RRB Nr. 534/2016
Gefahrengutrecht, Schreiben an das UVEK
7. Juni 2016Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juni 2016
534. Revision des Gefahrengutrechts (Anhörung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 31. März 2016 unterbreitete das Bundesamt für Stras- sen im Rahmen einer Anhörung den Entwurf für eine Änderung des Ge- fahrgutrechts zur Stellungnahme. Das Gefahrgutrecht regelt national und international die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die umfangreichen Änderungen betreffen das Europäische Übereinkom- men über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und als Folge davon die Verordnung über die Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR).
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, einschliesslich Fragebogen; auch per E-Mail an gefahrgut@ astra.admin.ch): Mit Schreiben vom 31. März 2016 unterbreiteten Sie uns Änderungen des Gefahrgutrechts im Rahmen einer Anhörung zur Stellungnahme. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Das Gefahrgutrecht regelt national und international die sichere Be- förderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die äusserst umfangreichen Änderungen betreffen das Europäische Übereinkommen über die in- ternationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und als Folge davon die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Mit den vorgesehenen Anpassungen sind wir grundsätzlich einverstanden. Einzig die vorgeschlagenen Erleichterun- gen für Motorkarren beim Transport von Tanks mit Gefahrgut (z. B. Ver- zicht auf die Kippstabilität) lehnen wir ab, da wir dadurch die Verkehrs- sicherheit erheblich beeinträchtigt sehen. Im Übrigen verweisen wir auf den beiliegenden Fragebogen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi