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Entscheid

RRB Nr. 500/2021

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Maschwanden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

19. Mai 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2021

500. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Maschwanden)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Maschwanden haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Maschwanden beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeinde- ordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Maschwanden aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Masch- wanden am 7. März 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an die Schulpflege Maschwanden, Dorfstrasse 56, 8933 Maschwanden, den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Bezirksgebäude, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli