RRB Nr. 514/2017
Kantonsspital Winterthur, Helikopterlandeplatz, Verlegung, gebundene Ausgabe
7. Juni 2017Deutsch4 min
Source zh.ch
Kantonsspital Winterthur, Helikopterlandeplatz, Verlegung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juni 2017
514. Kantonsspital Winterthur (Helikopterlandeplatz)
Erwägungen
Das Kantonsspital Winterthur verzeichnet pro Jahr 140 Rettungshelikop- ter-Anflüge mit steigender Tendenz. Es gehört zu den zwölf Spitälern in der Schweiz, die als Polytraumazentren gemäss der Richtlinie AD I-012 D des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) über einen den Luftfahrtnor- men entsprechenden Landeplatz verfügen sollen. Dies ist heute nicht der Fall. Der Landeplatz, ein Quadrat mit der Kantenlänge von 9 m, ist zu klein und wird von benachbarten Gebäuden überragt. Heute ist eine Kanten- länge von mindestens 15 m erforderlich. Er soll daher vom Dach des sechs- geschossigen Polikliniktrakts auf das Dach des achtgeschossigen Behand- lungstrakts verlegt und dort entsprechend den Richtlinien neugestaltet werden. Der Mindestabstand zum Haldengut-Gebäude und zum Betten- hochhaus, das 2021 rückgebaut wird, wird eingehalten. Neben der erhöhten Lage der Landeplattform und der Geometrie des Gebäudes, welche die geforderte Grösse der Landefläche erlaubt, bietet der neue Standort weitere Vorteile. Er gewährleistet einen optimalen An- und Abflug und kann auch die neue Helikoptergeneration, mit einem grösseren Gewicht, welche die Rega ab 2019 einsetzen wird, aufnehmen. Der bestehende Helikopterlandeplatz darf von diesen neuen Helikoptern nicht mehr angeflogen werden. Ange- flogene Patientinnen und Patienten können neu über den Lift vom Dach auf direktem Weg in die Notfallstation transportiert werden. Das Vorha- ben ist mit dem Projekt «didymos» abgestimmt. Die beheizbare Landeplattform wird auf einem Gerüst aus Stahlträgern montiert, die aus statischen Gründen auf den Aussenmauern des siebten Obergeschosses abgestützt sind. Das achte Obergeschoss umfasst lediglich eine leicht zurückgesetzte Technikzentrale. Ein 22 m langer Steg führt zum Sicherheitstreppenhaus und zum Lift. Der Vorplatz wird überdacht und mit Schränken zur Lagerung von medizinischen und sicherheitsre- levanten Materialien versehen. Darüber hinaus werden Massnahmen zur Absturzsicherung, zum Abfangen von Abwasser und Anpassungen bei den elektrotechnischen Anlagen und beim Blitzschutz vorgenommen. Das kantonale Hochbauamt hat durch die Stutz Bolt Partner Architek- ten AG, Winterthur, als Generalplaner ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Baumassnahmen betragen gemäss
Kostenvoranschlag der Architekten vom 13. März 2017 Fr. 1 635 000 (Kos- tenstand 1. April 2016, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 39 000 Gebäude 1 391 000 Baunebenkosten 55 000 Reserve 150 000 Total einschliesslich 8,0% MWSt 1 635 000
Die jährlichen Kapitalfolgekosten errechnen sich gemäss IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Abschreibung Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 77% 1 266 900 9 500 3% 38 000 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 6% 93 400 700 3% 2 800 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 6% 94 700 700 3% 2 800 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 11% 180 000 1 400 5% 9 000 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 100% 1 635 000 12 300 52 600 Total 1 635 000 Total 64 900 Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 72/2015 mit geschätzten Kosten von Fr. 2 000 000 genehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur eine Ausgabe von Fr. 1 635 000 zu bewilligen. Es handelt sich um eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung gebundene Ausgabe. Der bestehende Helikopterlandeplatz vermag den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen und wird durch einen neuen ersetzt, der die Luftfahrtnormen erfüllt und der in der Lage ist, auch die Rettungshelikopter der neusten Generation aufzuneh- men. Somit dient die Ausgabe der Erhaltung und zeitgemässen Ausstat- tung der vorhandenen Bausubstanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kon- tos 6350.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2017 sind für das Projekt Fr. 1 700 000 enthalten. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingverordnung.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erneuerung des Helikopterlandeplatzes des Kantonsspitals Winterthur wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 635 000 zulasten der Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.
II. Der Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi