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Entscheid

RRB Nr. 526/2015

Energiegesetz, Änderung, Stromangebot aus erneuerbaren Energien, Inkraftsetzung

20. Mai 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Energiegesetz, Änderung, Stromangebot aus erneuerbaren Energien, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2015

526. Energiegesetz (Änderung vom 20. Januar 2014),

Erwägungen

Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 20. Januar 2014 eine Änderung des Energie- gesetzes vom 19. Juni 1983 (Stromangebot aus erneuerbaren Energien; ABl 2014-02-28). Mit Verfügung vom 15. Mai 2014 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantons- rates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2014-05-23). Diese Ver- fügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Energiegesetzes kann auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 20. Januar 2014 des Energiegesetzes (Stroman- gebot aus erneuerbaren Energien) wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung er- neut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi