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Entscheid

RRB Nr. 489/2019

Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich, Änderung, Genehmigung

22. Mai 2019Deutsch2 min

Source zh.ch

Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019

489. Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich

Erwägungen

(Änderung, Genehmigung) Mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 hob der Regierungsrat die Verord- nung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr auf (RRB Nr. 1193/2018). Der Beschluss wurde am 14. Dezember 2018 im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2018-12-14) und ist rechtskräftig. § 7 lit. p des Geschäftsreglements des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich (GR-ZVV; LS 740.4) sieht vor, dass der Verkehrsrat über Rekurse gegen Anordnungen von Verkehrsunternehmen entscheidet, die sich auf Bestimmungen der Verordnung über die Videoüberwachung im öffent- lichen Verkehr stützen und gegen die kein anderes Rechtsmittel gegeben ist. Nachdem die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentli- chen Verkehr aufgehoben worden ist, ist diese Bestimmung aufzuheben. Zuständig ist der Verkehrsrat, der das Geschäftsreglement erlässt (§ 16 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr; PVG, LS 740.1). Mit Beschluss vom 29. April 2019 hat der Verkehrsrat § 7 lit. p GR- ZVV aufgehoben. Die Änderung des GR-ZVV ist vom Regierungsrat zu genehmigen (§ 16 PVG).

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Verkehrsrates vom 29. April 2019 betreffend Auf- hebung von § 7 lit. p des Geschäftsreglements des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Zürcher Verkehrsverbund (zuhanden des Ver- kehrsrates) sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli