RRB Nr. 530/2025
Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025, Anordnung
21. Mai 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025, Anordnung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2025
530. Anordnung der kantonalen Volksabstimmung
Erwägungen
vom 28. September 2025
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) (ABl 2025-02-07) wird auf Sonntag, 28. September 2025, angesetzt.
II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beant- wortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel)
III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag bis spätestens 15.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungs- büro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware VOTING.
IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Prä- sidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorste- hende der Wahlbüros mitzuteilen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffent- lichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regie- rungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli