RRB Nr. 519/2026
Statthalterämter, Stellvertretungen, Amtsdauer 2025–2029
20. Mai 2026Deutsch2 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2026
519. Statthalterämter (Stellvertretungen, Amtsdauer 2025–2029)
Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Geneh- migung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Ge- nehmigung des Regierungsrates erfolgt jeweils für die Amtsdauer der Statthalterinnen und Statthalter. Mit RRB Nr. 782/2025 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Statthalterinnen bzw. der Statthalter für die Amts- dauer 2025–2029 genehmigt. Seither wurden mit RRB Nrn. 906/2025, 1032/2025 und 387/2026 weitere Ernennungen und Entlassungen geneh- migt. Der Statthalter des Bezirks Zürich hat für den Rest der Amtsdauer 2025–2029 aufgrund von personellen Änderungen weitere ordentliche und ausserordentliche Stellvertretende ernannt und bisherige entlassen. Die ernannten ausserordentlichen Stellvertreterinnen sind Angestell- te der Statthalterämter. Gegen die Ernennungen bestehen keine Ein- wände und sie können genehmigt werden.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ernennung bzw. Entlassung der nachfolgend aufgeführten Stellvertreterinnen des Statthalters des Bezirks Zürich für den Rest der Amtsdauer 2025–2029 wird wie folgt genehmigt: Ausserordentliche Stellvertreterinnen: – Juristische Sekretärin mbA, Muriel Graf, MLaw (Entlassung per 31. März 2026) – Juristische Sekretärin, Thérèse Gabriel, lic. iur. (Ernennung per 1. April 2026)
II. Mitteilung an die ausserordentlichen Stellvertreterinnen des Statt- halters des Bezirks Zürich (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern), an die Statthalterämter sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli