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Entscheid

RRB Nr. 488/2014

Strafverfolgung Erwachsene, Stellenplan

16. April 2014Deutsch7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2014

488. Strafverfolgung Erwachsene, Stellenplan

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Stellenplan des Bereichs Strafverfolgung Erwachsene (SVE) wurde letztmals 2012 angepasst. Damals wurden vier neue Stellen (insbeson- dere) für die Besondere Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich für Wirtschaftsdelikte sowie drei neue Stellen zur Bekämpfung der Cyber- kriminalität bewilligt (vgl. RRB Nrn. 383/2012 und 662/2012). Zwei Jahre zuvor wurde der Stellenplan der SVE bedingt durch die Schwer- punktbildung in der Strafverfolgung (Wirtschaftskriminalität, Vermögens- einziehung, Urbane Kriminalität, Internetkriminalität, Jugendgewalt) sowie durch die neue Strafprozessordnung im Jahr 2010 um 16 Stellen erweitert (vgl. RRB Nr. 1194/2010). Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung drängt sich eine Stellen- planaufstockung um insgesamt fünf Stellen zugunsten der Allgemeinen Staatsanwaltschaften auf. Die Anzahl der Eingänge bei den Allgemeinen Staatsanwaltschaften war von 2007 bis 2010 verhältnismässig konstant bei rund 25 000 Eingän- gen pro Jahr. Von 2010 auf 2011 stieg die Zahl der Eingänge um 3,4% auf knapp 26 000 an. 2012 stieg sie um weitere 11,4% auf gut 28 900 an. Dies entspricht einer Zunahme um rund 15% innerhalb von zwei Jah- ren. 2013 verharrten die Eingänge praktisch auf diesem hohen Niveau, nämlich bei fast 28 600. Die neuen Eingänge verteilen sich auf alle Kate- gorien von Delikten sowie auf das gesamte Gebiet des Kantons, weshalb die strukturelle Unterkapazität einer Allgemeinen Staatsanwaltschaft nicht mit kurzfristigen personellen Umverteilungen aus einer anderen Staatsanwaltschaft oder befristeten Änderungen des Stellenplans inner- halb der SVE behoben werden kann. Hinzu kommt, dass wegen der ge- stiegenen Geschäftslast auch die Kantonspolizei ihren Bestand von 2010 bis 2012 vergrösserte. Dies dürfte ebenfalls dazu geführt haben, dass mehr Verfahren untersucht und den Staatsanwaltschaften rapportiert wurden. Entsprechend hält auch der Bericht der Justizkommission zum Geschäftsbericht des Regierungsrates 2012 fest, dass die SVE aufgrund der starken Zunahme der Eingänge nicht umhinkomme, 2013 zusätz- liche Stellen zu beantragen.

Besonders stark betroffen und beispielhaft zu erwähnen ist die Zweig- stelle Zürich-Flughafen der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, wo die Zahl der Eingänge der letzten fünf Jahre um 25% anstieg. Diese Entwicklung ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: Zum einen dürfte die steigende Kriminalitätslast im Zusammenhang mit dem Flug- hafen Zürich-Kloten stehen, zum anderen dürfte das Bevölkerungswachs- tum in den stark wachsenden Gemeinden des Glattals ursächlich dafür sein. Auch der Anteil erfasster Straftaten (Strafgesetzbuch und Betäu- bungsmittelgesetz) steigerte sich gemäss polizeilicher Kriminalstatistik 2012 um beinahe 9% (Bezirke Bülach und Winterthur). Es ist davon aus- zugehen, dass dieser Anstieg der Nettoeingänge angesichts des weiteren Wachstums der Agglomerationsgemeinden rund um den Flughafen Zü- rich weiterhin anhält. Gesamtschweizerisch wird der durch die neue Strafprozessordnung bedingte Mehraufwand für die Verfahrensführung auf 10–15% beziffert. Die 2010 nur zum Teil aufgrund der neuen Strafprozessordnung bewillig- ten Stellen für die SVE decken diesen zusätzlichen Aufwand nicht voll- ständig ab. Die Mehrbelastung führt dazu, dass Ende 2013 die über ein- jährigen Pendenzen um 1% auf 12,7% anstiegen. Auch die über zwei- jährigen Pendenzen konnten nicht abgebaut werden und verharren bei knapp 4%. In der Tendenz führt dies zu einer längeren Verfahrensdauer. Diese Entwicklung ist nicht im Interesse der Öffentlichkeit und entspricht auch nicht den Zielvorgaben der OSTA und der Direktion der Justiz und des Innern. Zudem werden die Bemühungen, die ausserordentlich hohen Zeitguthaben der Mitarbeitenden der SVE zu verringern, beein- trächtigt. Im Gegenteil: Die durchschnittlichen Zeitguthaben pro 100%- Stelle sind 2013 um gut zehn Stunden auf 186,6 Stunden angewachsen. Aufgrund dieser sich abzeichnenden Entwicklung wurden in der SVE im Juli 2013 bereits die folgenden internen Massnahmen ergriffen, um einen Teil der Mehrbelastung mit den bestehenden Mitteln auffangen zu können: – Entwicklung von Instrumenten, um «ältere» Fälle/Geschäfte zu ver- hindern (Verbesserung Altersstruktur der Fälle/Geschäfte) – Kategorisierung der Fälle/Geschäfte (zielgerichtete Zuteilung) – Verbesserung der Untersuchungsplanung bei komplexen Fällen/Ge- schäften – Vermehrte Aufgabendelegation an qualifizierte Verwaltungssekreta- riate – Vermehrte Fallübernahmen von stark belasteten Amtsstellen durch weniger belastete Amtsstellen

Diese Massnahmen genügen nicht, um die dargestellte Entwicklung auffangen zu können. Deshalb wurden im September 2013 mittels Direk- tionsverfügung vorab drei Stellen von der Jugendstrafrechtspflege auf die SVE übertragen. Dies war vertretbar, da sich in der Jugendstrafrechts- pflege im Unterschied zur SVE ein Rückgang der Eingänge abzeichnet(e), sodass diese Stellen in der Jugendstrafrechtspflege präventiv nicht be- setzt wurden und deshalb stellenplantechnisch auf die SVE übertragen werden konnten. Bei den drei Stellen handelt sich um zwei Stellen der Funktion Staats- anwalt/-anwältin (LK 24 VVO) sowie um eine Stelle der Funktion Verwal- tungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin; LK 15 VVO). Sie wurden bei der Oberstaatsanwaltschaft (OSTA) als sogenannte «Joker»-Stellen (Stellen mit Springerfunktion) angegliedert und von die- ser auf Antrag einer Allgemeinen Staatsanwaltschaft mit nachgewiesener Überlastung befristet zugeteilt. Das gewählte Modell der Mittelverstär- kung durch «Joker-Stellen» in den Funktionen Staatsanwalt/-anwältin bzw. Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) bie- tet die Möglichkeit einer längerfristigen, aber dennoch flexiblen Unter- stützung der dezentralen Staatsanwaltschaften. Neben diesen drei bereits übertragenen Stellen sind zusätzlich fünf neue Stellen zu schaffen.

B. Anpassung Stellenplan 1,0 Stellen Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin LK 18 VVO (1,0 Stellen) und 4,0 Stellen Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-an- wältin) LK 15 VVO Eine Stelle ist in der Funktion Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin zu bewilligen. In der SVE gibt es insgesamt 23 entsprechende Stellen. Diese Funktion, für die ein juristisches Studium vorausgesetzt wird, kann so- wohl einfache, lediglich administrativ aufwendige als auch juristisch kom- plexere Verfahren erledigen. Aus diesen Gründen setzte die OSTA im Rahmen einer Sofortmassnahme einen Mitarbeitenden in dieser Funk- tion zur Entschärfung der kritischen Situation an der Zweigstelle Zürich- Flughafen als befristete Aushilfe ein. Diese Massnahme bewährte sich, weshalb der Stellenplan der Allgemeinen Staatsanwaltschaften um eine entsprechende Stelle aufzustocken ist. Analog zur Einreihung der übrigen Assistenz-Staatsanwälte/-anwältinnen der SVE ist die Stelle in LK 18 VVO einzureihen. Mit der Schaffung einer weiteren Stelle dieser Funk- tion wird das Ziel der SVE, potenzielle Nachwuchskräfte auszubilden und zu fördern, weiter unterstützt. Geeignete Assistenz-Staatsanwälte/-an- wältinnen können das Wahlfähigkeitszeugnis erlangen und dereinst als Staatsanwälte/-anwältinnen (Funktionswechsel) eingesetzt werden. Inner-

halb der SVE ist die Stelle dem Stellenplan der Oberstaatsanwaltschaft, der alle Assistenz-Staatsanwälte/-anwältinnen administrativ angegliedert sind, zuzuteilen. Der Einsatzort der neuen Stelle ist bei der Staatsanwalt- schaft Winterthur/Unterland, Zweigstelle Zürich-Flughafen. Vier zusätzliche Stellen sind in der Funktion Verwaltungsassistent/in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) zu bewilligen. In den Allgemei- nen Staatsanwaltschaften gibt es heute 13 solche Stellen. Mit dieser qua- lifizierten Funktion im kaufmännischen Bereich wurden in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht. Bei den Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern handelt es sich entweder um langjährige sowie sehr er- fahrene Mitarbeitende der SVE oder um Mitarbeitende, die eine Zusatz- ausbildung im Bereich «Para-Legal» absolvier(t)en. Die kaufmännischen Assistenz-Staatsanwälte/-anwältinnen haben beschränkte Untersuchungs- befugnis und führen im Rahmen ihrer Kompetenzen Strafuntersuchungen im Bereich der Massendelinquenz. Analog zur Einreihung der übrigen Verwaltungsassistenten/-innen (kfm. Assistenz-Staatsanwälten/-anwäl- tinnen) der SVE sind die Stellen in LK 15 VVO einzureihen. Mit der Schaffung von vier zusätzlichen qualifizierten kaufmännischen Stellen werden Fachlaufbahnen von kaufmännischen Mitarbeitenden der SVE, die in tieferen Lohnklassen eingereiht sind (LK 11, 12 oder 13 VVO), ermöglicht und unterstützt. Innerhalb der SVE sind zwei dieser Stellen der Staatsanwaltschaft See/Oberland, eine der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland sowie eine der Oberstaatsanwaltschaft in Verbindung mit der ebenfalls dort angegliederten Stelle des/der Joker-Staatsanwalts/-anwältin für befristete Einsätze zugunsten der Allgemeinen Staatsanwaltschaften zugeteilt. Allgemeine Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaft Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz (Bemerkungen) Klasse VVO 1,0 Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin 18 4,0 Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) 15

C. Finanzierung Die für 2014 höchstens anfallenden Kosten von rund Fr. 350 000 (ohne Sozialversicherungsbeiträge) für die fünf Stellen sind im Budget 2014 nicht enthalten; sie sind intern zu kompensieren. Die jährlichen Kosten der fünf neuen Stellen von rund Fr. 600 000 (ohne Sozialversicherungs- beiträge) sind sodann im KEF 2015–2018 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Strafverfolgung Erwachsene werden mit Wirkung ab 1. April 2014 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO Allgemeine Staatsanwaltschaften 3,0 Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) 15 Oberstaatsanwaltschaft 1,0 Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) 15 1,0 Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin 18

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli