RRB Nr. 515/2011
Kantonspolizei, zivile Sicherheitsassistenten und -assistentinnen für den Einsatz im Flughafen, Stellenplan Zivilangestellte
20. April 2011Deutsch8 min
Source zh.ch
Kantonspolizei, zivile Sicherheitsassistenten und -assistentinnen für den Einsatz im Flughafen, Stellenplan Zivilangestellte
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. April 2011
515. Kantonspolizei; Sicherheitsassistentinnen und -assistenten für den Einsatz im Flughafen
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit dem Postulat KR-Nr. 200/2008 betreffend Sollbestand der Kan- tonspolizei Zürich verlangte der Kantonsrat vom Regierungsrat, das Polizeikorps auf den Sollbestand von 2247 Korpsangehörigen anzuhe- ben, womit sich der Regierungsrat ausdrücklich einverstanden erklärte (Vorlage 4727). Trotz verschiedener Massnahmen zur Verbesserung der Rekrutierungslage (wie Erhöhung des Rekrutierungsalters auf 35 Jahre, Verzicht auf das Erfordernis der bestandenen Rekrutenschule, Teilzeit- arbeit beim Korps) erweist sich die angestrebte Bestandeserhöhung allerdings als schwierig. In Anbetracht der angespannten Rekrutierungs- lage kann der Sollbestand in den nächsten drei Jahren nicht erreicht werden. Das ändert nichts daran, dass vor dem Hintergrund der zuneh- menden und immer komplexer werdenden Aufgaben sowie des starken Bevölkerungswachstums im Kanton Zürich das Erreichen des Korps- Sollbestandes mittel- bis langfristig als Ziel bestehen bleibt. Der polizeiliche Aufwand und die Komplexität der polizeilichen Auf- gaben haben sich in den letzten Jahren ständig erhöht. Stichworte dazu sind die Entwicklung zur 24-Stunden-Gesellschaft mit ihren Ansprü- chen und Anforderungen, neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Jugendkriminalität sowie der häuslichen Gewalt. Hinzuweisen ist auch auf die neuen Anforderungen der Schweizerischen Straf- prozessordnung. Bezüglich der ständigen Zunahme der Aufgaben der Kantonspolizei ist auch auf den starken Bevölkerungszuwachs zu ver- weisen, der im Kanton Zürich in den vergangenen Jahren zu verzeich- nen war (Zuwachs um 2% in den Jahren 2007 und 2008 sowie um 1,4% oder 18 000 Personen im Jahr 2009). Es ist der erklärte Wille des Regierungsrates und im Übrigen ein Aus- druck einer wirtschaftlichen Betriebsführung, aufwendig ausgebildete Korpsangehörige wenn immer möglich nur für die Erfüllung von Auf- gaben einzusetzen, die auch eine umfassende polizeiliche Ausbildung erfordern (vgl. Beantwortung der Interpellation KR-Nr. 144/1994 be- treffend Teilprivatisierung gewisser polizeilicher Aufgaben, Stellung- nahme zum Postulat KR-Nr. 203/1998 betreffend Privatisierungs- konzept zur Entlastung der Kantonspolizei und Stellungnahme zum
erwähnten Postulat KR-Nr. 200/2008). Seit 1999 setzt die Kantonspo- lizei Zürich gestützt auf § 5 Abs. 1 des Polizeiorganisationsgesetzes zivile Sicherheitsassistentinnen und -assistenten (gemäss Stellenplan höchstens 140) in erster Linie für den Transport und die Vorführung von Gefangenen, die Betreuung von Insassen des Polizeigefängnisses sowie im Dienst an den Sicherheitskontrollpunkten der zentralen Gebäude ein. Mit dem vorliegenden Beschluss soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz dieser Mitarbeitenden auf den Flughafen zu erwei- tern und dazu deren Bestandesobergrenze zu erhöhen. Durch die Erhöhung des Bestandes an Sicherheitsassistentinnen und -assistenten kann einerseits der vermehrte Einsatz von ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten zur Gewährleistung der Sicherheit im Kan- ton erfolgen. Anderseits wird die Sicherheit am Flughafen und dessen kundengerechter Betrieb gewährleistet. Dies ist für den Wirtschafts- kanton Zürich von elementarer Bedeutung.
B. Polizeiarbeit am Flughafen Der Arbeitsaufwand am Flughafen hat sich während der letzten Jahre für die Kantonspolizei deutlich erhöht. So ist ein stetiges Passa- gierwachstum im Luftverkehr zu verzeichnen, hat sich doch seit 2003 die Zahl der beförderten Reisenden am Flughafen Zürich um beinahe 30% erhöht und wird nach Berechnungen der Flughafen Zürich AG zu- künftig jährlich um weitere 3–5% zunehmen. Der polizeiliche Aufwand im Rahmen der Grenzkontrolle (wofür die Kantonspolizei gemäss Art. 9 Abs. 1 Ausländergesetz und § 16 Polizeior- ganisationsgesetz zuständig ist) hat ebenfalls deutlich zugenommen. Seit der vollständigen Umsetzung des Schengener Abkommens hat zwar die Zahl der Kontrollen abgenommen, der damit verbundene Kontrollaufwand ist jedoch überproportional gestiegen. Zusätzlich wer- den ab Mitte 2011 bis 2013 schrittweise weitere zusätzliche Kontrollen hinzukommen. Mit der Wiedereröffnung des Dock B im Dezember 2011 wird zudem die Anzahl der Grenzkontrollschalter auf 66 Arbeits- plätze aufgestockt. Zum anwachsenden Mehraufwand in der Grenzkontrolle kommt der steigende Aufwand der Rückführungen von Menschen ohne Bleibe- recht in der Schweiz. Nachdem deren Anzahl seit 2003 stetig zurück ging, stieg sie von 2008 zu 2009 sprunghaft um rund 37% an. 2010 ergab sich ein weiterer leichter Anstieg. Der Grund liegt in der Umsetzung des Dublin-Abkommens seit 12. Dezember 2008, das zusätzlich zu den bisherigen Rückführungen in die Heimatstaaten der Weggewiesenen noch solche innerhalb Europas in die Staaten der ersten Einreise bzw. des ersten Asylgesuches zur Folge hat. Das Bundesamt für Migration
rechnet damit, dass sich die Anzahl der zwangsweisen Rückführungen durch die vom Volk am 28. November 2010 angenommene Ausschaf- fungsinitiative gut verdreifachen wird (vgl. Tagesanzeiger vom 18. Okto- ber 2010 S. 1). Für die beiden Tätigkeiten der Grenzkontrolle (erste Kontroll-Linie) einerseits und der Rückführungen anderseits ist eine vollumfängliche Polizeiausbildung nicht vonnöten. Im Rahmen der ersten Kontroll-Linie der Grenzkontrolle geht es um die Feststellung der Identität anhand der Reisedokumente, der Prüfung der Dokumente sowie deren Abfrage in den Registern über gestohlene und ungültig erklärte Dokumente (Art. 7 Abs. 2 Schengener Grenzkodex). Bei Drittstaatsangehörigen ist zusätzlich eine grössere Zahl von weiteren Abklärungen vorzunehmen. Diese Abklärungen sind sehr aufwendig, erfordern aber keine um- fassende polizeiliche Grundausbildung. Dasselbe gilt auch für die Vor- bereitung von zwangsweisen Rückführungen wie namentlich den Trans- port von inhaftierten Personen.
C. Einsatz der Sicherheitsassistenz am Flughafen Es bietet sich an, die verhältnismässig eng definierten Grenzkontroll- aufgaben der ersten Kontroll-Linie wie auch den Transport von inhaf- tierten Personen am Flughafen durch polizeiliche Hilfskräfte erledigen zu lassen. Dafür fehlt es aber der Kantonspolizei Zürich an entspre- chendem Personal, weshalb immer noch ausgebildete Polizistinnen und Polizisten diese Arbeiten verrichten. Aufgrund der geringeren Anforderungen (engeres Tätigkeitsfeld) und der kürzeren, weil spezifischeren Ausbildung kommt ein Einsatz von uniformierten Sicherheitsassistentinnen und -assistenten statt von Polizistinnen und Polizisten wesentlich günstiger. Ausserdem sind die Rekrutierungschancen in diesem Personalmarktsegment erheblich aus- sichtsreicher als im stark umkämpften Stellenmarkt von Polizistinnen und Polizisten.
D. Aufstockung des zivilen Personalkörpers Sicherheitsassistenz Die dringend notwendige Entlastung der heute für die Grenzkontrolle eingesetzten 200 und der für die Rückführungen eingesetzten 19 umfas- send ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten soll durch 100 Sicher- heitsassistentinnen und -assistenten erfolgen. Die Ausschreibung, An- stellung und Schulung der neuen Mitarbeitenden soll gestaffelt über drei Jahre verteilt werden. Die Einreihung der Stellen orientiert sich am Anforderungsprofil der bestehenden Funktion am Flughafen und liegt deutlich unter jener der Polizistinnen und Polizisten. Mit der Zuord-
nung zum zivilen Personalkörper der Sicherheitsassistentinnen und -assistenten soll es möglich sein, die Mitarbeitenden nach entsprechen- der Weiterbildung auf den verschiedenen Gebieten der beschriebenen polizeilichen Hilfstätigkeit einzusetzen.
E. Stellenplan und Finanzierung Die Sicherheitsdirektion (Kantonspolizei) soll ermächtigt werden, den Bestand an Sicherheitsassistentinnen/-assistenten gestaffelt in diesem und in den kommenden zwei Jahren um insgesamt 100 Stellen zu erhöhen (auf den 1. Juni 2011 und 1. Januar 2012 um je 30 Stellen und auf den 1. Januar 2013 um 40 Stellen). Vor dem Hintergrund der Finanzperspektiven des Kantons sollen die 100 Stellen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten im Flughafen einstweilen innerhalb des durch den Regierungsrat in § 3 der Kantons- polizeiverordnung vom 28. April 1999 (LS 551.11) festgelegten Bestan- des des Polizeikorps kompensiert werden. Dies ist vor dem Hintergrund der beschriebenen Rekrutierungs- und Personalsituation beim Polizei- korps vertretbar. Unter Berücksichtigung aller Umstände (namentlich des Leistungsprofils und des geringeren Lohnvolumens) ist dem Poli- zeikorps der Einsatz zusätzlicher 100 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten im Umfang von 75 Stellen anzurechnen. Entsprechend soll der Aufwuchs des Polizeikorps einstweilen auf 2172 Korpsangehörige beschränkt werden. Sobald sich aufgrund einer veränderten Rekrutie- rungs- und Personalsituation mittel- oder längerfristig eine Überschrei- tung abzeichnet, ist der entsprechende Mehraufwand durch den Regie- rungsrat zu bewilligen. Es ist mit gebundenen Ausgaben gemäss § 37 Abs. 2 lit. a CRG von rund Fr. 105 000 pro Stelle zu rechnen. Die voraussichtlichen Kosten betragen 2011 rund 1,7 Mio. und 2012 rund 4,1 Mio. Franken. Die Finan- zierung dieses Mehraufwandes wird mit Minderaufwendungen beim Korps (Rekrutierung, Ausbildung) kompensiert. Je nach Situation auf dem Arbeitsmarkt bzw. der Bestandesentwicklung beim Korps ist es ab 2013 möglich, dass gegenüber dem KEF 2011–2014 zusätzliche Mittel benötigt werden, die im Rahmen des entsprechenden Planungsprozes- ses einzustellen und vom Regierungsrat zu bewilligen wären.
F. Auswirkungen auf die Sicherheit im Kanton Der Regierungsrat bekennt sich zum Ziel des Erreichens des Soll- bestandes des Polizeikorps und will in den nächsten Jahren jeweils vier Polizeischulklassen durchführen. Trotz grossen und im Vergleich mit anderen Polizeikorps erfolgreichen Anstrengungen in der Personal-
werbung lassen sich aber nur wenig mehr als die zum Halten des gegen- wärtigen Bestandes notwendigen etwa 90 Aspirantinnen und Aspiran- ten finden. Damit kann der Sollbestand des Polizeikorps kurzfristig nicht erreicht werden, womit sich eine Schere zwischen den stets wach- senden Aufgaben der Polizei und den dafür zur Verfügung stehenden Kräften öffnet. Mit einem verstärkten Einsatz von bewährten Sicher- heitsassistentinnen und -assistenten neu auch am Flughafen kann dieses Problem auf zielgerichtete und wirtschaftlich Weise gelöst werden. Damit wird nicht nur die Sicherheit am Flughafen als wichtigster Ver- kehrsdrehscheibe der Schweiz gesteigert, sondern auch der Einsatz der Kantonspolizei im Kantonsgebiet verstärkt, was einen deutlichen Sicherheitsgewinn verspricht.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Sicherheitsdirektion (Kantonspolizei) werden unter einstwei- liger Anrechnung an den Sollbestand des Korps der Kantonspolizei Zürich im Sinne der Erwägungen folgende Anstellungen im Zivilstel- lenplan mit Einsatzmöglichkeit in der Flughafenpolizei bewilligt: Klasse mit Wirkung ab 1. Juni 2011 – 30 Sicherheitsassistentinnen/-assistenten 13 mit Wirkung ab 1. Januar 2012 – 30 Sicherheitsassistentinnen/-assistenten 13 mit Wirkung ab 1. Januar 2013 – 10 Sektorleitende Sicherheitsassistentinnen/-assistenten 16 – 30 Sicherheitsassistentinnen/-assistenten 13
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi