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Entscheid

RRB Nr. 482/2023

Sorebo, Verein für Ausbildung, Arbeit und Integration, Ottikon, Beitragsberechtigung

19. April 2023Deutsch3 min

Source zh.ch

Sorebo, Verein für Ausbildung, Arbeit und Integration, Ottikon, Beitragsberechtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. April 2023

482. Sorebo – Verein für Ausbildung, Arbeit und Integration,

Erwägungen

Ottikon (Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 37 Abs. 1 lit. d des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) kann der Kanton Subventionen bis zu 75% der anrechenbaren Aufwendungen für Angebote, Projekte und Dienstleistungen zur Entwicklung und Förderung der Berufsbil- dung und für weitere Bildungsmassnahmen ausrichten. Mit Schreiben vom 10. November 2022 bzw. 27. Februar 2023 ersuchte der Verein Sorebo um eine Beitragsberechtigung für die Jahre 2023 bis 2026 für eine Subvention zugunsten seines Ausbildungsfonds, mit dem die Teilnahme von Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Ausbil- dungs- und Integrationsprogramm des Vereins finanziert wird, falls deren Teilnahme nicht über andere private oder öffentliche Mittel gesichert ist. Der Verein Sorebo, Ottikon, bietet im Kanton Zürich für Jugendliche und junge Erwachsene, die arbeitslos sind und/oder nach dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit, trotz Brückenangeboten und weiteren Integrationsmassnahmen, keine Berufsausbildung absolvieren konnten, ein Ausbildungs- und Integrationsprogramm an. Der Verein wurde 2009 mit der Zielsetzung gegründet, in Zusammen- arbeit mit Partnerbetrieben im ersten Arbeitsmarkt individuelle Förder- und Integrationsmassnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene anzubieten. Heute bietet der Verein Platz für 25 Teilnehmende und ver- fügt über 30 Partnerbetriebe in Berufsfeldern wie Gastronomie, Haus- wirtschaft, Administration und Betriebsunterhalt. Das Ausbildungs- und Integrationsprogramm umfasst den Besuch der vereinsinternen Schule Lernwerkstatt, in der die Teilnehmenden unter anderem Fach- und Allgemeinwissen sowie Lerntechniken erlernen. Ziel ist die Förderung des selbstständigen, kooperativen und kreativen Arbeitens. Neben dem Besuch der Lernwerkstatt gehören die fachliche und soziale Einzelbegleitung sowie praktische Probeläufe als Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren zum Ausbildungs- und Integrations- programm.

Der Verein erfüllt hinsichtlich des Ausbildungs- und Integrationspro- gramms für Jugendliche und junge Erwachsene die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen und kann gestützt auf § 4 des Staats- beitragsgesetzes für die Dauer von vier Jahren als beitragsberechtigt an- erkannt werden. Bei den Subventionen, gestützt auf § 37 Abs. 1 lit. d EG BBG, handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbei- tragsgesetzes. Gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Be- willigung von neuen oder gebundenen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Verein Sorebo, Ottikon, wird mit Bezug auf das Ausbildungs- und Integrationsprogramm für Jugendliche und junge Erwachsene rück- wirkend ab 1. Januar 2023 als beitragsberechtigt anerkannt.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2026. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. Dezember 2025 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an den Verein Sorebo, Bönlerstrasse 21, 8626 Ottikon, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli