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Entscheid

RRB Nr. 501/2022

Kantonales Integrationsprogramm 2bis, Ausgabenbewilligung

30. März 2022Deutsch6 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2022

501. Kantonales Integrationsprogramm 2 bis ,gebundene Ausgabe

Ausgangslage Am 5. Mai 2021 hat der Regierungsrat das Kantonale Integrationspro- gramm 2bis (KIP 2bis) festgelegt (RRB Nr. 471/2021). Neben der Über- führung einer befristeten in eine ordentliche Stelle bei der Fachstelle In- tegration wurde die Direktion der Justiz und des Innern ermächtigt, auf der Grundlage des KIP 2bis mit dem Staatssekretariat für Migration eine Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton abzuschliessen. Die Programmvereinbarung zur Umsetzung des Kantonalen Integrations- programms im Kanton Zürich in den Jahren 2022–2023 wurde darauf- hin am 30. November 2021 abgeschlossen. Für die Verwendung der in RRB Nr. 471/2021 dargelegten Massnah- men ist nunmehr die erforderliche Ausgabe zu bewilligen.

Mittelherkunft und Mittelverwendung Die folgende Darstellung der Herkunft der finanziellen Mittel und deren Verwendung für 2022 und 2023 gründet auf den Tabellen im genann- ten Beschluss, ergänzt durch die Unterscheidung zwischen Mitteln des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. Tabelle 1: Mittelherkunft KIP 2bis (2022–2023) in Franken Integrationsförderkredit des Bundes / pro Jahr 5 715 000 Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge 23 915 000 (VA/FL) des Bundes (geschätzter Durchschnitt) / pro Jahr Kantonsbeitrag am KIP 2bis / pro Jahr 1 250 000 Total jährliche Mittel 30 880 000 Total 2022 und 2023 61 760 000

Tabelle 2: Mittelverwendung im Bereich Integrationsförderkredit (IFK) Mittelverwendung (in Franken) Integrations­ Paritätische Beitrag Total förderkredit Mitfinanzierung des Kantons des Bundes der Städte und Gemeinden (Mindestbeitrag) Städte und Gemeinden 4 580 000 4 580 000 9 160 000 Leistungserbringende 600 000 600 000 1 200 000 Fachstelle Integration 535 000 650 000 1 185 000 Total jährlich 5 715 000 4 580 000 1 250 000 11 545 000 Total 2022 und 2023 11 430 000 9 160 000 2 500 000 23 090 000 Total 2022 und 2023 11 430 000 2 500 000 13 930 000 ohne Gemeindemittel

Tabelle 3: Mittelverwendung im Bereich Integrationspauschale (IP) 2022 2023 Kantonale Asyl- und Flüchtlingsstrukturen (1. Phase) 3 465 000 3 465 000 Integrationsorientierte Erstinformation und Integrations­ 1 245 000 1 245 000 coaching Nutzung akkreditierter Angebote im Rahmen des Kosten­ 2 220 000 2 220 000 dachs der fallführenden Stellen (FFST; 1. Phase*) Nutzung akkreditierter Angebote im Rahmen 19 000 000 17 000 000 des Kostendachs der FFST (2. Phase) Nutzung akkreditierter Angebote in den Bereichen 19 000 000 17 000 000 Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit (Abklärung, Bildung**, Arbeitsintegration) Weitere Angebote 2 100 000 2 100 000 Angebote zur Förderung der sozialen Integration 1 000 000 1 000 000 Förderung Zugang zu frühkindlicher Sprachbildung 500 000 500 000 Angebote für VA/FL mit psychischen Belastungen 600 000 600 000 Aufgaben in Zusammenhang mit Umsetzung 350 000 350 000 der Integrationsagenda Zürich Total jährlich 24 915 000 22 915 000 Total 2022 und 2023 47 830 000 * Die FFST der 1. Phase nutzen für ihre Klientinnen und Klienten dieselben akkreditierten Angebote wie die FFST der 2. Phase. ** einschliesslich zentralen Bildungsangebots für Jugendliche und junge Erwachsene (START! Berufsbildung)

Finanzierung Gebundene Ausgaben Die jeweils mit Leistungsvereinbarungen festzulegenden Massnah- men sind stets zeitlich befristet. Sie stellen die erforderlichen personel- len und sachlichen Mittel zur Erreichung der sowohl im Bundesrecht (Art. 55–58b Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerin- nen und Ausländer und über die Integration [SR 142.20]) als auch in der Programmvereinbarung vom 1. bzw. 3. November 2021 und im KIP 2bis vorgeschriebenen Ziele der spezifischen Integrationsförderung zur Ver- fügung. Der Kanton hat damit weder hinsichtlich der Höhe noch des Zeitpunkts der Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände des Einsatzes der Mittel eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit, weshalb nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) e contrario von einer gebundenen Ausgabe auszugehen ist. Finanzierungsanteile Für die Umsetzung des KIP 2bis 2022 und 2023 stellt der Bund dem Kan- ton im IFK-Bereich gesamthaft Fr. 11 430 000 zur Verfügung (jährlich Fr. 5 715 000), davon für von den Gemeinden mindestens paritätisch mit- zufinanzierende kommunale Angebote Fr. 9 160 000 (jährlich Fr. 4 580 000), für Leistungserbringende Fr. 1 200 000 (jährlich Fr. 600 000) und für die Fachstelle Integration Fr. 1 070 000 (jährlich Fr. 535 000). Der Kanton steuert für Leistungserbringende Fr. 1 200 000 (jährlich Fr. 600 000) und für die Fachstelle Integration Fr. 1 300 000 (jährlich Fr. 650 000), insge- samt Fr. 2 500 000 (jährlich Fr. 1 250 000), bei (vgl. Tabelle 2). Mit Beschluss Nr. 1062/2021 bewilligte der Regierungsrat zur Umset- zung von Massnahmen im Rahmen des KIP 2bis für 2022 und 2023 so- wie die vier Folgejahre 2024–2027 bereits Fr. 4 322 560 für die Führung einer ausländerrechtlichen Rechtsberatungsstelle und für den Betrieb der Zürcher Anlaufstelle Rassismus. Von den erwähnten IFK-Mitteln wur- den daher für 2022 und 2023 bereits Fr. 1 080 640 (jährlich Fr. Fr. 540 320) bewilligt. Dabei handelt es sich je hälftig um Bundes- und Kantonsmittel (vgl. RRB Nr. 1062/2021). Vorliegend ist deshalb eine zusätzliche gebun- dene Ausgabe von Fr. 60 679 360 als Bruttoausgabe zu bewilligen. Die ge- samte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt damit Fr. 61 760 000. Wie die Mittel im IFK-Bereich kommen auch die Mittel im IP-Be- reich weitgehend den Städten und Gemeinden bzw. den fallführenden Stellen der Sozialbehörden zugute. Die Verwendung der Bundesmittel im IP-Bereich ist der Tabelle 3 zu entnehmen. Die Angaben sind als Planungsgrössen zu verstehen; der jährlich zur Verfügung stehende Be- trag kann im IP-Bereich in Abhängigkeit von den Pauschalen auslösen-

den Asylentscheiden bzw. den sich ändernden Rahmenbedingungen der Fluchtmigration von der Tabelle abweichen. Während der Planung des Betrags für 2023 wurde vor allem wegen der Coronapandemie noch mit einem Rückgang der Asylgesuchszahlen gerechnet, weshalb der Betrag 2023 niedriger ist als 2022. Die derzeitige Entwicklung der Asylgesuchs- zahlen zeigt hingegen wieder einen allgemeinen Anstieg, weshalb die ge- plante Mittelverwendung allenfalls angepasst werden muss. Im Durch- schnitt ist für 2022 und 2023 gegenwärtig mit Fr. 23 915 000 zu rechnen (vgl. Tabelle 1). Budget und Planung Die Beiträge von insgesamt Fr. 61 760 000 (Bund: Fr. 59 260 000, Kan- ton: Fr. 2 500 000, vgl. Tabellen 1–3) sind gemäss RRB Nr. 471/2021 im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 unter Vorbe- halt der tatsächlichen Pauschalen, die durch die Asylentscheide ausge- löst werden (Integrationspauschale wird saldoneutral verwendet), in der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle Integration, eingestellt. Das Controlling erfolgt im Rahmen der Umsetzung des KIP 2bis durch die Fachstelle Integration.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Umsetzung von Massnahmen des Kantonalen Integrations- programms 2bis 2022 und 2023 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1062/2021 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 60 679 360 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle Integration, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgaben- summe beträgt Fr. 61 760 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Jus- tiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli