RRB Nr. 531/2023
Verzicht auf Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung am 3. September 2023
10. Mai 2023Deutsch1 min
Source zh.ch
Verzicht auf Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung am 3. September 2023
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Mai 2023
531. Verzicht auf die Anordnung einer kantonalen
Erwägungen
Volksabstimmung am 3. September 2023
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Am 3. September 2023 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffent- lichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regie- rungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz, LS 175.2).
III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Prä- sidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorste- hende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.
V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statisti- sche Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli