RRB Nr. 493/2019
Universitätsgesetz, Änderung, Verwaltungsdirektion, Inkraftsetzung
22. Mai 2019Deutsch1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019
493. Universitätsgesetz (Änderung vom 26. November 2018;
Erwägungen
Verwaltungsdirektion; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 26. November 2018 eine Änderung des Uni- versitätsgesetzes vom 15. März 1998 (LS 415.11; Verwaltungsdirektion; ABl 2018-11-30). Mit Verfügung vom 7. Februar 2019 stellt die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2019-02-08). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Universitätsgesetzes kann auf den 1. August 2019 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 26. November 2018 des Universitätsgesetzes wird auf den 1. August 2019 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel er- griffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Universi- tätsleitung und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli