RRB Nr. 497/2019
Metropolitankonferenz Zürich (MKZ) vom 24. Mai 2019, Ermächtigung
22. Mai 2019Deutsch5 min
Source zh.ch
Metropolitankonferenz Zürich (MKZ) vom 24. Mai 2019, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019
497. Metropolitankonferenz Zürich vom 24. Mai 2019,
Erwägungen
Ermächtigung Die Metropolitankonferenz Zürich ist oberstes Organ des Vereins Me- tropolitanraum Zürich und tagt in der Regel einmal im Jahr. Die strate- gische Steuerung des Vereins obliegt dem Metropolitanrat, der sich aus acht Vertreterinnen und Vertretern der Kantonskammer und acht Ver- treterinnen und Vertretern der Städte-/Gemeindekammer zusammen- setzt. Der Metropolitanrat tagt drei- bis viermal jährlich. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Sitzung der Metropolitankonferenz vom 24. Mai 2019 in Zürich. Dazu liegen Beschlussanträge des Metro- politanrates an die Metropolitankonferenz zur Aufnahme neuer Vereins- mitglieder, zur Wahl des Vereinspräsidiums und zur Wahl eines Mitglieds des Metropolitanrates, zur Rechnung 2018 und zum Vereins- und Pro- jektbudget 2020 sowie zur Teilrevision der Statuen vor.
Aufnahme neuer Vereinsmitglieder Die Stadt Kreuzlingen sowie die Gemeinden Glarus-Nord und Glarus- Süd haben einen Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt. Die Anträge ent- sprechen den funktional-räumlichen Aufnahmekriterien. In beiden Re- gionen sind bereits andere Städte und Gemeinden Mitglied. Der Aufnahme dieser Gemeinden und der Stadt Kreuzlingen als Mit- glieder des Vereins kann zugestimmt werden.
Wahlen Der Vereinspräsident Michael Künzle, Stadtpräsident Winterthur, stellt sich zur Wiederwahl für das Amtsjahr 2019/2020. Es ist vorgesehen, dass 2020 die Kantonskammer das Vereinspräsidium übernehmen wird. Als Vizepräsidentin der Metropolitankonferenz wird Regierungspräsi- dentin Carmen Walker Späh vorgeschlagen. Sie wurde von der Kantons- kammer – der Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich (RKZ) – am 28. September 2018 für die Amtsperiode 2019–2021 zu ihrer Vorsitzenden gewählt. Ein frei gewordener Sitz der Städte-/Gemeindekammer soll auf Vor- schlag des Metropolitanrates durch Peter Neukomm, Stadtpräsident Schaffhausen, eingenommen werden. Den Wahlvorschlägen kann zugestimmt werden.
Jahresrechnung 2018 und Vereins- und Projektbudget 2020 Die Erfolgsrechnung 2018 wird wie üblich in zwei Teilen geführt: Der Verein schliesst bei einem Gesamtaufwand von Fr. 442 545 mit einem Verlust von Fr. 27 017 ab. Dieser soll aus dem Vereinsvermögen gedeckt werden. Das Aktionsprogramm schliesst bei einem Gesamtertrag (Unter- stützung der Mitglieder für das Aktionsprogramm und Beiträge Dritter) von Fr. 395 700 und einem Gesamtaufwand von Fr. 476 747 mit einem Fehlbetrag von Fr. 81 047 ab; dieser soll der Reserve Aktionsprogramm entnommen werden. Das Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 2018 Fr. 723 987, die Reserve Aktionsprogramm Fr. 776 658. Das Budget 2020 sieht für den Verein bei einem Gesamtaufwand von Fr. 515 000 und einem Ertrag von Fr. 360 200 ein Defizit von Fr. 154 800 vor, das durch eine entsprechende Verminderung des Vereinsvermögens aufgefangen werden soll. Das Aktionsprogramm für die Projekte 2019 sieht bei einem Aufwand von Fr. 670 000 und einem Ertrag von Fr. 398 600 ebenfalls eine Auflösung der Reserve Aktionsprogramm in der Grössen- ordnung von Fr. 271 400 vor. Den Anträgen auf Genehmigung – der Jahresrechnung 2018 und damit Entlastung der Vereinsorgane und – des Vereinsbudgets 2020, mit Festsetzung des Mitgliederbeitrags von (unverändert) Fr. 360 pro Stimme, sowie – des Projektbudgets 2020 einschliesslich Kostenschlüssel kann zugestimmt werden. Der provisorische Mitgliederbeitrag 2020 würde für den Kanton Zürich damit Fr. 96 840 betragen (2019: Fr. 103 880). Der Projektbeitrag an das Aktionsprogramm 2020 beträgt bei gleich- bleibendem Schlüssel unverändert Fr. 72 600.
Teilrevision der Vereinsstatuten Die Berechnung der Kantonsbeiträge soll vereinfacht, die Aufnahme- kriterien für die Vereinsmitglieder angepasst und der Metropolitanrat ermächtigt werden, abschliessend über Mitgliedschaftsanträge entschei- den zu können. Die revidierten Statuten liegen der Metropolitankonfe- renz zur Genehmigung vor. Die kantonalen Beiträge sind bereits für das Jahr 2019 gesenkt wor- den. Nun sollen die Formulierungen zum Berechnungsschlüssel angepasst werden (Art. 17 Abs. 4 Bst. a und b), weil die derzeit verwendete statis- tische Definition des Metropolitanraums (gemäss Statistik des Bundes- amtes für Statistik) veraltet ist. Heute ist der Metropolitanraum ein funk- tionaler Raum und weniger eine statistische Grösse. Auf die Unterschei- dung zwischen Körperschaften im statistisch definierten und im funk- tional-räumlichen Perimeter wird künftig verzichtet. Deshalb werden auch
die Aufnahmekriterien angepasst (Art. 8). Künftig gilt allein der funk- tionalräumliche Bezug zum Metropolitanraum Zürich als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Mit der Neuberechnung der Kantonsbeiträge werden die Kantone Zürich und Schwyz leicht entlastet, die Kantone St. Gallen und Thurgau mehr belastet. Auf die übrigen Kantone sowie auf die Städte und Gemeinden hat die Neuberechnung keinen Einfluss. Mit einer weiteren Anpassung der Statuten soll der Metropolitanrat er- mächtigt werden, künftig abschliessend über Mitgliedschaftsanträge zu entscheiden (Art. 23 Abs. 1 Bst. f). Dem Antrag auf Beschluss der revidierten Vereinsstatuten kann zu- gestimmt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vertreterin des Regierungsrates wird ermächtigt, anlässlich der Metropolitankonferenz vom 24. Mai 2019 im Sinne der Erwägungen Stel- lung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Metropolitankonferenz vom 24. Mai 2019 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektorin, die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli