RRB Nr. 537/2019
Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Bedarfsplanung 2020-2022, Genehmigung
5. Juni 2019Deutsch5 min
Source zh.ch
Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Bedarfsplanung 2020-2022, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2019
537. Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen,
Erwägungen
Bedarfsplanung 2020–2022 Gemäss Art. 2 und 10 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur För- derung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG, SR 831.26) und § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Invalideneinrichtungen für erwachsene Per- sonen und den Transport von mobilitätsbehinderten Personen vom 1. Ok- tober 2007 (IEG, LS 855.2) ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Einrich- tungen mit Wohn- und Arbeitsplätzen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich zu gewährleisten. Die Sicherheitsdirek- tion plant gemäss § 13 IEG das bedarfsgerechte Angebot, wobei die Pla- nungsperioden in der Regel drei Jahre betragen. Die Planung der Sicher- heitsdirektion bedarf der Genehmigung des Regierungsrates (§ 13 Abs. 2 IEG). Die bisher vom Regierungsrat genehmigten Bedarfsplanungen betra- fen die Perioden 2011–2013 (RRB Nr. 1203/2010), 2014–2016 (RRB Nr. 834/ 2013) und 2017–2019 (RRB Nr. 748/2016). Der vorliegende Beschluss be- trifft die Planungsperiode 2020–2022. Ausgangslage für die entsprechende Bedarfsplanung bildet wie bei den früheren Planungsperioden ein Pla- nungsbericht, den das Kantonale Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, erstellt hat. Dieser vom 9. Mai 2019 datierende Bericht geht für die Planungsperiode 2020–2022 von folgen- den Bedarfsprognosen für zusätzliche Plätze aus: insgesamt 60 Plätze im Angebotsbereich «Kollektives Wohnen mit Grundbetreuung» und insge- samt 90 Plätze im Angebotsbereich «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit». Der in den letzten Jahren gestiegene Platzbedarf ist auf verschiedene Einflussfaktoren zurückzuführen. Zu erwähnen ist die in den vergange- nen Jahren verbesserte medizinische Behandlung und Versorgung, die zu einer höheren Lebenserwartung führt. In Verbindung mit den gleich- bleibenden Eintritten von jungen Erwachsenen in die Einrichtungen muss- ten zusätzliche Plätze geschaffen werden, um den erhöhten Bedarf zu decken. Diese langjährige Entwicklung hat sich indessen in den letzten zwei bis drei Jahren abgeflacht. Unter Berücksichtigung dieser Entwick- lung geht der Planungsbericht 2020–2022 von einer geringeren Zunahme des Bedarfs an Plätzen aus, als zuvor angenommen werden musste. Darin ist der ausserordentliche zusätzliche Bedarf für Menschen mit Bedarf an besonders intensiver Betreuung sowie der Bedarf für Menschen mit einer Hirnverletzung einberechnet, die derzeit häufig in Pflegeheimen
untergebracht werden müssen. Gleichzeitig wird die zu erwartende Aus- lastung der Plätze auf 94% bei den Wohnangeboten und 95% bei den Tagesangeboten festgelegt. In der letzten Planungsperiode lagen die Aus- lastungserwartungen noch bei 96% bzw. 97%. Die tieferen Auslastungen sind im Zusammenhang mit der Umsetzung der UNO-Behindertenrechts- konvention (SR 0.109; Art. 9: Zugänglichkeit; Art. 19: Wahlfreiheit) von Bedeutung: tiefere Auslastungsvorgaben heisst für Menschen mit Behin- derung eine grössere Anzahl freier Plätze und dadurch eine Verbesserung der selbstbestimmten Wahl des Wohn- und Arbeitsorts. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Kantons- rat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2018 die Motion KR-Nr. 100/2017 be- treffend Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung dem Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen hat. Das Kantonale Sozialamt erarbeitet derzeit unter Einbezug von Fachver- bänden und Betroffenen Lösungsvorschläge zur Umsetzung eines System- wechsels bei den Einrichtungen gemäss IEG. Wie Erfahrungen in ande- ren Kantonen zeigen, ist die Einführung einer Subjektfinanzierung ein tiefgreifender Umbau und erfordert substanzielle Abklärungen und Vor- laufzeit. Auch deshalb sind im Rahmen der vorliegenden Planung noch keine umfassenden Auswirkungen der Subjektfinanzierung auf den Platz- bedarf zu erwarten. Es ergeben sich damit in den Angebotsbereichen «Kollektives Wohnen mit Grundbetreuung» und «Tagesstruktur, Beschäf- tigung und Arbeit» für die Periode 2020–2022 im Einzelnen folgende Planungszahlen: Kollektives Wohnen mit Grundbetreuung Wohnform Anzahl Plätze Veränderung in Prozent Anzahl Plätze Ende 2019 Bedarfsplanung Ende 2022 2020–2022 Wohnheim/Wohngruppe 3605 60 1,7 3665 Betreutes Wohnen 285 0 0 285 Wohnschulen 13 0 0 13 Total 3903 60 1,5 3963
Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit Arbeitsform Anzahl Plätze Veränderung in Prozent Anzahl Plätze Ende 2019 Bedarfsplanung Ende 2022 2020–2022 Tagesstätte/Beschäftigung 2284 115 5 2399 Beschäftigungsplatz 210 0 0 210 Arbeitsplatz externe Leistung 2853 –52 –1,8 2801 Arbeitsplatz interne Leistung 822 5 0,6 827 Externer Integrationsplatz 126 22 17,5 148 Total 6295 90 1,4 6385
Die Abgeltung des Kantons – im Sinne von Kostenanteilen gemäss § 16 IEG – an die Invalideneinrichtungen für die von ihnen zur Verfügung ge- stellten Plätze wird in Leistungsvereinbarungen festgelegt, für deren Ab- schluss die Sicherheitsdirektion bzw. das Kantonale Sozialamt zuständig ist (§§ 14 und 16 IEG). Die Veränderung der Bedarfsplanung hat Mehr- aufwendungen von jährlich rund 2,4 Mio. Franken zur Folge. Dabei ist zu erwähnen, dass dieses Kostenwachstum geringer ausfällt als bei frühe- ren Bedarfsplanungen. Die entsprechenden Beiträge wurden bereits in der Ersteingabe zum Budget 2020 sowie im KEF 2019–2022 eingestellt und gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen ist begründet und nachvollziehbar. Die Bedarfsplanung 2020–2022 ist zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bedarfsplanung 2020–2022 gemäss den Erwägungen wird ge- nehmigt.
II. Die Sicherheitsdirektion wird mit der Umsetzung beauftragt.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli