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Entscheid

RRB Nr. 53/2010

Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Zürich, Kenntnisnahme

13. Januar 2010Deutsch3 min

Source zh.ch

Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Zürich, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2010

53. Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik

Erwägungen

des Kantons Zürich, Kenntnisnahme Im Anhang zu seiner Stellungnahme zum Postulat KR-Nr. 279/1998 betreffend Ausarbeitung einer umfassenden Ausländerpolitik für den Kanton Zürich hat der Regierungsrat im Jahre 2002 einen Bericht über die Ausländer-(und Integrations-)Politik im Kanton Zürich veröffent- licht. Der Bericht lieferte eine Bestandesaufnahme, zeigte Entwicklungs- tendenzen auf und formulierte mögliche Ziele und Massnahmen einer kantonalen Ausländer- und Integrationspolitik. Im April 2009 erteilten die Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion externen Experten den Auftrag, einen Zwischenbericht über den heutigen Stand Ausländer- und Inte- grationspolitik des Kantons Zürich zu erstellen. Für eine solche Stand- ortbestimmung sprachen namentlich folgende Gründe: – Auf rechtlicher Ebene sind seit 2002 entscheidende Veränderungen erfolgt. Hinzuweisen ist auf das neue Ausländergesetz, das stark revi- dierte Asylgesetz und das Inkrafttreten des Vertrages über die Per- sonenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. – Auf kantonaler Ebene widmet die neue Kantonsverfassung der Inte- gration einen eigenen Artikel. Integration findet sich sodann als wichtiges Thema in den Legislaturzielen 2007–2011 des Regierungs- rates. Schliesslich hat der Kantonsrat aufgrund parlamentarischer Vorstösse eine Spezialkommission für die Erarbeitung eines Integra- tionsgesetzes des Kantons Zürich eingesetzt. – Als organisatorische Massnahme hat der Regierungsrat in der Direk- tion der Justiz und des Innern die kantonale Fachstelle für Integra- tionsfragen geschaffen. Der direktionsübergreifenden Koordination dient der unter dem Vorsitz der Beauftragten für Integrationsfragen stehende «interdirektionale runde Tisch». Die Experten haben den Regierungsrat an dessen Sitzung vom 4. No- vember 2009 über den Berichtsentwurf orientiert und legen ihn nun dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht liefert eine ak- tualisierte Bestandesaufnahme über Zusammensetzung und Bedeu- tung der ausländischen Wohnbevölkerung, über den Stand der Integra- tionsmassnahmen und Entwicklungstendenzen. Er schliesst mit einer Auflistung der für eine erfolgreichere Integrationspolitik bedeutsamen Faktoren.

Die Ausländer- einschliesslich Asylpolitik ist weitgehend durch Bun- desrecht geregelt und kann vom Kanton wenig beeinflusst werden. Handlungsmöglichkeiten hat der Kanton indessen im Bereich der Inte- gration. Angesichts der grossen und zunehmenden Bedeutung der aus- ländischen Wohnbevölkerung ist es unerlässlich, dass der Kanton seine Integrationsanstrengungen fortführt. Der Expertenbericht kann hiefür als Entscheidungsgrundlage dienen. Es drängt sich schliesslich auf, dass der erwähnte «interdirektionale runde Tisch» unter dem Vorsitz der Beauftragten für Integrationsfragen Massnahmen zur Umsetzung des Berichts prüft und entsprechende Anträge stellt.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicher- heitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Zürich (Stand Mitte November 2009) wird Kenntnis ge- nommen.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, mit dem unter dem Vorsitz der Beauftragten für Integrationsfragen stehenden «interdirektionalen runden Tisch» den Bericht auszuwerten, mögliche Umsetzungsmassnahmen zu prüfen und entsprechende Anträge an den Regierungsrat zu stellen.

III. Der Bericht wird im Internet veröffentlicht (www.integration.zh.ch).

IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi