beteiligten Gemeinden und die Verwaltung der Friedhofanlage in Laufen. Die Verbandsgemein- den beschlossen, die Verbandsstatuten einer Totalrevision zu unterzie- hen. Die Gemeindeversammlungen der drei Verbandsgemeinden haben den totalrevidierten Statuten zwischen dem 21. Juni und dem 30. Novem- ber 2017 zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass ge gen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Friedhof Laufen enthalten die not- wendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015, ins- besondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (1. Januar 2019) ersetzen sie die bis dahin geltenden Sta- tuten vom 3. Dezember 2009. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhof Laufen werden genehmigt.
II. Mitteilung an – die Friedhofkommission des Zweckverbands Friedhof Laufen, c/o Gemeindeverwaltung Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Laufen-Uhwiesen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Dachsen, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen, – Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen, – Laufen Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Laufen-Uhwiesen, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, – die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli