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Entscheid

RRB Nr. 491/2009

Sanierungsprogramm 04, Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06, Kantonales Steueramt, Umsetzung und Stellenplan

31. März 2009Deutsch14 min

Source zh.ch

Sanierungsprogramm 04, Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06, Kantonales Steueramt, Umsetzung und Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. März 2009

491. Sanierungsprogramm 04, Massnahmenplan Haushalts- gleichgewicht 06, Umsetzung und Stellenplan (Finanzdirektion, Kantonales Steueramt)

Erwägungen

1. Einleitung Im Sanierungsprogramm 04 (San04) und im Massnahmenplan Haus- haltsgleichgewicht 06 (MH06) wurden dem Steueramt Ziele bezüglich Verbesserung des Rechnungssaldos der laufenden Rechnung (Nr. 4400: Steuern Betriebsteil) vorgegeben. Per Ende 2008 wurden die vorgege- benen finanziellen Ziele erreicht. Die Umsetzung der beiden Projekte San04 und MH06 wirkte sich auch auf die Zahl der Mitarbeitenden ge- mäss Stellenplan und die Klasseneinreihung einzelner Stellen aus. Im Folgenden werden die erreichten Ergebnisse der Umsetzung von San04 und MH06 dargestellt, der Abschluss der Projekte festgehalten und die Anpassungen im Stellenplan beantragt.

2. Sanierungsprogramm 04 (San04)

2.1. Ausgangslage Im Sanierungsprogramm 04 (San04, RRB Nrn. 585/2003 und 1048/2003) waren folgende Massnahmen vorgesehen: Massnahme-Nr.: San04.153 (RRB Nrn. 1048/2003 und 256/2005) Massnahme: Konzentration auf einen Standort Verbesserung Im Aufwand und Saldo laufende Rechnung: ab 2005: 8,25 Mio. Franken; ab 2006: 15,5 Mio. Franken; ab 2007: 15,5 Mio. Franken Personalbestand: Reduktion: 50 Stellen pro 2005 und 50 Stellen pro 2006, Erweiterung: 5 Stellen per 1. Juli 2005, Reduktion insgesamt: 95 Stellen Massnahme-Nr.: San04.154 (RRB Nr. 1048/2003) Massnahme: Gesetzesrevision Nachlasssteuer (anstelle Erbschaftssteuer) Verbesserung Im Aufwand und Saldo laufende Rechnung: ab 2005: 1,28 Mio. Franken Personalbestand: Reduktion: 10 Stellen pro 2005, insgesamt 10 Stellen

Massnahme-Nr.: San04.155 (RRB Nr. 1048/2003) Massnahme: Effizienzsteigerung bei der interkommunalen Steuerausscheidung Verbesserung Im Aufwand und Saldo laufende Rechnung: ab 2005: 1,37 Mio. Franken Personalbestand: Reduktion: 11 Stellen pro 2005, insgesamt 11 Stellen Massnahme-Nr.: San04.156 (RRB Nr. 1048/2003) Massnahme: Effizienzsteigerung bei AHV-Meldungen Verbesserung Im Aufwand und Saldo laufende Rechnung: ab 2005: 0,89 Mio. Franken Personalbestand: Reduktion: 6 Stellen pro 2005, insgesamt 6 Stellen Massnahme-Nr.: San04.157 (RRB Nr. 1048/2003) Massnahme: Anstellung von zusätzlichen 30 Bücherrevisoren Verbesserung Erhöhung Aufwand: 4,50 Mio. Franken laufende Rechnung: Verbesserung Saldo ab 2004: 15,5 Mio. Franken; ab 2005: 35,5 Mio. Franken, ab 2006: 55,5 Mio. Franken; ab 2007: 55,5 Mio. Franken Personalbestand: Erweiterung: 30 Stellen pro 2004, insgesamt 30 Stellen Insgesamt ist ein Personalabbau von 92 Stellen und eine Verbesse- rung des Saldos der laufenden Rechnung um 74,54 Mio. Franken vor- gesehen.

2.2. Übersicht über die Umsetzung der einzelnen Massnahmen

2.2.1. Massnahme San04.153: Konzentration des Steueramts auf einen Standort Mit der Massnahme San04.153 wurde eine Saldoverbesserung um 15,5 Mio. Franken angestrebt. Beabsichtigt wurden die räumliche Konzentration aller Abteilungen des Kantonalen Steueramts auf einen Standort und die Verbesserung der internen Abläufe sowie der Wegfall von Fremdmieten. Der Stellen- abbau sollte insbesondere im Bereich der Aktenkanzleien erfolgen. Mit RRB Nr. 256/2005 wurden «Zusätzliche Massnahmen zur Erfüllung der Sanierungsmassnahme San04.153» beschlossen. Im Beschluss des Regie- rungsrates werden dem Steueramt fünf zusätzliche Stellen für eine rasch wirksame, bessere Ausschöpfung des vorhandenen Steuersubstrats zu- gewiesen.

Vor der Konzentration des Steueramts am Standort Bändliweg 21 wur- den im Bereich der Aktenkanzleien insgesamt 107 Stellen eingesetzt. Mit der vollumfänglichen Ersetzung der Steuerdossiers in Papierform durch ausschliesslich als elektronische «Files» abgelegte Steuerdossiers sollten die Aktenkanzleien letztendlich vollumfänglich aufgelöst wer- den. Für die Steuerdossiers gilt eine Aufbewahrungspflicht während min- destens zehn Jahren. Die demgemäss archivierten Dossiers umfassen über 20 Laufkilometer Akten. Die Überprüfung hat ergeben, dass die nachträgliche Umstellung des gesamten Aktenarchivs auf elektronische Dossiers mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden wäre. Um gleichwohl den vorgesehenen Stellenabbau zumindest teilweise vollzie- hen zu können, wurden die Archivakten, d. h. die Akten weiter zurück- liegender Jahre, in ein externes Hochregallager ausgelagert. Bei den neuen Steuerakten werden zu Archivzwecken elektronische Steuerdossiers angelegt. Die Steuerverfahren werden aber aufgrund der physischen Dossiers geführt, die in der Aktenkanzlei in Papierform gehalten werden. Bei Steuerverfahren Unselbstständigerwerbender bzw. Nichterwerbstätiger sind jeweils die Steuerunterlagen des laufenden Jahres sowie des vorangegangenen Jahres und bei Selbstständigerwerben- den und juristischen Personen neben den Steuerunterlagen des laufen- den Jahres diejenigen von drei vorangegangenen Jahren als physische Dossiers verfügbar. Insgesamt sind in der Aktenkanzlei des Steueramts rund 750 000 Steuererklärungen (etwa 480 000 Akten Selbstständiger- werbender bzw. juristischer Personen und 260 000 Fälle Unselbstständig- erwerbender bzw. Nichterwerbstätiger) zu betreuen. In der Dienstabteilung Zentrale Aktenkanzlei (DAZA) werden der- zeit 82 Stellen eingesetzt. Damit vermindert sich der Personalbestand im Bereich der Aktenkanzleien um 25 Stellen. 48 weitere Stellen wurden in anderen Organisationseinheiten abgebaut; insgesamt wurden 73 Stel- len abgebaut. Finanzseitig wurde mit den durchgeführten Massnahmen, ein- schliesslich der zusätzlichen Massnahmen zur Erfüllung der Sanie- rungsmassnahme San04.153 (RRB Nr. 256/2005), per Ende 2008 eine Saldoverbesserung um 21,17 Mio. Franken erzielt. Das Sanierungsziel wird damit um 5,67 Mio. Franken übertroffen. Das angestrebte Sanierungsziel ist damit erreicht und die Massnah- me San04.153 kann abgeschlossen werden.

2.2.2. Massnahme San04.154: Ersatz Erbschafts- und Schenkungs- steuer durch eine Nachlasssteuer Mit der Massnahme San04.154 wurde eine Saldoverbesserung um 1,28 Mio. Franken angestrebt.

Beabsichtigt wurde die Revision des Erbschafts- und Schenkungs- steuergesetzes mit dem Ziel, die derzeit geltende Erbschafts- und Schen- kungssteuer durch eine Nachlasssteuer zu ersetzen. Steuersubjekt der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die Empfän- gerin oder der Empfänger der Leistung (Erbin, Erbe, Beschenkte, Be- schenkter). Demgemäss sind dessen persönliche Verhältnisse (Verwandt- schaftsgrad, Anteil des Einzelnen an der Erbschaft) massgeblich und im Verfahren abzuklären. Demgegenüber würde eine Nachlasssteuer bei der Hinterlassenschaft als Ganzes ansetzen, was zu einer Vereinfachung der Verfahren und Verminderung des für die Steuerverfahren benötig- ten Personals und damit zu tieferen Kosten führen würde. In der Schweiz stellt die Nachlasssteuer jedoch eine absolute Ausnah- me dar. Für den Kanton Zürich hätte die Einführung einer Nachlass- steuer zudem zur Folge, dass die seit der Revision des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes vom 23. August 1999 steuerbefreiten Nach- kommen wie auch die seit je von der Steuer befreiten Ehegatten – indi- rekt über die Besteuerung der Hinterlassenschaft als Ganzes – neu mit einer Steuer belastet würden. Die Einführung einer Nachlasssteuer ist daher sowohl aus gesetzge- berischer Sicht wie auch aufgrund der Beurteilung der Chancen eines solchen Gesetzesvorhabens abzulehnen. Finanzseitig wurde das Saldo- verbesserungs-Potenzial auf 1,28 Mio. Franken geschätzt und eine Stellen- reduktion um zehn Stellen angestrebt. Aufgrund des Verzichts auf die Einführung einer Nachlasssteuer sind diese Zielsetzungen hinfällig. Die Massnahme San04.154 ist damit abzuschliessen.

2.2.3. Massnahme San04.155: Effizienzsteigerung bei der interkommunalen Steuerausscheidung Mit der Massnahme San04.155 wurde eine Saldoverbesserung um 1,37 Mio. Franken angestrebt. Beabsichtigt wurde die Vereinfachung des entsprechenden Verfah- rens mit dem Ziel, dass die Gemeinden die interkommunale Steueraus- scheidung in der Regel ohne Mitwirkung des kantonalen Steueramts durchführen. Sind natürliche oder juristische Personen in mehreren zürcherischen Gemeinden steuerpflichtig (z. B. Wohnsitz in der einen und Nebensteuer- domizil aufgrund einer Liegenschaft oder Betriebsstätte in der anderen Gemeinde), muss zwischen diesen Gemeinden eine Steuerausschei- dung erfolgen. Es ist den Gemeinden mit dem Hauptsteuerdomizil (den sogenannten Einschätzungsgemeinden) anheim gestellt, die Ausschei- dungsquoten selber zu berechnen oder sich aber an die Abteilung Ge- meindesteuerausscheidung des kantonalen Steueramts zu wenden, damit diese Abteilung die Ausscheidung vornimmt. Für Verfahren, bei

denen die Mitwirkung des kantonalen Steueramts in Anspruch genom- men wird, wird eine Gebühr von Fr. 90 verrechnet (Beschluss des Regie- rungsrates über Entschädigungen an die Gemeinden im Steuerverfahren vom 3. März 2004, ZStB Nr. 30/150). Um den Anteil der Gemeindesteuerausscheidungen, die durch die Gemeinden einvernehmlich direkt untereinander berechnet werden, zu erhöhen, wurde zur Unterstützung eine einfache Applikation auf CD- ROM entwickelt. Als weitere Massnahme zur Verkleinerung der Zahl der Gemeindesteuerausscheidungen durch das kantonale Steueramt wurde die bisherige Gebührenpraxis dahingehend verschärft, dass bei Ausscheidungsbegehren der Gemeinden, die letztendlich zu keiner Gemeindesteuerausscheidung führen, neu ebenfalls die Gebühr von Fr. 90 geschuldet ist. In der Praxis zeigt sich aber, dass nach wie vor für die meisten Gemeindesteuerausscheidungen die Hilfe des kantonalen Steueramts in Anspruch genommen wird. Aufgrund dieser Massnahmen erhöhten sich die Gebühreneinnah- men für die Vornahme der Gemeindesteuerausscheidung zwischen 2005 und 2008 um Fr. 701 076 oder 83% von Fr. 840 354 auf Fr. 1 541 430. Des Weiteren wurden vier Stellen abgebaut. Insgesamt wurde eine Saldo- verbesserung von 1,37 Mio. Franken erreicht. Der nicht vollzogene Personalabbau um sieben Stellen wurde finanziell vollumfänglich kom- pensiert. Das angestrebte Sanierungsziel ist erreicht. Die Massnahme San04.155 kann abgeschlossen werden.

2.2.4. Massnahme San04.156: Effizienzsteigerung bei AHV-Meldungen Mit der Massnahme San04.156 wurde eine Saldoverbesserung um 0,89 Mio. Franken angestrebt. Beabsichtigt wurden der Abbau der mit AHV-Meldungen befassten Stellen im Steueramt und die Übertragung der Aufgabe auf die Sozial- versicherungsanstalt. Im Steueramt wurden die sechs Stellen abgebaut, womit die Saldo- verbesserung in Höhe von 0,89 Mio. Franken erzielt wurde. Das angestrebte Sanierungsziel ist damit erreicht, und die Massnah- me San04.156 kann abgeschlossen werden. 2.2.5.Massnahme San04.157: Anstellung von zusätzlichen 30 Bücherrevisoren Mit der Massnahme San04.157 wurde eine Saldoverbesserung um 55,5 Mio. Franken angestrebt. Beabsichtigt wurde die Anstellung von 30 zusätzlichen Bücherreviso- rinnen und -revisoren, die bei einem Mehraufwand von 4,5 Mio. Fran- ken für die Besoldung dieser zusätzlichen Mitarbeitenden Steuermehr-

erträge von 60 Mio. Franken erzielen. Die Mehrerträge sollen insbeson- dere durch Erhöhung des Revisionsrhythmus von Unternehmens- abschlüssen erreicht werden. Gemäss Auswertung 2008 über das Sanierungsprogramm 04 wurde tatsächlich eine Saldoverbesserung von 49,0 Mio. Franken erreicht. Das Sanierungsziel wird damit um 6,5 Mio. Franken verfehlt.

3. Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht MH06

3.1. Ausgangslage Im Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06 (MH06, RRB Nr. 1385/ 2005) waren folgende Massnahmen vorgesehen: Massnahme-Nr.: 440002 Massnahme: Vertragsanpassung Software-Pflege und -Wartung für die Direkte Bundessteuer Verbesserung Im Aufwand und Saldo laufende Rechnung: ab 2006: 0,5 Mio. Franken Massnahme-Nr.: 440004 Massnahme: Einstellung von fünf zusätzlichen Steuerinspektoren Verbesserung Erhöhung Aufwand: 0,9 Mio. Franken laufende Rechnung: Verbesserung Saldo: 9,1 Mio. Franken Personalbestand: Erweiterung: 5 Stellen Insgesamt ist eine Erweiterung des Personalbestands um fünf Stellen und eine Verbesserung des Saldos der laufenden Rechnung um 9,6 Mio. Franken vorgesehen.

3.2. MH06 Nr. 440002: Vertragsanpassung Software-Pflege und -Wartung für die Direkte Bundessteuer Mit der Massnahme MH06.440002 wurde eine Saldoverbesserung um 0,5 Mio. Franken angestrebt. Beabsichtigt wurde die Anpassung des Vertrags über die Software- Pflege und -Wartung der Informatikapplikation für die Direkte Bun- dessteuer (DBST). Im Hinblick auf die Ablösung der Applikation DBST im Rahmen des Informatikprogramms ZüriPrimo sollen nur die absolut notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Das Steueramt hat mit der Firma Abraxas, die mit der Software- Pflege und -Wartung beauftragt ist, dementsprechende Verhandlungen aufgenommen. Mit Datum vom 18. Dezember 2007 wurde ein geänder- ter Vertrag über die diesbezüglichen Leistungen abgeschlossen. Gemäss diesem neuen Vertrag vermindern sich die jährlichen Kosten für «Pflege und Weiterentwicklung der Fachapplikation Direkte Bundessteuer» um 1,565 Mio. Franken.

Das gesetzte Ziel der Massnahme MH06.440002 ist damit deutlich übertroffen worden.

3.3. Nr. 440004: Einstellung von fünf zusätzlichen Steuerinspektoren Mit der Massnahme MH06.440004 wurde eine Saldoverbesserung um 9,1 Mio. Franken angestrebt. Beabsichtigt wurde, das Steuerpotenzial – insbesondere bei den Selbst- ständigerwerbenden und den juristischen Personen – durch ein Spezial- team von fünf zusätzlichen, hochqualifizierten Steuerinspektorinnen und -inspektoren besser auszunutzen. Unter Berücksichtigung des damit verbundenen zusätzlichen Personal- und Sachaufwandes von jährlich rund 0,9 Mio. Franken sollte durch jede Steuerinspektorin und jeden Steuerinspektor ein jährlicher steuerlicher Mehrertrag von mindestens 2 Mio. Franken erwirtschaftet werden. Der Personalmarkt für hochqualifizierte Steuerspezialistinnen und -spezialisten ist sehr angespannt, sodass das Steueramt die zusätzlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nicht rekrutieren konnte. Sodann ist zu beachten, dass ein erheblicher Teil der Einarbeitungszeit auf das Er- lernen der verwaltungsspezifischen Besonderheiten des Steuerverfah- rens entfällt. Auch bei Personen, die bezüglich des Steuerrechts bereits bei ihrem Stellenantritt grosses Fachwissen mitbringen, ist daher mit einer erheblichen Einarbeitungszeit zu rechnen. Das Steueramt hat daher bei der Umsetzung der Massnahme Nr. 440004 auf erfahrene, eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu- rückgegriffen und die zusätzlichen fünf Stellen mit diesen Mitarbeiten- den besetzt. Die dadurch frei gewordenen früheren Stellen dieser Mit- arbeitenden wurden sodann ihrerseits wieder neu besetzt. Bisher wurde der Stellenplan nicht an diese neue Situation angepasst. Für die Erfolgskontrolle wurde ein Reporting über die aus der Arbeit dieser Mitarbeitenden erzielten Steuererträge eingerichtet. Gemäss Aus- wertung 2008 über das Sanierungsprogramm 04 wurden an Steuerer- trägen insgesamt 21,86 Mio. Franken erwirtschaftet. Nach Abzug der damit verbundenen Personalkosten von 0,9 Mio. Franken ergibt sich eine Saldoverbesserung von 20,96 Mio. Franken. Das Sanierungsziel von 9,1 Mio. Franken wurde damit deutlich übertroffen.

Die Ergebnisse der Sanierungsmassnahmen aus San04 und MH06 im Steueramt stellen sich zusammenfassend wie folgt dar: Massnahme Personal (Stellenzahl) Finanzen (in Mio. Franken) erwartet erreicht Differenz erwartet erreicht Differenz Total San04 153–57 –92 –49 –43 –74,54 –72,43 –2,11 Verzicht auf San04.154 10 0 10 1,28 0,00 1,28 Finanziell kompensierte Stellen 7 0 7 Total aus korrigiertem Sanierungsziel –75 –49 –26 –73,26 –72,43 –0,83 Total MH06 5 5 0 –9,60 –22,52 13,76 Auswirkungen San04 und MH06 total –70 –44 –26 –82,86 –94,95 12,09 Die angestrebte Saldo-Verbesserung wurde per Ende 2008 um 12,09 Mio. Franken übertroffen. Bei diesem Ergebnis sind die das Steueramt betreffenden Massnahmen des San04 und des MH06 im Steueramt ab- zuschliessen.

5. Anpassung Stellenplan Steueramt

5.1. Anpassungsbedarf Die Massnahmen gemäss San04 und MH06 wurden formell im Stel- lenplan des Steueramts nur teilweise nachvollzogen. Die einschneiden- den Änderungen in der Struktur des Steueramts führten dazu, dass nicht nur die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich deutlich verän- derte, sondern auch die Aufgabengebiete und die Organisationsein- heiten nicht mehr mit den Stellenplan-Festlegungen übereinstimmten. Um die Grundlagen für die Führung des Steueramts wieder sicherzu- stellen, ist neben der Organisation des Steueramts, die mit der «Verord- nung des Regierungsrates vom 17. Dezember 2008 über die Organisa- tion des kantonalen Steueramtes» (LS 631.51) neu geregelt wurde, auch der Stellenplan neu festzulegen.

5.2. Ausbau Quellensteuer Die Dienstabteilung Quellensteuer ist insbesondere für den Bezug der Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern zuständig, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewil-

ligung nicht besitzen, im Kanton jedoch wohnen. In den letzten Jahren haben sich sowohl die Zahl der Arbeitgeber, die Quellensteuerabzüge vornehmen müssen, als auch jene der quellensteuerpflichtigen Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer stark erhöht. So hat sich die Zahl der infrage stehenden Arbeitgeber von 13 419 im Jahr 2006 auf 15 030 im Jahr 2007 und die der quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 93 017 im Jahr 2006 auf 106 559 im Jahr 2007 erhöht. Dies entspricht einer Zunahme von rund 12 bzw. 15%. Derzeit ist von einem monatlichen Zuzug von rund 1000 quellensteuerpflichtigen Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern allein aus Deutschland die Rede. Aufgrund dieser erhöhten Arbeitsbelastung sind in der Dienstabtei- lung Quellensteuer die Pendenzen deutlich angestiegen, obwohl hier die Mitarbeitenden im Jahr 2007 insgesamt über 1200 Überstunden leis- teten. Zur Bewältigung der Arbeiten ist der Stellenplan des Steueramts um sieben Stellen für die Dienstabteilung Quellensteuer zu erweitern.

5.3. Anpassung Einreihungen an neue Aufgaben Mit dem San04 wie auch dem MH06 wurden im Steueramt vor allem administrative, manuelle Tätigkeiten vermindert und teilweise durch IT-Anwendungen ersetzt. Die Aufgabengebiete haben sich dadurch bei den Mitarbeitenden in diesen Bereichen verändert und stellen heute höhere Anforderungen. Die Einreihungen dieser Mitarbeitenden ist den neuen Stellenbeschreibungen anzupassen.

5.4. Neuer Stellenplan Steueramt Aufgrund der Massnahmen im San04 und MH06 sowie der Stellener- weiterung bei der Dienstabteilung Quellensteuer ergibt sich ein Stellen- bestand für das Steueramt von 707 Stellen.

Die einzelnen Stellen sind im Vergleich zum alten Stellenplan wie folgt einzureihen: Anzahl Stellen KL VVO Funktionsbezeichnung alt neu 29 Chef/in Steueramt 1 1 27 Stv. Chef/in Steueramt, Hauptabteilungschef/in 2 2 26 Hauptabteilungschef/in 4 4 24 Chefsteuerkommissär/in 6 4 23 Juristische/r Sekretär/in mbA, Abteilungschef/in 10 17 22 Abteilungschef/in, Steuerkommissär/in mbA, Revisor/in mbA, 50 42 Juristische/r Sekretär/in mbA, Informatiker/in mbA 21 Abteilungschef/in, Steuerkommissär/in mbA, Revisor/in mbA, 87 86 Juristische/r Sekretär/in mbA, Informatiker/in mbA 20 Adjunkt/in, Steuerkommissär/in, Revisor/in, 49,4 47 Juristische/r Sekretär/in, Informatiker/in, Controller/in 19 Steuerkommissär/in, Revisor/in, Juristische/r Sekretär/in, 149 144 18 Steuerkommissär/in, Revisor/in, Juristische/r Sekretär/in, 67 64 17 Sektorleiter/in, Revisor/in, Juristische/r Sekretär/in, Informatiker/in 31 37 Verwaltungsassistent/in Verwaltungsassistent/in 12 Equipenchef/in, Verwaltungssekretär/in, Rechnungsführer/in 37 30 11 Equipenchef/in, Verwaltungssekretär/in, Rechnungsführer/in 52,2 36 10 Verwaltungssekretär/in 16 15 9 Verwaltungssekretär/in 20,4 20 Total 784 707

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die das Steueramt betreffenden Massnahmen des Sanierungspro- gramms 04 (San04) und des Massnahmenplans Haushaltsgleichgewicht 06 (MH06) werden bei einem Sanierungsziel von 82,86 Mio. Franken und einer erzielten Saldoverbesserung von 94,95 Mio. Franken per Ende 2008 abgeschlossen.

II. Der Stellenplan des Steueramts wird mit Wirkung ab 1. April 2009 wie folgt auf 707 Stellen festgesetzt: KL VVO Funktionsbezeichnung Anzahl Stellen 29 Chef/in Steueramt 1 27 Stv. Chef/in Steueramt, Hauptabteilungschef/in 2 26 Hauptabteilungschef/in 4 25 Chefsteuerkommissär/in 12 24 Chefsteuerkommissär/in 4 23 Juristische/r Sekretär/in mbA, Adjunkt/in mbA 17 22 Abteilungschef/in, Steuerkommissär/in mbA, Revisor/in mbA, 42 Juristische/r Sekretär/in mbA, Informatiker/in mbA 21 Abteilungschef/in, Steuerkommissär/in mbA, Revisor/in mbA, 86 Juristische/r Sekretär/in mbA, Informatiker/in mbA, Adjunkt/in mbA 20 Steuerkommissär/in, Revisor/in, Juristische/r Sekretär/in, 47 19 Steuerkommissär/in, Revisor/in, Juristische/r Sekretär/in, 144 18 Steuerkommissär/in, Revisor/in, Juristische/r Sekretär/in, 64 17 Sektorleiter/in, Revisor/in, Juristische/r Sekretär/in, Informatiker/in 37 15 Gruppenchef/in, Verwaltungssekretär/in mbA, Verwaltungsassistent/in 6 14 Gruppenchef/in, Verwaltungssekretär/in mbA, Verwaltungsassistent/in, 32 Rechnungsführer/in 13 Gruppenchef/in, Verwaltungssekretär/in mbA, Verwaltungsassistent/in 17 12 Equipenchef/in, Verwaltungssekretär/in, Rechnungs/führer/in 30 11 Equipenchef/in, Verwaltungssekretär/in, Rechnungs/führer/in 36 10 Verwaltungssekretär/in 15 9 Verwaltungssekretär/in 20 Total 707

III. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi