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Entscheid

RRB Nr. 516/2015

Verkehrsrat, Amtsdauer 2015-2019, Wahl

20. Mai 2015Deutsch4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2015

516. Verkehrsrat (Wahl für die Amtsdauer 2015–2019)

Erwägungen

§ 14 des Gesetzes vom 6. März 1988 über den öffentlichen Personenver- kehr (LS 740.1) regelt die Zusammensetzung und Wahl des Verkehrsra- tes. Dieser umfasst neun Mitglieder: – ein Mitglied des Regierungsrates als Präsidentin oder Präsident, – eine weitere Vertreterin oder einen Vertreter des Kantons, – je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundes, der SBB, der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur, – drei Vertreterinnen oder Vertreter der übrigen Gemeinden des Kantons. Der Bund und die SBB ordnen ihre Vertreterinnen oder Vertreter ab. Der Regierungsrat wählt auf seine Amtsdauer die Mitglieder des Kantons und auf Vorschlag der Gemeinden deren Vertreterinnen oder Vertreter. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit verschiedenen Schreiben vom 14. Januar 2015 das Bundesamt für Verkehr, die Geschäftsleitung der SBB AG, den Stadtrat von Zürich, den Stadtrat Winterthur und den Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich um ihre Nomination er- sucht. Die SBB AG, die Städte und der Verband der Gemeindepräsiden- ten wurden auf Art. 29 Abs. 1 Bst. e des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes (PBG; SR 745.1) hingewiesen und ersucht, für die kommende Amtsdauer eine Abordnung vorzuschlagen, welche die personelle Tren- nung in den führenden Gremien von Ersteller und Besteller im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG gewährleistet. Das Bundesamt für Verkehr ordnet das bisherige Mitglied Petra Breuer, Sektionschefin Strategische Analyse und Projekte, ab. Auch die SBB AG ordnet das bisherige Mitglied Nicolas Germanier, Leiter Fahr- plan und Netzdesign, Mitglied der Geschäftsleitung Infrastruktur, ab. Nicolas Germanier wirkt bei der SBB AG nicht im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG am Bestellverfahren mit, sodass die gesetzlichen Vor- gaben als erfüllt gelten. Der Stadtrat von Zürich schlägt mit Beschluss vom 25. Februar 2015 Stadtrat Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, vor. Der Stadt- rat Winterthur beantragt in seinem Schreiben vom 11. März 2015 die Wie- derwahl von Stadträtin Barbara Günthard-Maier, Vorsteherin des Depar- tements Sicherheit und Umwelt. Beide Vorschläge nehmen auf die vom Bund geforderte Trennung in den Führungsorganen von Besteller und Ersteller Rücksicht und können unterstützt werden.

Der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich schlägt mit Schreiben vom 9. März 2015 drei amtierende Gemeindepräsidenten vor, welche die Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG erfüllen, nämlich die bisherigen Mitglieder Martin Farner, Oberstammheim, und Victor Gähwiler, Uitikon, sowie neu Wilfried Ott, Fehraltdorf. Auch diese Vorschläge können unterstützt werden. In Bezug auf die Vertretung des Kantons empfiehlt sich wie bisher die Abordnung der Volkswirtschaftsdirektorin als Präsidentin und des Gene- ralsekretärs der Finanzdirektion.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Amtsdauer 2015–2019 werden als Mitglieder des Verkehrs- rates gewählt: – Regierungsrätin Carmen Walker Späh (Präsidentin) – Hansruedi Bachmann, Generalsekretär der Finanzdirektion – Stadtrat Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, Postfach, 8023 Zürich – Stadträtin Barbara Günthard-Maier, Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt der Stadt Winterthur, Postfach, 8402 Winterthur – Martin Farner, Gemeindepräsident, Büelweg 9, 8477 Oberstammheim – Victor Gähwiler, Gemeindepräsident, Husacherstrasse 10, 8142 Uitikon – Wilfried Ott, Gemeindepräsident, Chüeferistrasse 30, 8320 Fehraltdorf

II. Von den Abordnungen von Petra Breuer, Sektionschefin Strate- gische Analyse und Projekte, Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Nicolas Germanier, Leiter Fahrplan und Netzdesign, Mitglied der Ge- schäftsleitung Infrastruktur SBB, Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65, als Mitglieder des Verkehrsrates wird Kenntnis genommen.

III. Mitteilung an die Gewählten und Abgeordneten, den Stadtrat von Zürich, 8022 Zürich, den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, den Ver- band der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, GPV Kanton Zürich, Postfach 2336, 8022 Zürich, das Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, die SBB AG, Konzernleitung, Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi