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Entscheid

RRB Nr. 466/2012

Umfahrung Grüningen, Ergebnis der Zweckmässigkeitsbeurteilung und Variantenwahl, Auftrag

2. Mai 2012Deutsch9 min

Source zh.ch

Umfahrung Grüningen, Ergebnis der Zweckmässigkeitsbeurteilung und Variantenwahl, Auftrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Mai 2012

466. Umfahrung Grüningen (Ergebnis der Zweckmässigkeitsbeurteilung und Variantenwahl)

Erwägungen

A. Ausgangslage Verkehr Durch den historischen Ortskern von Grüningen (Stedtli) führt die Staatsstrasse Nr. 724. Diese wird im Abschnitt des Stedtli Grüningen täglich von rund 5000 Fahrzeugen befahren. Der Verkehr wird durch Lichtsignalanlagen am Stedtliein- bzw. -ausgang im Einrichtungsverkehr geführt. In der Stedtlidurchfahrt gilt eine erlaubte Höchstgeschwindig- Die räumlichen Gegebenheiten des historischen Ortskerns erlauben selbst bei vergleichsweise geringen und im Einrichtungsverkehr geführ- ten Verkehrsmengen nur einen sehr kleinen Sicherheitsstandard. Für den Fussgänger- und Veloverkehr stehen mit Ausnahme weniger mar- kierter Restflächen am Fahrbahnrand praktisch keine gesicherten Strassenräume zur Verfügung. Aufgrund der engen Platzverhältnisse führt der motorisierte Verkehr zudem zu hohen Lärm- und Schadstoffimmissionen für die Anwohne- rinnen und Anwohner und insbesondere der Schwerverkehr zu Er- schütterungen in den angrenzenden Gebäuden, welche die historischen Bausubstanzen angreifen und beschädigen. Die Summe der negativen Auswirkungen des Verkehrs verschlechtert die Aufenthaltsqualität im Stedtli erheblich, mit der Folge, dass sich der Detailhandel zurückzieht und das Stedtli auch als Wohnort an Attrak- tivität verliert. Die Gemeinde Grüningen verfolgt aus diesen Gründen seit vielen Jahren zusammen mit privaten Initiativen von Anwohnerinnen und Anwohnern und Gewerbetreibenden das Ziel, das Stedtli aufzuwerten, um das wertvolle Ortsbild zu erhalten. Die Entlastung des Stedtlis vom Verkehr ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Der regionale Richtplan Oberland von 1998 enthält zu diesem Zweck den Eintrag einer kleinräu- migen Umfahrungsstrasse durch das Aabachtobel zur Umfahrung des historischen Stedtli Grüningens verbunden mit der Umklassierung der Stedtlidurchfahrt zur Gemeindestrasse.

Ortsbild Das Stedtli ist als Ortsbild von nationaler Bedeutung inventarisiert und im kantonalen und im regionalen Richtplan Oberland als schutz- würdiges Ortsbild festgelegt. Der historische Kern von Grüningen bildet zusammen mit dem Aabachtobel eine eigenständige, klar ablesbare Einheit. Die Stadt- anlage ist auf einem schmalen Hügelplateau gelegen und die Silhouette daher von Norden und Südosten weithin sichtbar. Zum mittelalterlichen Siedlungskern gehören das Schloss, die Kirche, der Gasthof Hirschen, das Gemeindehaus und die ehemalige Zehntenscheune. Ursprünglich war das Stedtli mit Befestigungsanlagen gesichert und nur von Osten her über eine Holzbrücke zugänglich. 1844 wurde mit dem Strassendamm die Südzufahrt gebaut. Dazumal diente er der Erreich- barkeit von Grüningen mit der Pferdekutsche und später führte die Strassenbahnlinie Wetzikon–Meilen darüber, die heute durch den Busbetrieb der VZO ersetzt ist. Die Aabachrinne ist seither landschafts- räumlich aber auch als wichtige ökologische Verbindungsachse durch- schnitten. Zustand des Damms Der 1844 aufgeschüttete Damm bildet einen Teil der Stedtlidurch- fahrt. Nachdem das kantonale Tiefbauamt im Frühjahr 2011 am Fuss- gängersteg des Dammes bauliche Mängel festgestellt hat, zeigten sich im Zuge einer Überprüfung auch am Damm selber für die Sicherheit bedeutsame Mängel. Die Staatsstrasse über den Stedtlidamm kann des- halb seit Juni 2011 nur noch einspurig befahren werden. Das bisher bei der Stedtlieinfahrt stehende Lichtsignal wurde daher neu auf die süd- liche Seite des Damms verlegt. Der am Damm befestigte Fussgängersteg ist seither vollständig gesperrt. Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden auf der für den Verkehr gesperrten östlichen Fahrspur geführt. Für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Damm ist von zentraler Bedeutung, ob er weiterhin die Lasten des zunehmenden motorisierten Verkehrs tragen können muss oder nicht. Beim Bau einer Umfahrungsstrasse würde der Damm zukünftig nur noch den Fuss- gängerinnen und Fussgängern sowie den Velofahrerinnen und -fahrern dienen oder könnte sogar durch einen Fussgänger-/Velosteg ersetzt werden.

B. Zweckmässigkeitsbeurteilung In der Prioritätenreihung für Ortsdurchfahrten 2001 (RRB Nr. 1821/ 2001) wurde die Umfahrung Grüningen mit geringer Priorität bewertet. Diese Beurteilung rührte daher, dass der verkehrliche Nutzen in Anbe- tracht des verhältnismässig geringen Verkehrsaufkommens und der ent-

stehenden Kosten als gering beurteilt wurde. Der Gesichtspunkt der Entlastung der historischen Bausubstanz wurde in dieser Nutzen- Kosten-Überlegung nicht berücksichtigt. In der Folge nahm die Gemeinde Grüningen 2003 eine umfassende Variantenstudie und Projektierung auf Stufe Vorprojekt für eine Um- fahrung im Sinne des regionalen Richtplans in Angriff. Das Ergebnis lag 2005 vor. Aus dem Variantenvergleich gingen drei Varianten einer Um- fahrung durch bzw. über das Aabachtobel als Bestlösungen hervor. Im Verlauf des Prozesses wurden die kantonalen Fachstellen, die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) sowie die Bevölkerung einbezogen. Die NHK beurteilte alle Varianten als unverträglich mit dem Landschafts- und Ortsbildschutz. Parallel zur Erarbeitung der Vorprojekte stellte die Gemeinde Grü- ningen bereits im Mai 2004 einen Antrag auf Einrichtung eines Last- wagenfahrverbotes auf der Stedtligass, das durch die Kantonspolizei, das Tiefbauamt und die damalige Planungsgruppe Zürcher Oberland PZO (heute RZO) abgelehnt wurde. Im Juni 2006 ersuchte die Gemeinde Grüningen die Volkswirtschafts- direktion um einen Variantenentscheid auf der Grundlage der vorlie- genden Variantenstudie. Diese erwies sich aber insbesondere aufgrund des eng gesetzten Betrachtungsperimeters als ungenügende Entscheid- grundlage. 2007 nahm deshalb das Amt für Verkehr unter Einbezug des Gemeinderats Grüningen und einer Vertretung der Bevölkerung eine Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) vor. Ziel der ZMB war es, einen umfassenden, systematisch erarbeiteten und bewerteten Variantenfächer zu erstellen. Die ZMB beruhte auf einer umfassenden Analyse der Verkehrsströme auf dem kantonalen Strassennetz. Für sechs Varianten wurde eine detail- lierte Nutzwert- und Kosten-Wirksamkeits-Analyse durchgeführt. Im Ergebnis bringen drei Varianten gegenüber dem Ist-Zustand einen ersichtlichen Nutzen. Zur verstärkten Berücksichtigung der seitens der NHK und kantona- ler Fachstellen vertretenen Schutzinteressen erfolgten Vertiefungs- arbeiten für zwei bauliche Kernumfahrungsvarianten: eine Variante mit einer Brücke über das Aabachtobel und enger Strassenführung um das Stedtli (Variante «Brücke») sowie eine Variante mit einer Strassen- führung durch das Aabachtobel (Variante «Tal»). Mit der Vertiefung wurde bezweckt, die Eingriffe ins Orts- und Landschaftsbild und in die Geomorphologie durch verschiedene Anpassungen möglichst gering zu halten. Schliesslich zeigte sich eine Brückenvariante hinsichtlich der Berücksichtigung der verschiedenen Schutzinteressen als beste Lösung. Der Nutzen eines Lastwagenfahrverbots erwies sich demgegenüber als gering, insbesondere weil die Busse der Verkehrsbetriebe Zürcher Oberland, Traktoren und Zubringer, die gesamthaft etwa 50% des

Schwerverkehrs ausmachen, vom Verbot auszunehmen wären bzw. ausgenommen sind. Somit wäre nur von einer geringfügigen Verbes- serung der Situation im Stedtli Grüningen auszugehen.

C. Stellungnahmen der Gemeinde Grüningen, der angrenzenden Gemeinden und der Planungsregion Der Gemeinderat Grüningen unterstützt die Variante mit einer Brücke über das Aabachtobel. Einem Lastwagenfahrverbot stimmt er ausschliess- lich als befristete Massnahme bis zur Verwirklichung einer Umfahrung zu, da er die Verbesserungen als zu gering einschätzt. Seitens der Nachbargemeinden wird ein Lastwagenfahrverbot im Stedtli Grüningen auch als Übergangsmassnahme entschieden abgelehnt. Sie befürchten eine Verlagerung des Schwerverkehrs in ihre Ortschaf- ten. Einzelne Gemeinden verlangen im Falle der Anordnung eines solchen Schwerverkehrsfahrverbots umfassende Begleitmassnahmen. Hingegen wird der Bau einer Kernumfahrung von Grüningen unter- stützt. Die Planungsregion Zürcher Oberland (heute RZO) unterstützt eine Kernumfahrung, ohne sich auf eine bestimmte Variante festzulegen.

D. Stellungnahme der Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) Aus Sicht der NHK bedeutet eine Umfahrungsstrasse einen Eingriff in einen Teil der Schutzziele und ist daher grundsätzlich nicht er- wünscht. Die NHK räumt jedoch ein, dass die Durchfahrt durch das historische Stedtli anerkanntermassen nicht für die heutigen und in Zukunft zu erwartenden Verkehrsmengen angelegt sei. Sollte eine Umfahrung verwirklicht werden, müsse dies unter Abwägung aller Ge- sichtspunkte erfolgen. Die Kommission unterstützt die Einführung des Verbots für den Schwerverkehr. Nur wenn das Schwerverkehrsverbot keine genügende Entlastung bringe, sei eine Umfahrungsstrasse denkbar. In diesem Fall sei die Brückenvariante einer langen Umfahrungsstrasse vorzuziehen. Die NHK empfiehlt, für den Entwurf der Brücke einen Wettbewerb auszuschreiben. Die NHK relativierte somit ihre frühere grundsätzliche Ablehnung der geprüften Umfahrungsvarianten.

E. Bewertung des Ergebnisses Der Notwendigkeit einer Entlastung des Stedli Grüningen vom Verkehr ist unter den beteiligten Amtsstellen des Kantons und der Gemeinde unbestritten.

Die ausführliche Analyse der Verkehrsströme durch Grüningen hat gezeigt, dass nur eine kleinräumige Stedtliumfahrung die gewünschte Wirkung erzielt. Nur damit ist es möglich, auch den in der Routenwahl eingeschränkten öffentlichen und landwirtschaftlichen Verkehr zu ver- lagern. Zudem erreichen die Kernumfahrungsvarianten in der Be- wertung der ZMB aus volkswirtschaftlicher Sicht die höchste Kosten- wirksamkeit (Nutzwerte bezogen auf Investitionskosten). Nach Überarbeitung der erfolgversprechenden Varianten «Tal» und «Brücke» und nochmaliger Bewertung anhand der Kriterien der ZMB erzielt die Variante «Brücke» leicht bessere Nutzwerte als die Variante «Tal». Zudem wurde deutlich, dass beim Bau einer Brücke weiteres Potenzial zur Einpassung der Strasse in das bestehende Orts- und Land- schaftsbild besteht, was in der Nutzwertanalyse nicht abgebildet werden kann. Aufgrund der von den Gemeinden verlangten Begleitmassnahmen zu einem Schwerverkehrsfahrverbot wäre für diese Massnahme von einem deutlich grösseren technischen sowie finanziellen Aufwand aus- zugehen, als in der ZMB angenommen wurde. Zudem würde eine wei- tere, längerfristige Nutzung des Damms für den motorisierten Verkehr einschliesslich Busse usw. eine umfassende Ertüchtigung dieses Bauwerks erfordern. Die dafür anfallenden, noch nicht näher bekannten Kosten wären bei Anordnung eines Lastwagenfahrverbots zusätzlich zu be- rücksichtigen. Vor dem Hintergrund, dass der Anteil des reduzierbaren Schwerverkehrs (ohne Busse und Traktoren) nur rund 3% des gesamten motorisierten Verkehrs durch das Stedtli ausmacht, erweist sich der Auf- wand zur Anordnung und Durchsetzung eines Schwerverkehrsfahrver- bots im Vergleich zum voraussichtlichen Nutzen als unverhältnismässig. Aus diesen Gründen ist die Variante «Brücke» weiterzuverfolgen. Die Baudirektion ist mit der Projektierung zu beauftragen. Aufgrund der hohen gestalterischen Anforderungen an das Bauwerk und die lan- desweit einzigartige Position der zukünftigen Brücke in Korrespondenz mit dem historischen Ortsbild ist in Übereinstimmung mit der NHK ein auch bezüglich Materialisierung offener Wettbewerb durchzuführen. Gleichzeitig mit der Projektierung der neuen Strassenverbindung ist die Abklassierung der heutigen, inskünftig nicht mehr im Staatsstrassen- netz benötigten Stedtlidurchfahrt zur Gemeindestrasse vorzubereiten. Zusammen mit der Gemeinde sind Massnahmen zur Verkehrsberuhi- gung zu prüfen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu beauftragen, die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der Baudirektion zu planen. In diesem Zusammenhang ist zu klären, wie mit dem Damm verfahren werden soll.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, ein Projekt für eine Umfahrung des Stedtli Grüningen mittels eines Brückenbauwerks über das Aabach- tobel (Variante «Brücke») auszuarbeiten und hierzu einen Wettbewerb durchzuführen.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, in Zusammen- arbeit mit der Baudirektion die Abklassierung der Stedtlidurchfahrt nach Erstellung der Umfahrung vorzubereiten.

III. Mitteilung an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi