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Entscheid

RRB Nr. 519/2016

Berufsschule für Mode und Gestaltung Zürich, Ackerstrasse 30, Gesamtinstandsetzung, gebundene Ausgabe

31. Mai 2016Deutsch5 min

Source zh.ch

Berufsschule für Mode und Gestaltung Zürich, Ackerstrasse 30, Gesamtinstandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2016

519. Berufsschule für Mode und Gestaltung Zürich, Ackerstrasse 30 (Gesamtinstandsetzung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Schulhaus Ackerstrasse 30 der Berufsschule für Mode und Gestal- tung Zürich wurde 1962/1963 in Betrieb genommen. Die Räumlichkeiten werden für die Ausbildung von rund 1000 Lernenden in den Berufen Coif- feuse und Coiffeur, Floristin und Florist, Kosmetikerin und Kosmetiker sowie Bekleidungsgestalterin und Bekleidungsgestalter genutzt. Über 50 Jahre nach Bezug des Schulhauses ist eine umfassende Instand- setzung notwendig. Insbesondere die ungenügende Wärmedämmung der Fassade, die undichten Fenster sowie der mangelhafte sommerliche Wär- meschutz wirken sich negativ auf den Unterrichtsbetrieb, die Betriebs- kosten und die Energiebilanz aus. Die Anforderungen an die Erdbeben- sicherheit werden nicht erfüllt und auch die Bereiche Brandschutz, Ge- bäudesicherheit, Sanitäranlagen, Stark- und Schwachstrominstallationen sowie die Liftanlage entsprechen nicht mehr den Vorschriften. Die Infra- struktur der Unterrichtsräume ist veraltet und es fehlt eine zeitgemässe EDV-Vernetzung. Die bei der Erstellung eingebauten Schadstoffe (As- best, PCB) sind bei einer Instandsetzung durch ungefährliche Baustoffe zu ersetzen. Die Schulanlage ist im Inventar der kunst- und kulturhisto- rischen Schutzobjekte als Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung ein- gestuft.

B. Projekt Im Rahmen einer Gesamtinstandsetzung soll das Schulgebäude zeitge- mäss erneuert und an die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Nutzeranforderungen angepasst werden. Der Schwerpunkt der Instandsetzung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle unter weitgehender Bewahrung der Originalsubstanz und des architektonischen Ausdrucks des Schutzobjektes. Die Nutzung des Gebäudes und dessen Raumaufteilungen bleiben grösstenteils bestehen, ebenso die geschossweise Aufteilung der Unterrichtsräume nach fach- spezifischen Themen. Die räumlichen Anpassungen beschränken sich auf die Ausbildungsräumlichkeiten der Coiffeusen und Coiffeure, den Auf- enthaltsraum für Lernende, das Besprechungszimmer, den Sportbereich und die Garderoben.

Mit der energetischen Ertüchtigung der Fassade und dem neuen Heiz- und Kühlsystem werden die Anforderungen des Minergiestandards für Umbauten bei Schulen erreicht, obwohl auf eine kontrollierte Lüftung ver- zichtet wird. Die technische Infrastruktur (gebäudetechnische Anlagen, Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Steuerung, EDV-Netzwerk) wird zeitge- mäss und vorschriftskonform erneuert. Die Mängel im Bereich Brand- schutz und Erdbebensicherheit werden behoben. Der Zeitbedarf für die ab Sommer 2017 geplante Instandsetzung be- trägt zwei Jahre.

C. Finanzielles Die Investitionen betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 18. Februar 2016 Fr. 21 054 000. (Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt, Genauigkeits- grad ±15%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2015, Index- stand: 1053,20 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Total in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 1 764 000 2 Gebäude 15 854 000 3 Betriebseinrichtungen 192 000 4 Umgebung 74 000 5 Baunebenkosten 626 000 6 Reserve 1 850 000 Total Bauinvestitionen (Leistungsgruppe Nr. 7050) 20 360 000 9 Ausstattung, einschliesslich Reserve 694 000 Total Ausstattung (Leistungsgruppe Nr. 7306) 694 000 Total 21 054 000 Für die Instandsetzung der Berufsschule für Mode und Gestaltung ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 21054000 gemäss §§36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 1 700 000 gemäss RRB Nr. 193/2015 enthalten. Dieser Beschluss ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung der Bauinvestitionen von Fr. 20 360 000 er- folgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hoch- bauinvestitionen Bildungsdirektion, und der Ausstattung zu Fr. 694 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufs- bildung. Für das Vorhaben sind Fr. 15 900 000 im KEF 2016–2019 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 5 154 000 kann in der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hoch- bauinvestitionen Bildungsdirektion, kompensiert werden.

D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 21 054 000 betragen jährlich Fr. 801 954. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Es fallen keine personellen oder betrieblichen Folgekosten an. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken in Franken Hochbauten Rohbau 1 2 177 785 10,34 120 16 333 18 148 34 481 Hochbauten Rohbau 2 5 948 792 28,25 40 44 616 148 720 193 336 Hochbauten Ausbau 4 583 339 21,77 30 34 375 152 778 187 153 Hochbauten Installationen 7 650 084 36,34 30 57 376 255 003 312 379 Ausstattung 694 000 3,3 10 5 205 69 400 74 605 Total 21 054 000 100 157 905 644 049 801 954

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Berufsschule für Mode und Gestaltung Zü- rich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 21 054 000 bewilligt. Davon ge- hen Fr. 20 360 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, und Fr. 694 000 zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufs- bildung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2015) III. RRB Nr. 193/2015 wird aufgehoben.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi