RRB Nr. 468/2017
Bezirksräte und Statthalterämter, Konzept über die Aufsicht, Auftrag
17. Mai 2017Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Mai 2017
468. Bezirksbehörden, Konzept über die Aufsicht, Auftrag
Erwägungen
1. Ausgangslage Im Herbst 2015 wurde aufgrund einer Anzeige des Ombudsmannes zu Unregelmässigkeiten in der Bezirksratskanzlei und im Statthalteramt Dietikon eine Administrativuntersuchung durchgeführt. Der Bericht, das darauffolgende personelle Verfahren und das Strafverfahren gegen den Statthalter haben u. a. aufgezeigt, dass die Frage der Aufsicht über die Bezirksratsbehörden und über die Statthalterinnen und Statthalter als Leiterinnen und Leiter der Statthalterämter und Präsidentinnen und Prä- sidenten der Bezirksräte der Klärung bedarf (vgl. hierzu Urteil des Ver- waltungsgerichts vom 22. März 2017, VB.2016.00803). Zu prüfen ist einer- seits, wie die Aufsicht konkret auszugestalten ist. Anderseits stellen sich Fragen der Zuständigkeit von Direktion und Regierungsrat bei der Aus- übung der Aufsicht. Die Bezirksbehörden bestehen aus den Bezirksräten und den Statthal- terämtern, sind organisatorisch getrennt und nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr. Da beide Organisationseinheiten in Personalunion von den Statthalterinnen und Statthalter bzw. den Bezirksratspräsidentinnen und -präsidenten geführt werden, rechtfertigt es sich im Aufsichtskonzept beide Bereiche zu behandeln.
2. Zielsetzung und Inhalt des Aufsichtskonzeptes Im Juli 2017 beginnt für die Statthalterinnen und Statthalter eine neue Legislatur. Sie tragen die Verantwortung für die zunehmend anforderungs- reiche Führung der Bezirke. Die Aufsichtsbehörde ist bestrebt, sie in der Ausübung dieser Funktion zu unterstützen. Hierzu sind die Zuständigkeiten von Regierungsrat und Direktion der Justiz und des Innern für die Ausübung der Aufsicht über Bezirksbehör- den zu klären und ein allfälliger Handlungsbedarf zu definieren. Die Wahr- nehmung der Aufsichtsfunktion soll sichergestellt werden, insbesondere sollen die Führungsinstrumente sowie die Führungs- und Berichterstat- tungsprozesse festgelegt werden.
Es soll ein Aufsichtskonzept über die Bezirksbehörden, einschliesslich eines Begleitberichts zuhanden des Regierungsrates erstellt werden. Die Erarbeitung soll im Rahmen einer Projektorganisation erfolgen. Das Kon- zept soll die personelle, finanzielle und fachliche Aufsicht behandeln und hierbei die Besonderheiten der Stellung der Bezirksbehörden berücksich- tigen. Da gemäss § 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG, LS 173.1) die Bezirksbehörden beim Entscheid über eine Strafsache oder ein Rechts- mittel an keine Weisung gebunden sind, ist das Obergericht in geeigne- ter Weise in die Projektarbeiten einzubeziehen. Das Aufsichtskonzept soll konkrete Handlungsempfehlungen und Führungsinstrumente sowie deren Einsatz enthalten. Zu berücksichtigen sind hierbei Erfahrungen mit anderen, vergleichbaren Behörden (Staatsanwaltschaften [früher Be- zirksanwaltschaften], Bezirksgerichte, Betreibungsämter, Notariate usw.).
3. Projektorganisation und Mittel Die Projektleitung und -administration wird durch die Direktion der Justiz und des Innern (Generalsekretariat) wahrgenommen. Das Projekt- team wird innerhalb der Direktion der Justiz und des Innern zusammen- gestellt; dieses erarbeitet das Konzept und den Begleitbericht. Zwecks Be- gleitung der Projektarbeiten wird zudem ein Steuerungsausschuss einge- setzt, in dem auch eine Vertretung der Bezirksbehörden Einsitz nehmen soll. Da für das Projekt Fachwissen aus anderen Bereichen wie Finanzen und Rechnungswesen, Controlling und Compliance erforderlich ist, sollen Fachleute aus der Verwaltung sowie dem Obergericht beigezogen werden. Die Projektarbeiten sollen mit internen Mitteln bewältigt werden.
4. Projektabwicklung Die Projektarbeiten sollen im Juni 2017 beginnen und in einem ersten Schritt die Ausgangslage erheben. Anschliessend soll auf der Grundlage von Aufsichtskonzepten vergleichbarer Organisationen ein erster Kon- zeptentwurf verfasst und dem Steuerungsausschuss vorgelegt werden. Nach der Einholung der Stellungnahme der Statthalterkonferenz soll im Oktober 2017 ein Antrag und Konzeptentwurf mit Handlungsempfeh- lungen zur Verabschiedung an den Regierungsrat vorgelegt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird ein Projekt «Aufsichtskonzept über die Bezirksbehörden» zur Klärung der in den Erwägungen aufgeführten Fragen durchgeführt.
II. Die Projektleitung und -administration wird durch die Direktion der Justiz und des Innern (Generalsekretariat) wahrgenommen.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi