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Entscheid

RRB Nr. 473/2016

Stiftung Fotomuseum, Amtsdauer 2015-2019, Abordnung

18. Mai 2016Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2016

473. Stiftung Fotomuseum (Stiftungsrat, Abordnung)

Erwägungen

Der Kanton Zürich hat Einsitz in den strategischen Gremien zahlreicher Zürcher Kulturinstitutionen. Dies betrifft nicht nur die Opernhaus Zü- rich AG und die Genossenschaft Theater Kanton Zürich, bei denen der Kanton die Hauptverantwortung trägt. Vielmehr ist der Kanton auch in vielen Kulturbetrieben vertreten, bei denen das kantonale Engagement gegenüber demjenigen der Standortgemeinde subsidiär ist. In der Stadt Zürich ist dies bei der Zürcher Filmstiftung, bei der Zürcher Festspielstif- tung, bei der Schauspielhaus AG, bei der Tonhalle-Gesellschaft Zürich, bei der Zürcher Kunstgesellschaft, bei der Stiftung Zürcher Kunsthaus, beim Zürcher Kammerorchester, beim Verein Theaterhaus Gessnerallee und der Theater am Neumarkt AG der Fall; in Winterthur beim Kunst- verein Winterthur, beim Musikkollegium Winterthur und beim Techno- rama Winterthur. Der grösste Teil der kantonalen Kulturförderbeiträge fliesst in Form von Betriebsbeiträgen an kulturelle Institutionen. Die Kulturinstitutio- nen sind bei der Umsetzung der kulturpolitischen Schwerpunkte, wie sie das Leitbild Kulturförderung festlegt, somit wichtige Partner. Die Mitwir- kung in den Aufsichtsgremien der grösseren Institutionen gewährleistet, dass diese Schwerpunkte auch angemessene Beachtung finden. Durch die Mitwirkung in den strategischen Gremien wird der regelmässige In- formationsaustausch zwischen den entsprechenden Kulturinstitutionen und der Fachstelle Kultur sichergestellt. Die Mitarbeit auf strategischer Ebene stellt zudem eine wirkungsvolle Möglichkeit dar, die Institutio- nen über die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen hinaus durch Bereit- stellen von Wissen und Erfahrungen zu unterstützen. Die Auswahl der Abgeordneten beruht denn auch auf sorgfältigen Abklärungen, mit wel- chem Fähigkeitsprofil eine Institution am besten gestärkt werden kann. Aus den genannten Gründen hält das Leitbild Kulturförderung deshalb ausdrücklich fest: «Die Zusammenarbeit mit kulturellen Institutionen auf strategischer Ebene (…) (wird) fortgesetzt und gegebenenfalls aus- gebaut.» (S. 39). Die Vertretung des Kantons wird teils von Mitgliedern des Regierungs- rates, teils von Mitarbeitenden der Fachstelle Kultur und teils von exter- nen Fachleuten wahrgenommen. Das Engagement beschränkt sich auf Institutionen, bei denen der Kanton einen wesentlichen Beitrag leistet, der aufgrund der Höhe des Betrags in die Zuständigkeit des Regierungs- rates fällt (Betriebsbeiträge von Fr. 200 000 und mehr).

Die Aufgabe der Abgeordneten besteht im Wesentlich darin, die kul- turpolitische Sichtweise des Kantons einzubringen. Die Abgeordneten sind verpflichtet, die Interessen des Kantons zu vertreten. Im Konflikt- fall ist der Kanton gegenüber den Abgeordneten weisungsberechtigt. 2013 hat der Kanton den Betriebsbeitrag der Stiftung Fotomuseum Winterthur von Fr. 275 000 auf Fr. 500 000 erhöht. Angesichts dieses be- trächtlichen Engagements ist es wünschenswert, dass der Kanton durch eine Mitarbeiterin der Fachstelle Kultur im Stiftungsrat des Fotomuse- ums Winterthur vertreten ist. Lisa Fuchs, stellvertretende Leiterin der Fachstelle Kultur, soll neu in den Stiftungsrat des Fotomuseums Winter- thur abgeordnet werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Vertreterin des Kantons Zürich im Stiftungsrat des Fotomuseums Winterthur wird für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 abgeordnet: Lisa Fuchs, geboren 1961, Luzern.

II. Mitteilung an Lisa Fuchs, den Präsidenten und die Geschäftsleitung der Stiftung Fotomuseum Winterthur (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli