RRB Nr. 465/2025
Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Steinmaur, Vereinbarung, Genehmigung
7. Mai 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Steinmaur, Vereinbarung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025
465. Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Steinmaur (Vereinbarung, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bil- dungsdirektion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorger- taxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig verpflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflich- tungen des Kantons aus einem Vergleich von mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcon- trollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unterbreiten.
B. Gemeinde Steinmaur Die Gemeinde Steinmaur hat dem Amt für Jugend und Berufsbera- tung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig do- kumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Steinmaur abge- schlossen werden kann. Die der Gemeinde Steinmaur zurückzuerstat- tende Summe beträgt Fr. 1 305 064.95. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hin- zu kommen Fr. 15 013.55 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Bei- träge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vor- liegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Ge- meinde Steinmaur vom 10. März 2025 ist zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Stein- maur über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 10. März 2025 wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli