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Entscheid

RRB Nr. 481/2013

Liegenschaften, Gemeinde Regensdorf, Schulstrasse 104, Kat.-Nr. 4479, Verkauf, Genehmigung

30. April 2013Deutsch3 min

Source zh.ch

Liegenschaften, Gemeinde Regensdorf, Schulstrasse 104, Kat.-Nr. 4479, Verkauf, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013

481. Liegenschaften (Finanzvermögen, Regensdorf, Kat.-Nr. 4479,

Erwägungen

Schulstrasse 104, Verkauf) Der Kanton Zürich ist in Regensdorf Eigentümer der Liegenschaft Schul- strasse 104, Kat.-Nr. 4479, welche die Gebäude Vers.-Nrn. 602 und 2071 sowie 888 m2 Gebäudegrundfläche und Garten umfasst und zum Buch- wert von Fr. 520 900 dem Finanzvermögen zugeordnet ist. Das Grund- stück ist der Wohnzone W 2.5 zugeteilt und befindet sich an guter Lage in der Gemeinde Regensdorf. Das Wohnhaus wurde 1933 erbaut und befindet sich in einem durchschnittlichen Zustand. Die Liegenschaft wird für staatliche Bedürfnisse nicht mehr benötigt und kann verkauft wer- den. Mit RRB Nr. 744/2012 wurde die Baudirektion ermächtigt, den Ver- kauf weiterzubearbeiten und dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Politische Gemeinde Regensdorf, als Eigentümerin von Grund- stücken in mittelbarer Nachbarschaft, ist am Erwerb interessiert. Die Liegenschaft soll einem öffentlichen Zweck zugeführt werden. Bedarf besteht in den Bereichen Notwohnungen, altersgerechtes Wohnen und Jugendarbeit. Der vereinbarte Preis von Fr. 1 030 000 (rund Fr. 1160/m2) entspricht dem von der Zürcher Kantonalbank errechneten Marktwert und kann als angemessen bezeichnet werden. Daher und da der Verkauf an die Standortgemeinde erfolgt, ist es gerechtfertigt, auf eine öffentli- che Ausschreibung zu verzichten. Am 21. März 2013 schloss das Immobilienamt mit der Politischen Gemeinde Regensdorf den entsprechenden Kaufvertrag ab, der nun zu genehmigen ist. Der Kaufpreis von Fr. 1 030 000 ist anlässlich der Beur- kundung bereits bezahlt worden. Die Handänderungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte bezahlt, während die Grundstückgewinn- steuer von der Politischen Gemeinde Regensdorf getragen wird. Die Käuferin räumt dem Kanton Zürich auf die Dauer von 25 Jahren ein limitiertes Vorkaufsrecht zum Preis von Fr. 1 030 000 zuzüglich wertver- mehrender Investitionen ein. Das bestehende Mietverhältnis geht auf die Käuferin über. Der Gemeinderat Regensdorf hat diesem Geschäft mit Beschluss vom 29. Januar 2013 zugestimmt. Von den Einnahmen von Fr. 1 030 000 sind der Buchwert von Fr. 520 900 dem Konto 8710.1084 0 00000, Gebäude Finanzvermögen, und die restli- chen Fr. 509 100 dem Konto 8710.4411 0 00000, Gewinn aus Veräusserung Sachanlagen Finanzvermögen, gutzuschreiben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der am 21. März 2013 zwischen dem Kanton Zürich als Verkäufer und der Politischen Gemeinde Regensdorf als Käuferin öffentlich be- urkundete Kaufvertrag über das Grundstück Kat.-Nr. 4479, Schulstras- se 104, Regensdorf, zu Fr. 1 030 000 wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Regensdorf, Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf, das Notariat Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi