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Entscheid

RRB Nr. 520/2014

Volksschulamt, Stellenplan, Ergänzung

30. April 2014Deutsch6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2014

520. Bildungsdirektion (Volksschulamt, Stellenplan)

Erwägungen

1. Kantonalisierung der Lehrpersonen mit Kleinpensen und der Fachlehrpersonen In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 haben die Stimmberechtig- ten der Änderung des Lehrpersonalgesetzes vom 6. Februar 2012 zuge- stimmt. Gemäss der geltenden Regelung sind Lehrpersonen mit einem Pen- sum von weniger als zehn Wochenlektionen sowie Fachlehrpersonen (wie z. B. Sportlehrpersonen) nicht dem kantonalen Lehrpersonalrecht unter- stellt. Sie werden in kommunalen Anstellungsverhältnissen beschäftigt. Die Änderung des Lehrpersonalgesetzes vom 6. Februar 2012 führt u. a. dazu, dass diese kommunalen Anstellungsverhältnisse auf Beginn des Schuljahres 2015/16 in kantonale überführt werden müssen. Dies hat zur Folge, dass das Volksschulamt neben den bisherigen rund 12 500 Anstel- lungsverhältnissen noch rund 4000 zusätzliche Anstellungsverhältnisse administrieren muss. Die Arbeiten für die Überführung in ein kantonales Anstellungsver- hältnis werden im Rahmen eines Projektes geleistet. Dafür wurde der Stellenplan der Bildungsdirektion vom 1. August 2013 bis 31. Juli 2015 um 4,0 Stellen erweitert (RRB Nr. 674/2013).

2. Entwicklung der Administrationspauschale Die Gemeinden leisten dem Kanton für jede Anstellung einer Lehr- person, einer Schulleiterin oder eines Schulleiters eine monatliche Admi- nistrationspauschale von Fr. 17 (§ 5 Finanzverordnung zum Volksschul- gesetz vom 11. Juli 2007; LS 412.105). Seit 2008 haben sich die Einnahmen aus dieser Administrationspauschale wie folgt entwickelt: Jahr Betrag Zunahme gegenüber 2008 in Franken in Franken in Prozenten 2008 2 168 880 2009 2 257 888 +89 008 +4,1% 2010 2 304 880 +136 000 +6,3% 2011 2 411 727 +242 847 +11,2% 2012 2 556 936 +388 056 +17,9% 2013 2 623 559 +454 679 +21,0%

Diese Entwicklung widerspiegelt zum grossen Teil den Zuwachs an Anstellungsverhältnissen . Die Zunahme von nochmals rund 4000 neuen Anstellungsverhältnissen führt zu zusätzlichen jährlichen Einnahmen von rund Fr. 816 000.

3. Erweiterung des Stellenplans Eine vergleichbare Stellenplanänderung in der Abteilung Lehrper- sonal des Volksschulamtes erfolgte auf den 1. Juli 2007 mit der Kanto- nalisierung der Lehrpersonen der Kindergartenstufe (RRB Nr. 569/2007). Seit diesem Zeitpunkt wuchs die Zahl der Anstellungsverhältnisse deut- lich, ohne dass damit der Stellenplan angepasst wurde. Die Arbeitsbelas- tung in der Abteilung Lehrpersonal hat deshalb erheblich zugenommen. Die Personaladministration der zusätzlichen rund 4000 Anstellungs- verhältnisse kann nur mit zusätzlichen Stellen bewältigt werden. Die Ge- meinden finanzieren mit der Administrationspauschale einen grossen Teil der Personalkosten in der Abteilung Lehrpersonal des Volksschulamtes. Sie erwarten deshalb eine professionelle Arbeit, eine gute Unterstützung bei Alltagsfragen und eine rasche Abwicklung der Personaladministration. Mit den Einnahmen durch die Administrationspauschale können rund 10,5 Stellen der insgesamt 13 neuen Stellen finanziert werden. Diese Stellen sind aus folgenden Gründen notwendig: – Überdurchschnittliche Zunahme der Anzahl Vikariate seit 2008 (2008: 7800 Vikariate; 2013: 10 300 Vikariate). – Zunahme der Komplexität der Lehrerstellenbewilligung. Die Schul- gemeinden haben mehr Möglichkeiten, die zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. – Erhöhter Führungsaufwand: Die Erweiterung in der Abteilung Lehr- personal führt dazu, dass die heutige Führungsstruktur mit vier Sektor- leitenden und einem Abteilungsleiter erweitert werden muss.

Damit die anstehenden Arbeiten auf Beginn des Schuljahres 2015/16 bewältigt und die Lohnzahlungen für die Lehrpersonen sowie für die Vikarinnen und Vikare zeitgerecht vollzogen werden können, sind im Volksschulamt für die umschriebenen Aufgaben folgende unbefristeten Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Lohnklasse Auf den 1. November 2014: 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17 Auf den 1. Februar 2015: 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17 Auf den 1. Mai 2015: 2,0 Personalassistenten/innen 13 Auf den 1. August 2015: 1,0 Personalbereichsleiter/in 19 0,4 Adjunkt/in 19 0,3 Personalfachverantwortliche/r 17 7,3 Personalassistenten/innen 13

4. Begründung der Einreihung Die Personalbereichsleiterin oder der Personalbereichsleiter in der Lohnklasse 19 unterstützt die Schulleitungen und Schulpflegen in Kon- fliktfällen, die personalrechtliche Massnahmen notwendig machen. Sie oder er berät die Gemeinde auf der Grundlage des Lehrpersonalrechts, führt Konfliktgespräche, handelt Lösungen aus und legt Massnahmen für den Wiedereinstieg fest. Zudem übernimmt sie oder er die Verfahrens- leitung bei Administrativuntersuchungen und ordnet geeignete Mass- nahmen an. Für diese Aufgabe ist eine qualifizierte Ausbildung im Per- sonalwesen oder im juristischen Bereich nötig. Weiter sind Kenntnisse im Zürcher Schulwesen unabdingbar. An die Stelleninhaberin oder den Stelleninhaber werden hohe Anforderungen in Bezug auf Sozialkompe- tenz, Selbstständigkeit, Kommunikation und Verhandlungsgeschick ge- stellt. Die Adjunktinnen und Adjunkte erfüllen die notwendige Triage im Case-Management-Prozess. Sie sind verantwortlich für die Gespräche und Kontakte mit Schulpflegen und Schulleitungen der Volksschule. Ihnen obliegen auch die Gespräche und Kontakte mit den Case Managerinnen und Case Managern. Für diese Aufgabe ist eine qualifizierte Ausbildung im Personalwesen oder Case Management nötig. Weiter sind Kenntnisse im Zürcher Schulwesen unabdingbar. An die Stelleninhaberinnen und -inhaber werden hohe Anforderungen in Bezug auf Sozialkompetenz und Selbstständigkeit gestellt. Die bestehenden Stellen im Volksschul- amt für diese Aufgabe sind ebenfalls in der Lohnklasse 19 eingereiht.

Die Personalfachverantwortlichen in der Lohnklasse 17 führen eine Gruppe mit rund sechs Mitarbeitenden. Sie stellen die Abläufe und Zu- ständigkeiten in ihrer Einheit sicher, führen Mitarbeitergespräche und Mitarbeiterbeurteilungen durch, stellen die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeitenden im Fachgebiet sicher und kümmern sich um beson- dere Personalfälle. Für diese Aufgabe sind eine qualifizierte Ausbildung im Personalwesen, Kenntnisse im Zürcher Schulwesen und Erfahrung im Beruf notwendig. Die bestehenden Stellen im Volksschulamt für diese Aufgabe sind ebenfalls in der Lohnklasse 17 eingereiht. Die Personalassistentinnen und -assistenten bearbeiten selbstständig die Personal- bzw. Lohnadministrationsprozesse der einzelnen Dossiers. Sie müssen über gute Kenntnisse im Personalwesen und insbesondere im Volksschulbereich verfügen. Die bestehenden Stellen im Volksschul- amt für diese Aufgabe sind ebenfalls in der Lohnklasse 13 eingereiht.

5. Kosten Mit der Stellenplanerweiterung für die 13,0 Stellen im Volksschulamt ergeben sich folgende Mehrkosten: Personalaufwand (Lohn, einschliesslich Arbeitgeberbeitrag und Infra- struktur): Stellen in Franken 1,0 Personalbereichsleiter/in zu Fr. 160 000 160 000 0,4 Adjunkt/in zu Fr. 160 000 72 000 2,3 Personalfachverantwortliche/r zu Fr. 140 000 322 500 9,3 Personalassistenten/innen zu Fr. 100 000 930 000 Total Kosten pro Jahr 1 484 000 Diese Mittel sind im Budget 2014 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Volksschulamtes der Bildungsdirektion wird wie folgt erweitert: Stellen Richtposition Klasse VVO Ab 1. November 2014 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17 Ab 1. Februar 2015 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17 Ab 1. Mai 2015 2,0 Personalassistenten/innen 13 Ab 1. August 2015 1,0 Personalbereichsleiter/in 19 0,4 Adjunkt/in 19 0,3 Personalfachverantwortliche/r 17 7,3 Personalassistenten/innen 13

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi