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Entscheid

RRB Nr. 493/2020

Universitätsspital Zürich, Geschäftsbericht 2019 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Genehmigung

13. Mai 2020Deutsch9 min

Source zh.ch

Universitätsspital Zürich, Geschäftsbericht 2019 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Mai 2020

493. Universitätsspital Zürich, Jahresbericht und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für das Jahr 2019 (Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausganglage Gemäss § 12 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes über das Universitätsspital Zü- rich (USZG, LS 813.15) erstellt die Spitaldirektion die Rechenschafts- berichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Spital- rates. Der Spitalrat verabschiedet die Rechenschaftsberichte und den An- trag zur Gewinnverwendung zuhanden des Regierungsrates (§ 11 Abs. 3 Ziff. 5 USZG) und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 9 Ziff. 6 USZG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 8 Ziff. 3 USZG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinnverwen- dung aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Ge- nehmigung der Staatsrechnung erfolgt. Die vom Kantonsrat zu genehmi- gende Jahresrechnung des Universitätsspitals Zürich (USZ) entspricht im Saldo der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9510 und ist damit Teil der Staatsrechnung. Darüber hinaus erstattet der Spitalrat der für das Ge- sundheitswesen zuständigen Direktion des Regierungsrates Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (§ 11 Abs. 3 Ziff. 3 USZG). Ge- stützt darauf erstellt die Gesundheitsdirektion einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, der vom Regierungsrat zu genehmi- gen und anschliessend dem Kantonsrat zur Genehmigung vorzulegen ist (§§ 8 Ziff. 5 und 9 Ziff. 8 lit. b USZG). Der Spitalrat hat den umfassenden Jahresbericht des USZ für das Jahr 2019 mit Beschluss vom 8. April 2020 genehmigt. Auf operativer Ebene ist aus dem Geschäftsjahr 2019 Folgendes zu berichten: – Es resultierte ein Reingewinn (konsolidierte Erfolgsrechnung) von 40,4 Mio. Franken. – Das Wachstum im ambulanten Bereich hat stark zugenommen. – Auch im stationären Bereich konnte erneut ein Patientenwachstum ver- zeichnet werden. – Der Case Mix Index (CMI; Fallschweregrad) ist auf hohem Niveau sta- bil geblieben. – Die mittlere Aufenthaltsdauer konnte leicht verkürzt werden.

B. Geschäftsbericht 2019 im Einzelnen Im Geschäftsjahr 2019 hat das USZ wichtige Meilensteine im Bereich der medizinischen Versorgung erreicht: Im Juni konnte der neue Trakt SUED II in Betrieb genommen werden. Damit verfügt das USZ nun über die modernste Verbrennungsstation Europas. Weiter sind im Trakt SUED II die Station für Stamm- und Immunzelltherapie, das Endosko- piezentrum, die Intensivstationen und das Ambulatorium untergebracht. Die optimierte ambulante Versorgung dient dabei als Testlauf für den neuen Standort am Flughafen (Circle), der im Spätherbst 2020 in Betrieb gehen soll. Grundleistungen wie Empfang und Blutentnahme werden zen- tral angeboten, die ärztliche Tätigkeit liegt in der Verantwortung der acht beteiligten Kliniken. Gegenüber dem alten, dezentralen System konnte so Raum eingespart werden und die Grundbetreuung wurde professiona- lisiert. Das USZ investierte im Berichtsjahr auch in innovative Technologien und hat ein MR-Linac-Bestrahlungsgerät installiert. Mit MR-gesteuer- tem fokussiertem Ultraschall können unter anderem Patientinnen und Patienten mit einem ausgeprägten Tremor (rhythmisches Zittern eines Körperteils) behandelt werden. Neu ist auch die Möglichkeit der Com- putertomografie der Brust, welche die im Vergleich zur Mammografie oft schmerzhafte Kompression der Brust vermeidet und Bilder in besserer Auf‌lösung liefert. Ein weiterer Meilenstein konnte mit der Implementierung des elektro- nischen Patientendatenmanagementsystems (PDMS) in der Anästhesie, Intensivmedizin und Neonatologie erreicht werden, das einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Patientensicherheit und der Daten- grundlage zur Behandlung von Patientinnen und Patienten leistet. Auch die Reduktion der spitalerworbenen Infektionen, eines der gros- sen strategischen Projekte des USZ, konnte weiter vorangetrieben wer- den. Durch verschiedene Massnahmen, die gemeinsam mit den Mitarbei- tenden der Medizinbereiche und Kliniken umgesetzt wurden, konnten die Infektionsrate unter den Durchschnitt der Schweizer Universitäts- spitäler gesenkt werden. Mit einer gross angelegten Übung hat das USZ zusammen mit der Poli- zei sowie mit Schutz & Rettung im Berichtsjahr überprüft, ob die Organi- sation für einen Ernstfall mit einem Massenanfall von Verletzten gewapp- net ist. Rund 3000 Mitarbeitende wurden über das automatische Alarmie- rungssystem an das USZ gerufen, um die medizinische Versorgung der potenziell schwer verletzten Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die Bilanz der Übung fiel positiv aus.

Im Bereich Forschung und Lehre war das Berichtsjahr unter anderem geprägt von zwei Entwicklungen im Humanmedizinstudium. Einerseits konnte der neue schweizerische Lernzielkatalog «Profiles» implemen- tiert werden, der grundlegende Veränderungen in der klinischen Ausbil- dung mit sich bringt. Anderseits wurden die Vorbereitungen für den Start der UZH-Joint-Master-Programme mit Luzern und St. Gallen im Herbst- semester 2020/2021 vorangebracht. Im Herbst wurde am USZ zudem in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern aus dem Gesundheitswesen die erste interprofessionelle klini- sche Ausbildungsstation (ZIPAS) der Schweiz eingerichtet. Dabei ver- sorgen Studierende und Lernende unterschiedlicher Gesundheitsberufe wie Pflege, Humanmedizin, Ergo- und Physiotherapie Patientinnen und Patienten selbstständig im Team. Unterstützt werden sie dabei von Be- rufsbildnerinnen und Berufsbildnern sowie Kaderärztinnen und Kader- ärzten. In organisatorischer Hinsicht konnte im Berichtsjahr mit dem Ab- schluss des Architekturwettbewerbs für das USZ-Kernareal ein erster grosser Meilenstein auf dem Weg zur baulichen Gesamterneuerung des USZ erreicht werden. Als Sieger ging das Projekt der Basler Architekten Christ & Gantenbein hervor. Wesentlich für die Schaffung von Rochade- flächen auf dem Kernareal war die Inbetriebnahme des Trakts SUED II. Daneben konnte die Auslagerung einzelner Unternehmensbereiche an andere Standorte vorangetrieben werden. Im Sommer wurde ein moder- nes Bildungszentrum in Schlieren eröffnet. Ende Jahr begann der Um- zug von 600 administrativen Arbeitsplätzen in einen Neubau in Stettbach. Zudem wurde der Bau der neuen Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte im Gebäude des Logistik- und Servicezentrums in Schlieren abge- schlossen. Der Umzug in die neue Infrastruktur ist für Mitte 2020 vor- gesehen. 2019 war für das USZ auch bezüglich Geschäftsentwicklung ein erfolg- reiches Jahr. Das USZ hat wiederum mehr Patientinnen und Patienten behandelt als im Vorjahr. Es verzeichnete 801 Austritte aus dem stationä- ren Bereich, was einer Zunahme gegenüber 2018 von 1,9% entspricht. Da- bei ist zu berücksichtigen, dass seit 2018 für gewisse Behandlungen die Vorgabe «ambulant vor stationär» gilt. Die durchschnittliche Aufenthalts- dauer konnte gegenüber dem Vorjahr um 0,5% auf noch 6,55 Tage leicht verkürzt werden (Vorjahr: 6,58 Tage). Der durchschnittliche CMI ist auf hohem Niveau praktisch stabil geblieben und betrug 1.589 (Vorjahr: 1.588). Dies zeigt, dass die Aufenthaltsdauer trotz anhaltend hoher Komplexität der Fälle leicht verkürzt werden konnte. Besonders auffällig war im Be- richtsjahr das Wachstum im ambulanten Bereich. Der Wert verrechneter Taxpunkte stieg um 9,1% auf 298,1 Mio. Franken, ebenso die Anzahl

ambulanter Behandlungen, die um 11,5% auf 698 984 gestiegen ist (Vor- jahr: 627 124). Insgesamt stieg der Ertrag aus ambulanten Behandlungen um 9,1% auf 389,1 Mio. Franken (Vorjahr: 356,5 Mio. Franken). Der Personalbestand betrug am 31. Dezember 2019 6523,8 Vollzeit- stellen (Vorjahr: 6430,4). Hinzu kommen 670 Lehrstellen (Vorjahr: 694). Insgesamt beschäftigte das USZ im Berichtsjahr 8541 Personen. Der An- teil weiblicher Beschäftigter lag unverändert bei rund 70%. Um die Gleich- stellung insbesondere bei den Kaderärztinnen zu verbessern, wurden ver- schiedene Massnahmen ergriffen. So wurde eine Gleichstellungsstelle ein- gerichtet und es wurde eine Quote für Frauen in Kaderpositionen fest- gelegt. Die gemäss dem Branchenstandard vorgelegte Rechnung nach Swiss GAAP FER zeigt folgende Eckwerte: Der Betriebsertrag erhöhte sich um 2,1% auf 1475,0 Mio. Franken (Vorjahr: 1445,1 Mio. Franken). Der Betriebs- aufwand erhöhte sich ebenfalls, nämlich um 2,9% auf 1363,1 Mio. Franken (Vorjahr: 1324,9 Mio. Franken). Der Gewinn gemäss Konzernrechnung betrug 40,4 Mio. Franken (Vorjahr: 63,1 Mio. Franken). Die EBITDA-­ Marge betrug 7,7% (Vorjahr: 8,6%). Die Finanzkontrolle testierte die Konzernrechnung des USZ am 25. März 2020.

C. Gewinnverwendung Gemäss § 11 Abs. 3 Ziff. 5 USZG verabschiedet der Spitalrat den An- trag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur Deckung des Verlusts) zu- handen des Regierungsrates. Der Regierungsrat verabschiedet nach § 9 Ziff. 6 USZG den Antrag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur De- ckung des Verlusts) zuhanden des Kantonsrates. Der Gewinn des USZ beträgt Fr. 36 296 359 gemäss Einzelabschluss des USZ (Swiss GAAP FER). Dieser ist massgebend für die Gewinnver- wendung. Das Ergebnis nach den Rechnungslegungsvorschriften des Kan- tons (Handbuch für Rechnungslegung, HBR) beläuft sich auf Fr. 39 683 134. Das Gesundheitswesen ist infolge der COVID-19-Pandemie seit März 2020 grossen Belastungen ausgesetzt. Das gilt insbesondere für die Akut- spitäler. Aufgrund dieser ausserordentlichen Lage beantragt der Regie- rungsrat, auf eine Gewinnverwendung zugunsten des Kantons Zürich im laufenden Jahr zu verzichten. Der Gewinn gemäss Einzelabschluss von Fr. 36 296 359 soll den freien Reserven (Eigenkapital) zugewiesen werden. Die Eigenkapitalquote kann durch die Zuweisungen im Hinblick auf die aktuellen Belastungen weiter gestärkt werden. Sie beträgt unter Be- rücksichtigung der beantragten Gewinnverwendung rund 67% und liegt

damit über der Schwelle, die bei der Verselbstständigung massgeblich war. Der Spitalrat des USZ hat zuhanden des Regierungsrates für die Ge- winnverwendung im Februar 2020 beantragt, den Gewinn vollumfänglich einzubehalten, und keine Verwendung zugunsten des Kantons vorgese- hen. Er begründete diesen Antrag damals mit der Verschlechterung der finanziellen Perspektiven und den Belastungen durch die umfangreichen geplanten Investitionen für Spitalbauten im Hochschulquartier. Die beantragte Gewinnverwendung und der damit verbundene Ver- zicht auf eine teilweise Verwendung zugunsten des Kantons ist den gegen- wärtigen Belastungen geschuldet und stellt kein Präjudiz für die kommen- den Jahre dar. Die Grundsätze zur zukünftigen Gewinnverwendung sol- len im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung in der Eigentümer- strategie zum USZ festgeschrieben werden.

D. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Gemäss § 9 Ziff. 9 USZG legt der Regierungsrat dem Kantonsrat den Bericht zur Umsetzung der Eigentümerstrategie zur Genehmigung vor. Eine Gesamteinschätzung führt zu folgenden Schlüssen: Das USZ hat sowohl in medizinischer als auch in organisatorischer Hin- sicht zahlreiche Meilensteine erreicht. Die Verschiebung von stationär zu ambulant wurde 2019 erfolgreich vorangetrieben. So hat die Zahl ambu- lanter Behandlungen erneut stark zugenommen und auch im stationären Sektor ist das USZ weitergewachsen. Das Geschäftsjahr 2019 ist in finanzieller Sicht insgesamt positiv zu be- urteilen. Aufgrund steigender Kosten wurde allerdings die Vorgabe des Eigentümers bezüglich einer EBITDA-Marge von 10% nicht erreicht. Entsprechende Massnahmen sind zu prüfen. Eine grosse Herausforde- rung liegt in der notwendigen Stärkung der Eigenkapitalbasis, denn das USZ muss im gegenwärtigen regulatorischen Umfeld seine anstehenden Investitionen und seine medizinische Weiterentwicklung selbstständig finanzieren, um mit Spitzenleistungen wettbewerbsfähig zu bleiben. Sehr positiv sind die Investitionen des USZ in medizinische Spitzen- technologie und Informatiksysteme, aber auch in biologische Methoden. Sie ermöglichen wichtige medizinische Innovationen und zukunftsge- richtete Behandlungen, welche die Position des USZ stärken.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Geschäftsbericht wird zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie wird ge- nehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

III. Mitteilung an das Universitätsspital Zürich, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli